JUDGES
Chapter 12
Judg | GerBoLut | 12:1 | Und die von Ephraim schrieen und gingen zu mitternachtwarts und sprachen zu Jephthah: Warum bist du in den Streit gezogen wider die Kinder Ammon und hast uns nicht gerufen, daß wir mit dir zogen? Wir wollen dein Haus samt dir mit Feuer verbrennen. | |
Judg | GerBoLut | 12:2 | Jephthah sprach zu ihnen: Ich und mein Volk hatten eine große Sache mit den Kindern Ammon; und ich schrie euch an, aber ihr halfet mir nicht aus ihren Handen. | |
Judg | GerBoLut | 12:3 | Da ich nun sah, daß ihr nicht helfen wolltet, stellete ich meine Seele in meine Hand und zog hin wider die Kinder Ammon, und der HERR gab sie in meine Hand. Warum kommt ihr nun zu mir herauf, wider mich zu streiten? | |
Judg | GerBoLut | 12:4 | Und Jephthah sammelte alle Manner in Gilead und stritt wider Ephraim. Und die Manner in Gilead schlugen Ephraim, darum daß sie sagten: Seid doch ihr Gileaditer unter Ephraim und Manasse als die Fluchtigen zu Ephraim. | |
Judg | GerBoLut | 12:5 | Und die Gileaditer nahmen ein die Furt des Jordans vor Ephraim. Wenn nun sprachen die Fluchtigen Ephraims: Laß mich hinubergehen, so sprachen die Manner von Gilead zu ihm: Bist du ein Ephraiter? Wenn er dann antwortete: Nein, | |
Judg | GerBoLut | 12:6 | so hießen sie ihn sprechen: Schiboleth, so sprach er: Siboleth, und konnte es nicht recht reden. So griffen sie ihn und schlugen ihn an der Furt des Jordans, daß zu der Zeit von Ephraim fielen zweiu ndvierzigtausend . | |
Judg | GerBoLut | 12:7 | Jephthah aber richtete Israel sechs Jahre. Und Jephthah, der Gileaditer, starb und ward begraben in den Stadten zu Gilead. | |
Judg | GerBoLut | 12:9 | Der hatte dreißig Sohne, und dreißig Tochter setzte er aus und dreißig Tochter nahm er von außen seinen Sohnen; und richtete Israel sieben Jahre. | |
Judg | GerBoLut | 12:11 | Nach diesem richtete Israel Elon, ein Sebuloniter; und richtete Israel zehn Jahre. | |
Judg | GerBoLut | 12:14 | Der hatte vierzig Sohne und dreißig Neffen, die auf siebenzig Eselsfullen ritten; und richtete Israel acht Jahre. | |