Site uses cookies to provide basic functionality.

OK
NUMBERS
Prev Up Next Toggle notes
Chapter 19
Numb GerMenge 19:1  Der HERR sagte dann weiter zu Mose und Aaron folgendes:
Numb GerMenge 19:2  »Dies ist die Gesetzesbestimmung, die der HERR erlassen hat durch die Verordnung: Sage den Israeliten, sie sollen dir eine fehlerlose, rötliche Kuh bringen, die kein Gebrechen an sich hat und auf die noch kein Joch gekommen ist.
Numb GerMenge 19:3  Die sollt ihr dem Priester Eleasar übergeben, und man soll sie dann vor das Lager hinausführen und sie vor seinen Augen schlachten.
Numb GerMenge 19:4  Hierauf nehme der Priester Eleasar mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal von ihrem Blut in der Richtung nach der Vorderseite des Offenbarungszeltes hin.
Numb GerMenge 19:5  Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen: alles, ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut samt dem Inhalt ihrer Eingeweide soll man verbrennen.
Numb GerMenge 19:6  Hierauf nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesinwolle und werfe es mitten in das Feuer, in welchem die Kuh verbrannt wird.
Numb GerMenge 19:7  Dann wasche der Priester seine Kleider und nehme ein Wasserbad; hierauf darf er wieder ins Lager kommen, bleibt jedoch bis zum Abend unrein.
Numb GerMenge 19:8  Auch derjenige, welcher die Kuh verbrannt hat, muß seine Kleider im Wasser waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.
Numb GerMenge 19:9  Dann soll ein Mann, der rein ist, die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Platz hinschütten, damit sie dort für die Gemeinde der Israeliten zur Herstellung von Reinigungswasser aufbewahrt werde: es ist ein Entsündigungsmittel.
Numb GerMenge 19:10  Auch der Mann, welcher die Asche der Kuh gesammelt hat, muß seine Kleider waschen und ist dann noch bis zum Abend unrein. Es soll dann aber für die Israeliten und für die Fremdlinge, die sich als Gäste unter ihnen aufhalten, folgende Vorschrift ewige Geltung haben:
Numb GerMenge 19:11  Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.
Numb GerMenge 19:12  Ein solcher Mensch soll sich damit am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein.
Numb GerMenge 19:13  Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.«
Numb GerMenge 19:14  »Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der sich im Zelte befindet, ist sieben Tage lang unrein;
Numb GerMenge 19:15  auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein festschließender Deckel befindet, ist unrein.
Numb GerMenge 19:16  Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.
Numb GerMenge 19:17  Für einen so unrein Gewordenen nehme man etwas von der Asche des zur Entsündigung verbrannten Opfertieres und gieße lebendiges Wasser in ein Gefäß darüber.
Numb GerMenge 19:18  Dann nehme ein reiner Mann einen Ysopbüschel, tauche ihn in das Wasser und besprenge damit das Zelt samt allen Geräten und die darin befindlichen Personen sowie den, der mit Totengebeinen oder einem Erschlagenen oder einem Toten oder einem Grabe in Berührung gekommen ist.
Numb GerMenge 19:19  Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten und am siebten Tage besprengen und ihn so am siebten Tage entsündigen. Alsdann soll der Betreffende seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen, dann wird er am Abend wieder rein sein.
Numb GerMenge 19:20  Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, so soll ein solcher Mensch aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist nicht mit dem Reinigungswasser besprengt worden: er ist unrein.
Numb GerMenge 19:21  Diese Verordnung soll bei euch ewige Geltung haben. Und auch der, welcher die Besprengung mit dem Reinigungswasser vorgenommen hat, muß seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, soll bis zum Abend unrein sein.
Numb GerMenge 19:22  Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und ebenso wird jeder, der ihn berührt, bis zum Abend unrein.«