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JOSHUA
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Chapter 20
Josh GerMenge 20:2  »Mache den Israeliten folgende Mitteilung: ›Bestimmt euch noch die Zufluchtsstädte, von denen ich zu euch durch Mose gesagt habe,
Josh GerMenge 20:3  daß ein Totschläger dahin fliehen solle, der jemand aus Versehen, unvorsätzlich, getötet hat; die sollen euch als Zufluchtsstätten vor dem Bluträcher dienen.‹
Josh GerMenge 20:4  Flüchtet er sich dann in eine von diesen Städten und bleibt am Eingang des Stadttores stehen und trägt den Ältesten der betreffenden Stadt seine Sache vor, so sollen sie ihn bei sich in der Stadt aufnehmen und ihm einen Ort anweisen, daß er bei ihnen wohnen kann.
Josh GerMenge 20:5  Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er den andern unvorsätzlich getötet hat, ohne ihm schon früher feind gewesen zu sein.
Josh GerMenge 20:6  Er soll vielmehr in der betreffenden Stadt wohnen bleiben, bis er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden, und dann bis zum Tode des derzeitigen Hohenpriesters; alsdann darf der Totschläger wieder in seine Ortschaft und in sein Haus zurückkehren, in die Ortschaft, aus der er geflohen war.«
Josh GerMenge 20:7  Da machten die Israeliten Kedes in Galiläa im Gebirge Naphthali und Sichem im Berglande auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda zu geweihten Zufluchtsstätten.
Josh GerMenge 20:8  Jenseits des Jordans aber, östlich von Jericho, bestimmten sie zu derartigen Städten Bezer in der Steppe, auf der Hochebene im Stamme Ruben, ferner Ramoth in Gilead im Stamme Gad, und Golan in Basan im Stamme Manasse.
Josh GerMenge 20:9  Dies waren die Städte, die man für alle Israeliten und für die unter ihnen lebenden Fremdlinge dazu bestimmte, daß jeder, der einen andern unvorsätzlich getötet hätte, sich dorthin flüchten sollte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers den Tod fände, ehe er vor der Gemeinde gestanden hätte.