NUMBERS
Chapter 6
Numb | GerTextb | 6:2 | Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder ein Weib das Gelübde eines Gottgeweihten ablegen will, um sich so Jahwe zu weihen, | |
Numb | GerTextb | 6:3 | so muß er sich des Weins und berauschenden Getränks enthalten. Auch Essig von Wein oder berauschendem Getränke darf er nicht trinken; er darf keinerlei aus Trauben bereitete Flüssigkeit trinken, noch frische oder getrocknete Trauben essen. | |
Numb | GerTextb | 6:4 | So lange seine Weihezeit dauert, darf er gar nichts von dem essen, was aus dem Weinstock gewonnen wird, weder unreife Trauben, noch die Spitzen der Ranken. | |
Numb | GerTextb | 6:5 | Die ganze Zeit, für die sein Weihe-Gelübde gilt, darf kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er als ein Geheiligter gelten; er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen. | |
Numb | GerTextb | 6:6 | Die ganze Zeit hindurch, während der er sich Jahwe geweiht hat, darf er zu keiner Leiche hineingehen. | |
Numb | GerTextb | 6:7 | Selbst wenn sein Vater oder seine Mutter, sein Bruder oder seine Schwester stirbt, darf er sich nicht an ihnen verunreinigen, denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupte. | |
Numb | GerTextb | 6:9 | Falls aber jemand ganz plötzlich in seiner Gegenwart stirbt, und er so sein geweihtes Haupt verunreinigt, so hat er sein Haupt an dem Tag, an welchem er wieder rein wird, zu scheren: am siebenten Tag hat er es zu scheren. | |
Numb | GerTextb | 6:10 | Am achten Tag aber bringe er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben hin zum Priester vor die Thüre des OffenbarungszeItes. | |
Numb | GerTextb | 6:11 | Und der Priester richte die eine her zu einem Sündopfer, die andere zu einem Brandopfer und schaffe ihm Sühne dafür, daß er sich durch die Verunreinigung an der Leiche versündigt hat; sodann soll er am gleichen Tage sein Haupt aufs neue für geheiligt erklären, | |
Numb | GerTextb | 6:12 | sich Jahwe für die früher von ihm gelobte Zeit weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen; die erste Weihezeit aber wird hinfällig, weil seine Weihe verunreinigt ward. | |
Numb | GerTextb | 6:13 | Und dies sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten: wenn die von ihm gelobte Weihezeit um ist, soll man ihn vor die Thüre des Offenbarungszeltes bringen. | |
Numb | GerTextb | 6:14 | Als seine Opfergabe aber hat er Jahwe ein fehlloses, einjähriges Lamm zum Brandopfer und ein fehlloses, einjähriges weibliches Lamm zum Sündopfer, sowie einen fehllosen Widder zum Heilsopfer darzubringen, | |
Numb | GerTextb | 6:15 | ferner einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Feinmehl, die mit Öl angemacht sind, und ungesäuerte mit Öl bestrichene Fladen, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern. | |
Numb | GerTextb | 6:16 | Und der Priester bringe sie vor Jahwe und richte das Sündopfer und das Brandopfer für ihn her. | |
Numb | GerTextb | 6:17 | Den Widder aber richte er her als Heilsopfer für Jahwe, samt dem Korbe mit dem Ungesäuerten; auch das Speisopfer und das Trankopfer richte der Priester für ihn her. | |
Numb | GerTextb | 6:18 | Sodann schere der Gottgeweihte vor der Thüre des Offenbarungszeltes sein geweihtes Haupt, nehme sein geweihtes Haupthaar und werfe es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt. | |
Numb | GerTextb | 6:19 | Hierauf nehme der Priester den gekochten Bug von dem Widder nebst einem ungesäuerten Kuchen aus dem Korb und einem ungesäuerten Fladen und gebe es dem Gottgeweihten in die Hände, nachdem derselbe sein geweihtes Haar abgeschoren hat. | |
Numb | GerTextb | 6:20 | Sodann webe es der Priester vor Jahwe als Webe, es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe, außer der Webebrust und der Webekeule. Darnach darf der Gottgeweihte Wein trinken. | |
Numb | GerTextb | 6:21 | Das sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten, der ein Gelübde thut, - was er zufolge seiner Weihe Jahwe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er außerdem noch zu leisten vermag. Wie das Gelübde fordert, das er abgelegt hat, soll er verfahren, nach den für seine Weihe geltenden Bestimmungen. | |
Numb | GerTextb | 6:23 | Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen also: So sollt ihr die Israeliten segnen, indem ihr zu ihnen sprecht: | |