Site uses cookies to provide basic functionality.

OK
LEVITICUS
Prev Up Next Toggle notes
Chapter 25
Levi GerBoLut 25:1  Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
Levi GerBoLut 25:2  Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land kommt, das ich euch geben werde, so soil das Land seine Feier dem HERRN feiern,
Levi GerBoLut 25:3  daß du sechs Jahre dein Feld besaest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Fruchte ein.
Levi GerBoLut 25:4  Aber im siebenten Jahr soil das Land seine grofte Feier dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besaen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.
Levi GerBoLut 25:5  Was aber von ihm selber nach deiner Ernte wachst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Feierjahr ist des Landes.
Levi GerBoLut 25:6  Sondern die Feier des Landes sollt ihr darum halten, daß du davon essest, dein Knecht, deine Magd, dein Taglohner, dein Hausgenoft, dein Fremdling bei dir,
Levi GerBoLut 25:7  dein Vieh und die Tiere in deinem Lande. AILev Fruchte sollen Speise sein.
Levi GerBoLut 25:8  Und du sollst zahlen solcher Feierjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezahlet werden und die Zeit der sieben Feierjahre mache neunundvierzig Jahre.
Levi GerBoLut 25:9  Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monden, eben am Tage der Versohnung.
Levi GerBoLut 25:10  Und ihr sollt das funfzigste Jahr heiligen und sollt es ein Erlaftjahr heiften im Lande alien, die drinnen wohnen; denn es ist euer Halljahr, da soil ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
Levi GerBoLut 25:11  Denn das funfzigste Jahr ist euer Halljahr; ihr sollt nicht saen, auch, was von ihm selber wachst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wachst im Weinberge, nicht lesen.
Levi GerBoLut 25:12  Denn das Halljahr soil unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld tragt.
Levi GerBoLut 25:13  Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soli.
Levi GerBoLut 25:14  Wenn du nun etwas deinem Nachsten verkaufst Oder ihm etwas abkaufst, soli keiner seinen Bruder ubervorteilen,
Levi GerBoLut 25:15  sondern nach der Zahl vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mogen, so hoch soil er dir's verkaufen.
Levi GerBoLut 25:16  Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern und nach der Wenige der Jahre sollst du den Kauf ringern; denn er soli dir's, nachdem es tragen mag, verkaufen.
Levi GerBoLut 25:17  So ubervortei Lev nun keiner seinen Nachsten, sondern furchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.
Levi GerBoLut 25:18  Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr danach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen moget.
Levi GerBoLut 25:19  Denn das Land soil euch seine Fruchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darinnen wohnet.
Levi GerBoLut 25:20  Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir saen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:
Levi GerBoLut 25:21  da will ich meinem Segen uber euch im sechsten Jahr gebieten, daß er soli dreier Jahre Getreide machen,
Levi GerBoLut 25:22  daß ihr saet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neu Getreide kommt.
Levi GerBoLut 25:23  Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen ewiglich; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gaste vor mir.
Levi GerBoLut 25:24  Und sollt in all eurem Lande das Land zu losen geben.
Levi GerBoLut 25:25  Wenn dein Bruder verarmet und verkauft dir seine Habe, und sein nachster Freund kommt zu ihm, daß er's lose, so soli er's losen, was sein Bruder verkauft hat.
Levi GerBoLut 25:26  Wenn aber jemand keinen Loser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's ein Teil lose,
Levi GerBoLut 25:27  so soil man rechnen von dem Jahr, da er's hat verkauft, und dem Verkaufer die übrigen Jahre wieder einraumen, daß er wieder zu seiner Habe komme.
Levi GerBoLut 25:28  Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soil, daß er verkauft hat, in der Hand des Kaufers sein bis zum Halljahr; in demselben soil es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen.
Levi GerBoLut 25:29  Wer ein Wohnhaus verkauft inner der Stadtmauer, der hat ein ganz Jahr Frist, dasselbe wieder zu Ibsen; das soil die Zeit sein, darinnen er's Ibsen mag.
