Site uses cookies to provide basic functionality.

OK
LEVITICUS
Prev Up Next
Chapter 12
Levi GerBoLut 12:2  Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib besamet wird und gebiert ein Knablein, so soil sie sieben Tage unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet.
Levi GerBoLut 12:3  Und am achten Tage soli man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
Levi GerBoLut 12:4  Und sie soil daheim bleiben dreiunddreiftig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soli sie anruhren und zum Heiligtum soil sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
Levi GerBoLut 12:5  Gebiert sie aber ein Magdlein, so soil sie zwo Wochen unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet, und soil sechsundsechzig Tage daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
Levi GerBoLut 12:6  Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind fur den Sohn Oder fur die Tochter, soli sie ein jahrig Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube Oder Turteltaube zum Sundopfer dem Priester vor die Türder Hütte des Stifts.
Levi GerBoLut 12:7  Der soil es opfern vor dem HERRN und sie versohnen; so wird sie rein von ihrem Biutgang. Das ist das Gesetz fur die, so ein Knablein Oder Magdlein gebiert.
Levi GerBoLut 12:8  Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwo Turteltauben Oder zwo junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sundopfer; so soil sie der Priester versohnen, daß sie rein werde.