Site uses cookies to provide basic functionality.

OK
EZEKIEL
Prev Up Next
Chapter 45
Ezek GerZurch 45:1  WENN ihr das Land als Erbbesitz verlost, so sollt ihr dem Herrn eine Weihegabe aussondern, einen heiligen Bezirk von dem Lande, 25 000 Ellen lang und 20 000 Ellen breit. Dies ist heiliges Gebiet in seinem ganzen Umfang.
Ezek GerZurch 45:2  Von diesem Gebiet ist für das Heiligtum ein Quadrat von je fünfhundert Ellen Länge und Breite bestimmt und ringsherum (ein Streifen von) fünfzig Ellen (Breite) als unbewohnter Raum. (1) ws. stand V. 2 ursprünglich zwischen V. 4 und 5.
Ezek GerZurch 45:3  Von dieser Fläche sollst du ein Stück von 25 000 Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite abmessen, und hier soll das Heiligtum als hochheilige Stätte sein.
Ezek GerZurch 45:4  Das ist heiliges Gebiet von dem Lande; es soll den Priestern gehören, die im Heiligtum Dienst tun, die herzutreten, um dem Herrn zu dienen, und es soll ihnen Platz zu Häusern bieten... (1) der Schluss des V: "und ein Heiligtum für das Heiligtum", ist unverständlich.
Ezek GerZurch 45:5  Und ein Stück von 25 000 Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite soll den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum gehören, Städte zum Bewohnen.
Ezek GerZurch 45:6  Als Eigentum der Stadt aber sollt ihr ein Stück von fünftausend Ellen Breite und 25 000 Ellen Länge bestimmen dem ausgesonderten heiligen Bezirk entlang; das soll dem ganzen Hause Israel gehören.
Ezek GerZurch 45:7  Dem Fürsten endlich soll das Land zu beiden Seiten des heiligen Bezirks und des Eigentums der Stadt gehören, ausserhalb des heiligen Bezirks und des Eigentums der Stadt auf der Westseite westwärts und auf der Ostseite ostwärts, und die Länge entspreche einem der Stammesanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze
Ezek GerZurch 45:8  des Landes. Das soll sein Eigentum in Israel sein, damit meine Fürsten mein Volk hinfort nicht mehr bedrücken und damit sie das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen verteilen.
Ezek GerZurch 45:9  So spricht Gott der Herr: Nun ist's genug, ihr Fürsten Israels! Machet ein Ende mit Gewalttat und Bedrückung! Übet Recht und Gerechtigkeit! Höret auf, mein Volk von Grund und Boden zu vertreiben! spricht Gott der Herr. (a) Hes 46:18; 1Kön 21; Jer 21:12; 22:17
Ezek GerZurch 45:10  Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr brauchen. (a) 3Mo 19:36
Ezek GerZurch 45:11  Epha und Bath sollen gleiches Mass haben: das Bath soll den zehnten Teil von einem Homer fassen und auch das Epha den zehnten Teil von einem Homer; nach dem Homer soll die Massbestimmung sich richten.
Ezek GerZurch 45:12  Das Lot soll gleich zwanzig Gera sein. Fünf Lot sollen fünf, und zehn Lot sollen zehn sein, und fünfzig Lot soll euch die Mine gelten.
Ezek GerZurch 45:13  Folgendes ist die Weihegabe, die ihr abgeben sollt: ein sechstel Epha von jedem Homer Weizen und ein sechstel Epha von jedem Homer Gerste;
Ezek GerZurch 45:14  und als Gebühr vom Öl: ein zehntel Bath von jedem Kor; das Kor nämlich fasst zehn Bath;
Ezek GerZurch 45:15  ferner ein Schaf von der Herde auf je zweihundert Stück, von allen Geschlechtern Israels - alles zum Speisopfer, zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um ihnen Sühne zu erwirken, spricht Gott der Herr.
Ezek GerZurch 45:16  Das ganze Volk soll diese Weihegabe dem Fürsten in Israel abgeben.
Ezek GerZurch 45:17  Dem Fürsten aber liegen ob die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer an den Festen, Neumonden und Sabbaten, an allen Festversammlungen des Hauses Israel. Er ist es, der das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Heilsopfer veranstalten soll, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.
Ezek GerZurch 45:18  So spricht Gott der Herr: Am ersten Tage des ersten Monats sollt ihr einen fehllosen jungen Stier von den Rindern nehmen, um das Heiligtum zu entsündigen.
Ezek GerZurch 45:19  Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und an die Türpfosten des Tempels, an die vier Ecken des Altarabsatzes und an die Türpfosten des Tores zum innern Vorhof tun.
Ezek GerZurch 45:20  Ebenso sollt ihr tun am ersten Tage des siebenten Monats mit Rücksicht auf solche, die aus Irrtum oder Einfalt gesündigt haben, und so sollt ihr den Tempel entsühnen. (a) 3Mo 4
Ezek GerZurch 45:21  Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passafest halten; da soll man sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen. (a) 3Mo 23:5
Ezek GerZurch 45:22  An demselben Tage soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Sündopferstier darbringen lassen.
Ezek GerZurch 45:23  Und während der sieben Tage des Festes soll er als Brandopfer für den Herrn täglich, die sieben Tage hindurch, sieben junge Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere darbringen lassen und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
Ezek GerZurch 45:24  Als Speisopfer aber soll er je ein Epha auf jeden Stier und je ein Epha auf jeden Widder darbringen lassen und je ein Hin Öl auf jedes Epha.
Ezek GerZurch 45:25  Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats an dem Fest soll er die sieben Tage hindurch das gleiche darbringen lassen: die gleichen Sündopfer, die gleichen Brandopfer und die gleichen Speisopfer und gleich viel Öl. (a) 3Mo 23:34