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DEUTERONOMY
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Chapter 15
Deut GerGruen 15:2  Mit dem Erlaß ist es so: Kein Gläubiger darf ein Darlehen eintreiben, das er seinem Nächsten geliehen hat. Er soll es nicht eintreiben bei seinem Nächsten und Bruder, wenn man einen Erlaß von seiten des Herrn ausruft!
Deut GerGruen 15:3  Beim Ausländer magst du es eintreiben. Aber was du bei deinem Bruder hast, sollst du nicht eintreiben!
Deut GerGruen 15:4  Wohl sollte bei dir kein Armer sein, da der Herr dich reichlich segnet in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eignem Besitze gibt,
Deut GerGruen 15:5  falls du nur der Stimme des Herrn, deines Gottes, gehorchest und darauf achtest, all diese Gebote zu tun, die ich dir heute gebiete.
Deut GerGruen 15:6  Denn der Herr, dein Gott, segnet dich, wie er dir verheißen, daß du vielen Völkern leihen kannst, selbst aber nichts entlehnen mußt, und daß du über viele Völker herrschest, über dich aber keines herrscht.
Deut GerGruen 15:7  Ist aber ein Armer bei dir, so sollst du nicht hartherzig sein gegen deinen Bruder in irgendeinem deiner Tore in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir gibt! Verschließen sollst du nicht deine Hand vor deinem armen Bruder!
Deut GerGruen 15:8  Öffnen sollst du ihm deine Hand und ihm genug leihen für seinen Mangel, was ihm gebricht!
Deut GerGruen 15:9  Hüte dich, daß in deinem Herzen nicht der nichtsnutzige Gedanke entstehe: 'Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, naht', und daß dein Auge mißgünstig sei auf deinen armen Bruder und du ihm nichts gebest! Denn sonst schreit er über dich zum Herrn, und dann ruht Sünde auf dir.
Deut GerGruen 15:10  Geben sollst du ihm und nicht verdrießlich sein, wenn du ihm gibst! Denn um dessentwillen segnet dich der Herr, dein Gott, bei all deinem Tun und allem deinem Unternehmen!
Deut GerGruen 15:11  Weil es nie in deinem Lande an Armen fehlt, darum gebiete ich dir also: Öffnen sollst du deine Hand deinem Bruder, dem Dürftigen und Armen in deinem Lande!
Deut GerGruen 15:12  Verkauft sich dir einer deiner Brüder, Hebräer oder Hebräerin, diene er dir sechs Jahre! Im siebten Jahre sollst du ihn freilassen!
Deut GerGruen 15:13  Und läßt du ihn frei, dann darfst du ihn nicht leer ziehen lassen.
Deut GerGruen 15:14  Geben sollst du ihm gehörig von deinem Obst, deiner Tenne und deiner Kelter, womit dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat! Davon sollst du ihm geben!
Deut GerGruen 15:15  Gedenke, daß du Sklave gewesen im Ägypterlande und daß dich der Herr, dein Gott, befreit hat! Darum gebiete ich dir heute solches.
Deut GerGruen 15:16  Sagt er aber zu dir: 'Ich gehe nicht von dir', da er dich und dein Haus liebt, weil ihm bei dir wohl ist,
Deut GerGruen 15:17  dann nimm den Pfriemen und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür! So wird er für immer dein Knecht! So sollst du auch mit deiner Magd tun!
Deut GerGruen 15:18  Nicht schwer soll es dir fallen, wenn du ihn freiläßt! Denn er hat dir sechs Jahre ohne Taglöhners Lohn gedient. Dann segnet dich der Herr, dein Gott, in allem, was du tust.
Deut GerGruen 15:19  Jeden männlichen Erstlingswurf unter deinen Rindern und Schafen sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen! Du sollst nicht mit dem Erstlingswurf deiner Rinder arbeiten und nicht den deiner Schafe scheren!
Deut GerGruen 15:20  An der vom Herrn erwählten Stätte sollst du sie Jahr für Jahr mit deinem Hause essen vor dem Herrn, deinem Gott!
Deut GerGruen 15:21  Sind sie aber bemakelt, sind sie lahm oder blind oder haben sie sonst einen schlimmen Makel, so darfst du sie nicht dem Herrn, deinem Gott, opfern.
Deut GerGruen 15:22  In deinen Toren darfst du solche essen, ob du unrein oder rein bist, wie Reh und Hirsch.
Deut GerGruen 15:23  Nur ihr Blut darfst du nicht genießen. Du sollst es auf die Erde wie Wasser gießen!"