NUMBERS
Chapter 1
Numb | GerMenge | 1:1 | Hierauf gebot der HERR dem Mose in der Wüste Sinai, im Offenbarungszelt, am ersten Tage des zweiten Monats im zweiten Jahr nach ihrem Auszug aus dem Lande Ägypten folgendes: | |
Numb | GerMenge | 1:2 | »Nehmt die Kopfzahl der gesamten Gemeinde der Israeliten auf nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, mit Aufzählung der einzelnen Namen, alle männlichen Personen Kopf für Kopf; | |
Numb | GerMenge | 1:3 | von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was in Israel zum Heeresdienst tauglich ist, die sollt ihr mustern, Schar für Schar, du und Aaron. | |
Numb | GerMenge | 1:4 | Dabei soll euch je ein Mann von jedem Stamm Beistand leisten, nämlich der Obmann der Familien seines Stammes. | |
Numb | GerMenge | 1:5 | Und dies sind die Namen der Männer, die euch dabei zur Seite stehen sollen: für Ruben: Elizur, der Sohn Sedeurs; | |
Numb | GerMenge | 1:10 | für die Söhne Josephs, für Ephraim: Elisama, der Sohn Ammihuds; für Manasse: Gamliel, der Sohn Pedazurs; | |
Numb | GerMenge | 1:16 | Dies waren die aus der Gemeinde Berufenen, die Fürsten ihrer väterlichen Stämme, die Häupter der Tausendschaften Israels. | |
Numb | GerMenge | 1:17 | Hierauf ließen Mose und Aaron diese Männer, die ihnen mit Namen bezeichnet worden waren, zu sich kommen | |
Numb | GerMenge | 1:18 | und versammelten dann die ganze Gemeinde am ersten Tage des zweiten Monats. Da ließen sie sich in die Geburtsverzeichnisse eintragen nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, mit Aufzählung der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, Kopf für Kopf; | |
Numb | GerMenge | 1:20 | Es beliefen sich aber die Nachkommen Rubens, des erstgeborenen Sohnes Israels, ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, Kopf für Kopf, alle männlichen Personen von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war, | |
Numb | GerMenge | 1:22 | Bei den Nachkommen Simeons beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, [seine Gemusterten] nach der Zahl der einzelnen Namen, Kopf für Kopf, alle männlichen Personen von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war, | |
Numb | GerMenge | 1:24 | Bei den Nachkommen Gads beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war, | |
Numb | GerMenge | 1:26 | Bei den Nachkommen Judas beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war, | |
Numb | GerMenge | 1:28 | Bei den Nachkommen Issaschars beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war, | |
Numb | GerMenge | 1:30 | Bei den Nachkommen Sebulons beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war, | |
Numb | GerMenge | 1:32 | Was die Nachkommen Josephs betrifft, so beliefen sich bei den Nachkommen Ephraims ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war, | |
Numb | GerMenge | 1:34 | Bei den Nachkommen Manasses beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war, | |
Numb | GerMenge | 1:36 | Bei den Nachkommen Benjamins beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war, | |
Numb | GerMenge | 1:38 | Bei den Nachkommen Dans beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war, | |
Numb | GerMenge | 1:40 | Bei den Nachkommen Assers beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war, | |
Numb | GerMenge | 1:42 | Bei den Nachkommen Naphthalis beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war, | |
Numb | GerMenge | 1:44 | Dies sind die Gemusterten, die Mose und Aaron mit den Fürsten der Israeliten musterten; die letzteren waren zwölf Männer, und zwar je ein Mann für die zu seinem Stamm gehörigen Familien. | |
Numb | GerMenge | 1:45 | Und es beliefen sich alle, die von den Israeliten nach ihren Familien, von zwanzig Jahren an und darüber, gemustert worden waren, alles, was in Israel zum Heeresdienst tauglich war – | |
Numb | GerMenge | 1:47 | Die Leviten aber nach ihrem väterlichen Stamm waren in dieser Musterung nicht inbegriffen. | |
Numb | GerMenge | 1:49 | »Nur die zum Stamm Levi Gehörigen sollst du nicht mustern und ihre Kopfzahl nicht mit den übrigen Israeliten aufnehmen; | |
Numb | GerMenge | 1:50 | sondern bestelle du die Leviten zum Dienst an der Wohnung des Gesetzes und über ihre sämtlichen Geräte und über alles, was zu ihr gehört: sie sollen die Wohnung und ihre sämtlichen Geräte tragen, und sie sollen den Dienst an ihr versehen und rings um die Wohnung her lagern. | |
Numb | GerMenge | 1:51 | Und wenn die Wohnung weiter wandert, sollen die Leviten sie abbrechen; und wenn die Wohnung halt macht, sollen die Leviten sie aufschlagen; jeder Nichtzugehörige aber, der an sie herantritt, soll sterben. | |
Numb | GerMenge | 1:52 | Und die übrigen Israeliten sollen nach ihren Heerscharen ein jeder auf seinem Lagerplatz und ein jeder bei seiner Fahne lagern; | |
Numb | GerMenge | 1:53 | die Leviten aber sollen rings um die Wohnung des Gesetzes her lagern, damit kein Zorn Gottes über die Gemeinde der Israeliten hereinbricht. Die Leviten sollen also den Dienst an der Wohnung des Gesetzes versehen.« | |