Levi GerBoLut 25:30  Wo er's aber nicht loset, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soil's der Kaufer ewiglich behalten und seine Nachkommen, und soil nicht los ausgehen im Halljahr.
Levi GerBoLut 25:31  Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soil man dem Felde des Landes gleich rechnen und soil loswerden und im Halljahr ledig ausgehen.
Levi GerBoLut 25:32  Die Stadte der Leviten und die Hauser in den Stadten, da ihre Habe innen ist, mogen immerdar geloset werden.
Levi GerBoLut 25:33  Wer etwas von den Leviten loset, der soil's verlassen im Halljahr, es sei Haus Oder Stadt, das er besessen hat; denn die Hauser in Stadten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.
Levi GerBoLut 25:34  Aber das Feld vor ihren Stadten soil man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Levi GerBoLut 25:35  Wenn dein Bruder verarmet und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling Oder Gast, daß er lebe neben dir.
Levi GerBoLut 25:36  Und sollst nicht Wucher von ihm nehmen noch Obersatz, sondern sollst dich vor deinem Gott furchten, auf daü dein Bruder neben dir leben konne.
Levi GerBoLut 25:37  Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Wucher tun, noch deine Speise auf Ubersatz austun.
Levi GerBoLut 25:38  Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Agyptenland gefuhret hat, dad ich euch das Land Kanaan gabe und euer Gott ware.
Levi GerBoLut 25:39  Wenn dein Bruder verarmet neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen,
Levi GerBoLut 25:40  sondern wie ein Taglohner und Gast soil er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.
Levi GerBoLut 25:41  Dann soil er von dir los ausgehen und seine Kinder mit ihm; und soil wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Vater Habe.
Levi GerBoLut 25:42  Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Agyptenland gefuhret habe; darum soil man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.
Levi GerBoLut 25:43  Und sollst nicht mit der Strenge über sie herrschen, sondern dich furchten vor deinem Gott.
Levi GerBoLut 25:44  Willst du aber leibeigene Knechte und Magde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
Levi GerBoLut 25:45  von den Gasten, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen: dieselben sollt ihr zu eigen haben
Levi GerBoLut 25:46  und sollt sie besitzen, und eure Kinder nach euch, zum Eigentum fur und fur; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber uber eure Bruder, die Kinder Israel, soil keiner des andern herrschen mit der Strenge.
Levi GerBoLut 25:47  Wenn irgend ein Fremdling Oder Gast bei dir zunimmt, und dein Bruder neben ihm verarmet und sich dem Fremdling Oder Gast bei dir Oder jemand von seinem Stamm verkauft,
Levi GerBoLut 25:48  so soil er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder los zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brudern losen,
Levi GerBoLut 25:49  Oder sein Vetter Oder Vetters Sohn, Oder sonst sein nachster Blutsfreund seines Geschlechts; Oder so seine selbst Hand so viel erwirbt, so soil er sich losen.
Levi GerBoLut 25:50  Und soil mit seinem Kaufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld soil nach der Zahl der Jahre seines Verkaufens gerechnet werden; und soil sein Taglohn der ganzen Zeitmiteinrechnen.
Levi GerBoLut 25:51  Sind noch viel Jahre bis an das Halljahr, so soil er nach denselben desto mehr zu losen geben, danach er gekauft ist.
Levi GerBoLut 25:52  Sind aber wenig Jahre ubrig bis an das Halljahr, so soil er auch danach wieder geben zu seiner Losung und soil sein Taglohn von Jahrzu Jahr mit einrechnen.
Levi GerBoLut 25:53  Und sollst nicht lassen mit der Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
Levi GerBoLut 25:54  Wird er aber auf diese Weise sich nicht Ibsen, so soil er im Halljahr los ausgehen und seine Kinder mit ihm.
Levi GerBoLut 25:55  Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Agyptenland gefuhret habe. Ich bin der HERR, euer Gott.