ADDITIONS TO ESTHER
Chapter 2
Addi | GerMenge | 2:1 | Der Wortlaut dieses Schreibens aber ist folgender: Der Großkönig Artaxerxes läßt an die Statthalter und die ihnen unterstellten Landpfleger der hundertundsiebenundzwanzig Provinzen von Indien bis Äthiopien folgendes Schreiben ergehen: | |
Addi | GerMenge | 2:2 | Obgleich ich über viele Völker herrsche und den ganzen Erdkreis in meiner Gewalt habe, bin ich doch darauf bedacht gewesen, mich nicht durch die feste Zuversicht auf meine Macht hinreißen zu lassen, sondern stets mit möglichster Milde und Sanftmut zu regieren, die Lebensverhältnisse meiner Untertanen allezeit friedvoll zu gestalten, das Reich ruhig und bis an die äußersten Grenzen leicht zugänglich zu machen und den von aller Welt ersehnten Frieden immer aufs neue zu sichern. | |
Addi | GerMenge | 2:3 | Als ich nun meine Räte befragte, wie dies wohl zustande gebracht werden könnte, hat Haman, der den zweiten Rang im Reiche einnimmt, mein ebensowohl durch Besonnenheit ausgezeichneter als durch unwandelbare Ergebenheit und feste Treue bewährter Minister, | |
Addi | GerMenge | 2:4 | uns dargelegt, daß allen Volksstämmen auf der ganzen Erde ein gewisses feindseliges Volk beigemischt sei, das durch seine Gesetze und Bräuche im Gegensatz zu allen anderen Völkern stehe und die Befehle der Könige hartnäckig unbeachtet lasse, so daß die von uns tadellos gehandhabte Reichsregierung nicht zur Ruhe kommen könne. | |
Addi | GerMenge | 2:5 | Da wir nun in Betracht gezogen haben, daß einzig und allein dieses Volk allezeit gegen jedermann eine feindliche Stellung einnimmt, infolge seiner Gesetze und Bräuche eine fremdartige Lebensweise führt und in seiner Abneigung gegen unsere Verhältnisse die schlimmsten Übeltaten vollbringt, und zwar so, daß das Reich nicht zu gedeihlicher Ruhe gelangen kann: | |
Addi | GerMenge | 2:6 | so haben wir demgemäß angeordnet, daß die im Schreiben Hamans, unsers obersten Reichsbeamten und zweiten Vaters, euch Bezeichneten alle mit Weib und Kind durch das Schwert ihrer Feinde mit der Wurzel ohne alle Gnade und Schonung am vierzehnten Tage des zwölften Monats Adar des gegenwärtigen Jahres ausgerottet werden sollen, | |