NUMBERS
Chapter 19
Numb | GerGruen | 19:2 | "Dies ist die Gesetzesbestimmung, von welcher der Herr folgendes verordnet: 'Sag den Söhnen Israels, sie sollen dir eine rote Kuh bringen, an der kein Makel ist und auf die noch kein Joch gekommen! | |
Numb | GerGruen | 19:3 | Gebt sie dem Priester Eleazar! Man führe sie vor das Lager und schlachte sie vor ihm! | |
Numb | GerGruen | 19:4 | Und der Priester Eleazar nehme von ihrem Blut mit seinem Finger und sprenge an des Festgezeltes Vorderseite siebenmal von ihrem Blut! | |
Numb | GerGruen | 19:5 | Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen! Ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut soll man verbrennen mitsamt dem Mist! | |
Numb | GerGruen | 19:6 | Dann nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesinwolle und werfe es in den Kuhbrand! | |
Numb | GerGruen | 19:7 | Dann wasche der Priester seine Kleider und bade seinen Leib in Wasser! Dann darf er wieder in das Lager kommen. Doch bleibt der Priester unrein bis zum Abend. | |
Numb | GerGruen | 19:8 | Auch wer sie verbrennt, soll seine Kleider im Wasser waschen! Er bade auch seinen Leib in Wasser! Auch ist er unrein bis zum Abend. | |
Numb | GerGruen | 19:9 | Ein reiner Mann sammle die Kuhasche und lege sie draußen vor dem Lager an einen reinen Ort hin, um sie für die israelitische Gemeinde zum Reinigungswasser aufzuheben! Ein Sündopfer ist es. | |
Numb | GerGruen | 19:10 | Der Sammler der Kuhasche wasche gleichfalls seine Kleider! Er ist unrein bis zum Abend. Den Israeliten und dem Fremdling bei ihnen gelte es als ewige Satzung! | |
Numb | GerGruen | 19:12 | Er soll sich damit am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann wird er wieder rein. Entsündigt er sich aber nicht am dritten und am siebten Tage, dann bleibt er unrein. | |
Numb | GerGruen | 19:13 | Wer einen Toten, eines toten Menschen Leiche, berührt und sich nicht entsündigt, verunreinigt die Wohnstätte des Herrn. Gestrichen aus Israel werde diese Person. Weil man kein Reinigungswasser auf sie gesprengt hat, bleibt sie unrein. Ihre Unreinheit bleibt weiter an ihr. | |
Numb | GerGruen | 19:14 | Auch dies Gesetz gilt: Stirbt jemand in einem Zelte, so wird, wer das Zelt betritt und wer im Zelte ist, für sieben Tage unrein. | |
Numb | GerGruen | 19:16 | Wer im Freien einen Ermordeten oder sonst Verstorbenen oder ein Gerippe oder ein Grab berührt, wird sieben Tage unrein. | |
Numb | GerGruen | 19:17 | Für den Unreinen nehme man Asche vom verbrannten Sündopfer und gieße darüber frisches Wasser in ein Gefäß! | |
Numb | GerGruen | 19:18 | Dann nehme ein reiner Mann Ysop und tauche ihn ins Wasser und besprenge das Zelt samt allen Geräten und Personen darin sowie den, der das Gerippe oder den Ermordeten oder sonst Gestorbenen oder eine Grabstätte berührt hat! | |
Numb | GerGruen | 19:19 | Am dritten und am siebten Tage besprenge der Reine den Unreinen und entsündige ihn am siebten Tage! Dann wasche er seine Kleider und bade sich in Wasser! So wird er am Abend rein. | |
Numb | GerGruen | 19:20 | Wird aber jemand unrein und entsündigt sich nicht, so ist eine solche Person aus der Volksgemeinde zu streichen. Denn sie verunreinigt das Heiligtum des Herrn. Sie ward nicht mit Reinigungswasser besprengt. Darum ist sie unrein. | |
Numb | GerGruen | 19:21 | Dies gelte ihnen als ewige Satzung! Wer Reinigungswasser sprengt, muß seine Kleider waschen. Und unrein bis zum Abend wird, wer Reinigungswasser anrührt. | |