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NUMBERS
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Chapter 15
Numb GerMenge 15:2  »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will,
Numb GerMenge 15:3  und ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen wollt, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, sei es, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder bei einer freiwilligen Gabe oder an euren Festen, um dem HERRN einen lieblichen Duft zu bereiten, von den Rindern oder vom Kleinvieh:
Numb GerMenge 15:4  so soll der, welcher dem HERRN seine Opfergabe darbringt, zugleich auch als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl darbringen, das mit einem Viertel Hin Öl gemengt ist;
Numb GerMenge 15:5  und an Wein zum Trankopfer sollst du neben dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer noch ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten.
Numb GerMenge 15:6  Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl gemengt ist, herrichten
Numb GerMenge 15:7  und an Wein zum Trankopfer ein Drittel Hin als lieblichen Duft für den HERRN darbringen.
Numb GerMenge 15:8  Wenn du ferner ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer herrichten willst, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als Heilsopfer für den HERRN,
Numb GerMenge 15:9  so soll man neben dem jungen Rind noch drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem halben Hin Öl gemengt ist, als Speisopfer darbringen;
Numb GerMenge 15:10  und an Wein sollst du als Trankopfer ein halbes Hin beim Feueropfer zu lieblichem Duft für den HERRN darbringen.
Numb GerMenge 15:11  So soll es bei jedem Rind sowie bei jedem Widder und bei jedem Schaf- oder Ziegenlamm gehalten werden:
Numb GerMenge 15:12  nach der Zahl (der Tiere), die ihr darbringt, sollt ihr bei jedem einzelnen Stück so verfahren.
Numb GerMenge 15:13  Jeder Einheimische soll hierbei in dieser Weise verfahren, wenn er dem HERRN ein Feueropfer zu lieblichem Geruch darbringt;
Numb GerMenge 15:14  und wenn sich ein Fremdling als Gast bei euch aufhält oder wenn sonst einmal jemand in eurer Mitte weilt und ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichtet, so soll er ebenso verfahren, wie ihr es tut.
Numb GerMenge 15:15  Für die ganze Bevölkerung gilt eine und dieselbe Satzung, für euch wie für den Fremdling, der sich als Gast bei euch aufhält; eine ewiggültige Satzung soll es für euch von Geschlecht zu Geschlecht sein: vor dem HERRN soll der Fremdling ebenso dastehen wie ihr selbst.
Numb GerMenge 15:16  Das gleiche Gesetz und das gleiche Recht soll für euch und für den Fremdling gelten, der sich als Gast bei euch aufhält.«
Numb GerMenge 15:18  »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,
Numb GerMenge 15:19  so sollt ihr, wenn ihr von dem Brotkorn des Landes eßt, für den HERRN ein Hebeopfer abgeben.
Numb GerMenge 15:20  Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebeopfer abgeben; wie die Hebe von der Tenne, ebenso sollt ihr auch diese abgeben.
Numb GerMenge 15:21  Von den Erstlingen eures Schrotmehls sollt ihr dem HERRN ein Hebeopfer abgeben in allen euren künftigen Geschlechtern.«
Numb GerMenge 15:22  »Und wenn ihr euch unabsichtlich vergeht und irgendeines von diesen Geboten, die der HERR dem Mose aufgetragen hat, unbefolgt laßt,
Numb GerMenge 15:23  irgend etwas von dem, was der HERR euch durch Mose geboten hat seit dem Tage, wo der HERR euch Gebote gegeben hat, und weiterhin von Geschlecht zu Geschlecht,
Numb GerMenge 15:24  so soll, wenn das Vergehen unabsichtlich von der Gemeinde in Übereilung begangen ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN samt dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer nach der vorgeschriebenen Weise herrichten, außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer.
Numb GerMenge 15:25  Wenn der Priester so der ganzen Gemeinde der Israeliten Sühne erwirkt hat, so wird ihnen Vergebung zuteil werden; denn es hat nur ein Versehen stattgefunden, und sie haben dem HERRN ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers, dazu auch ihr Sündopfer vor dem HERRN wegen ihres Versehens dargebracht.
Numb GerMenge 15:26  So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten sowie den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, Vergebung zuteil werden; denn es lag ein Versehen des ganzen Volkes vor.
Numb GerMenge 15:27  Wenn sich aber ein einzelner unabsichtlich verfehlt, so soll er eine einjährige Ziege als Sündopfer darbringen.
Numb GerMenge 15:28  Wenn dann der Priester einem solchen, der sich unvorsätzlich ein Vergehen gegen den HERRN hat zuschulden kommen lassen, Sühne durch Vollziehung der Sühnegebräuche erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.
Numb GerMenge 15:29  Für den Einheimischen unter den Israeliten und für den als Gast im Lande weilenden Fremdling soll die gleiche Bestimmung bei euch gelten, wenn sich jemand unvorsätzlich ein Vergehen zuschulden kommen läßt.
Numb GerMenge 15:30  Wenn sich aber jemand vorsätzlich vergeht, mag es ein Einheimischer oder ein Fremdling sein, ein solcher gilt als Gotteslästerer, und der Betreffende soll aus seinem Volk ausgerottet werden;
Numb GerMenge 15:31  denn er hat das Wort des HERRN verachtet und sein Gebot übertreten; ein solcher Mensch soll ohne Gnade ausgerottet werden: seine Schuld komme über ihn!«
Numb GerMenge 15:32  Als die Israeliten sich in der Wüste befanden, trafen sie einen Mann, der am Sabbattage Holz auflas.
Numb GerMenge 15:33  Da brachten die, welche ihn beim Holzlesen angetroffen hatten, ihn zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde,
Numb GerMenge 15:34  und man legte ihn in Gewahrsam; denn es lag noch keine Bestimmung darüber vor, was mit ihm geschehen solle.
Numb GerMenge 15:35  Da gebot der HERR dem Mose: »Der Mann soll unbedingt mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!«
Numb GerMenge 15:36  So führte ihn denn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und man warf ihn mit Steinen tot, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
Numb GerMenge 15:38  »Gib den Israeliten die Weisung, daß sie sich Quasten an die Zipfel ihrer Obergewänder setzen, sie und ihre kommenden Geschlechter, und daß sie an jeder Zipfelquaste eine Schnur von blauem Purpur anbringen.
Numb GerMenge 15:39  Die Quasten sollen euch dann dazu dienen, daß ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenkt, um nach ihnen zu tun und nicht von mir abzufallen nach den Gelüsten eures Herzens und eurer Augen, durch die ihr euch zum Treubruch verführen laßt.
Numb GerMenge 15:40  Ihr sollt vielmehr aller meiner Gebote eingedenk bleiben und nach ihnen tun und so eurem Gott geheiligt sein:
Numb GerMenge 15:41  ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten weggeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, der HERR, euer Gott!«