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LEVITICUS
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Chapter 20
Levi GerMenge 20:2  »Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
Levi GerMenge 20:3  Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
Levi GerMenge 20:4  Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,
Levi GerMenge 20:5  so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
Levi GerMenge 20:6  Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«
Levi GerMenge 20:7  »So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
Levi GerMenge 20:8  beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
Levi GerMenge 20:9  Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm.
Levi GerMenge 20:10  Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
Levi GerMenge 20:11  Wenn ein Mann der Frau seines Vaters beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen.
Levi GerMenge 20:12  Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen. –
Levi GerMenge 20:13  Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
Levi GerMenge 20:14  Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
Levi GerMenge 20:15  Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
Levi GerMenge 20:16  Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
Levi GerMenge 20:17  Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
Levi GerMenge 20:18  Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
Levi GerMenge 20:19  Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
Levi GerMenge 20:20  Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
Levi GerMenge 20:21  Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«
Levi GerMenge 20:22  »So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
Levi GerMenge 20:23  Ihr dürft also nicht nach den Satzungen der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.
Levi GerMenge 20:24  Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
Levi GerMenge 20:25  So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
Levi GerMenge 20:26  Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«
Levi GerMenge 20:27  »Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen.«