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NUMBERS
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Chapter 19
Numb GerGruen 19:2  "Dies ist die Gesetzesbestimmung, von welcher der Herr folgendes verordnet: 'Sag den Söhnen Israels, sie sollen dir eine rote Kuh bringen, an der kein Makel ist und auf die noch kein Joch gekommen!
Numb GerGruen 19:3  Gebt sie dem Priester Eleazar! Man führe sie vor das Lager und schlachte sie vor ihm!
Numb GerGruen 19:4  Und der Priester Eleazar nehme von ihrem Blut mit seinem Finger und sprenge an des Festgezeltes Vorderseite siebenmal von ihrem Blut!
Numb GerGruen 19:5  Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen! Ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut soll man verbrennen mitsamt dem Mist!
Numb GerGruen 19:6  Dann nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesinwolle und werfe es in den Kuhbrand!
Numb GerGruen 19:7  Dann wasche der Priester seine Kleider und bade seinen Leib in Wasser! Dann darf er wieder in das Lager kommen. Doch bleibt der Priester unrein bis zum Abend.
Numb GerGruen 19:8  Auch wer sie verbrennt, soll seine Kleider im Wasser waschen! Er bade auch seinen Leib in Wasser! Auch ist er unrein bis zum Abend.
Numb GerGruen 19:9  Ein reiner Mann sammle die Kuhasche und lege sie draußen vor dem Lager an einen reinen Ort hin, um sie für die israelitische Gemeinde zum Reinigungswasser aufzuheben! Ein Sündopfer ist es.
Numb GerGruen 19:10  Der Sammler der Kuhasche wasche gleichfalls seine Kleider! Er ist unrein bis zum Abend. Den Israeliten und dem Fremdling bei ihnen gelte es als ewige Satzung!
Numb GerGruen 19:11  Wer einen Toten, eine Menschenleiche, berührt, wird für sieben Tage unrein.
Numb GerGruen 19:12  Er soll sich damit am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann wird er wieder rein. Entsündigt er sich aber nicht am dritten und am siebten Tage, dann bleibt er unrein.
Numb GerGruen 19:13  Wer einen Toten, eines toten Menschen Leiche, berührt und sich nicht entsündigt, verunreinigt die Wohnstätte des Herrn. Gestrichen aus Israel werde diese Person. Weil man kein Reinigungswasser auf sie gesprengt hat, bleibt sie unrein. Ihre Unreinheit bleibt weiter an ihr.
Numb GerGruen 19:14  Auch dies Gesetz gilt: Stirbt jemand in einem Zelte, so wird, wer das Zelt betritt und wer im Zelte ist, für sieben Tage unrein.
Numb GerGruen 19:15  Und jedes offene Gefäß, dem kein Deckel aufgebunden ist, wird unrein.
Numb GerGruen 19:16  Wer im Freien einen Ermordeten oder sonst Verstorbenen oder ein Gerippe oder ein Grab berührt, wird sieben Tage unrein.
Numb GerGruen 19:17  Für den Unreinen nehme man Asche vom verbrannten Sündopfer und gieße darüber frisches Wasser in ein Gefäß!
Numb GerGruen 19:18  Dann nehme ein reiner Mann Ysop und tauche ihn ins Wasser und besprenge das Zelt samt allen Geräten und Personen darin sowie den, der das Gerippe oder den Ermordeten oder sonst Gestorbenen oder eine Grabstätte berührt hat!
Numb GerGruen 19:19  Am dritten und am siebten Tage besprenge der Reine den Unreinen und entsündige ihn am siebten Tage! Dann wasche er seine Kleider und bade sich in Wasser! So wird er am Abend rein.
Numb GerGruen 19:20  Wird aber jemand unrein und entsündigt sich nicht, so ist eine solche Person aus der Volksgemeinde zu streichen. Denn sie verunreinigt das Heiligtum des Herrn. Sie ward nicht mit Reinigungswasser besprengt. Darum ist sie unrein.
Numb GerGruen 19:21  Dies gelte ihnen als ewige Satzung! Wer Reinigungswasser sprengt, muß seine Kleider waschen. Und unrein bis zum Abend wird, wer Reinigungswasser anrührt.
Numb GerGruen 19:22  Was der Unreine berührt, ist unrein. Wer ihn berührt, ist auch unrein bis zum Abend.'"