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I TIMOTHY
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Chapter 5
I Ti GerSch 5:1  Über einen älteren ziehe nicht los, sondern ermahne ihn wie einen Vater, jüngere wie Brüder,
I Ti GerSch 5:2  ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern, in aller Keuschheit.
I Ti GerSch 5:4  Hat aber eine Witwe Kinder oder Enkel, so sollen diese zuerst lernen, am eigenen Haus ihre Pflicht zu erfüllen und den Eltern Empfangenes zu vergelten; denn das ist angenehm vor Gott.
I Ti GerSch 5:5  Eine wirkliche und vereinsamte Witwe aber hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt und verharrt im Flehen und Gebet Tag und Nacht;
I Ti GerSch 5:7  Sprich das offen aus, damit sie untadelig seien!
I Ti GerSch 5:8  Wenn aber jemand die Seinen, allermeist seine Hausgenossen, nicht versorgt, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger als ein Ungläubiger.
I Ti GerSch 5:9  Als Witwe werde nur eine solche in die Liste eingetragen, welche nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Frau war
I Ti GerSch 5:10  und ein Zeugnis guter Werke hat; wenn sie Kinder auferzogen, Gastfreundschaft geübt, der Heiligen Füße gewaschen, Bedrängten ausgeholfen hat, jedem guten Werk nachgekommen ist.
I Ti GerSch 5:11  Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie gegen Christi Willen begehrlich geworden sind, wollen sie heiraten.
I Ti GerSch 5:12  Sie verdienen das Urteil, daß sie die erste Treue gebrochen haben.
I Ti GerSch 5:13  Zugleich sind sie auch müßig und lernen in den Häusern herumlaufen; und nicht nur müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig und reden, was sich nicht gehört.
I Ti GerSch 5:14  So will ich nun, daß jüngere Witwen heiraten, Kinder gebären, dem Haushalt vorstehen, dem Widersacher keinen Anlaß zur Lästerung geben;
I Ti GerSch 5:15  denn schon sind etliche abgewichen, dem Satan nach.
I Ti GerSch 5:16  Hat ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen, so versorge er sie und lasse sie nicht der Gemeinde zur Last fallen, damit diese für die wirklichen Witwen sorgen kann.
I Ti GerSch 5:17  Die Ältesten, welche wohl vorstehen, halte man doppelter Ehre wert, allermeist die, welche sich in Predigt und Unterricht abmühen.
I Ti GerSch 5:18  Denn die Schrift sagt: »Einem dreschenden Ochsen sollst du das Maul nicht verbinden!« und »der Arbeiter ist seines Lohnes wert«.
I Ti GerSch 5:19  Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer auf Aussage von zwei oder drei Zeugen.
I Ti GerSch 5:20  Die, welche sündigen, weise vor allen zurecht, damit sich auch die andern fürchten.
I Ti GerSch 5:21  Ich beschwöre dich vor Gott und Christus Jesus und den auserwählten Engeln, daß du dies ohne Vorurteil beobachtest und nichts tuest aus Zuneigung!
I Ti GerSch 5:22  Die Hände lege niemandem schnell auf, mache dich auch nicht fremder Sünden teilhaftig; bewahre dich selbst rein!
I Ti GerSch 5:23  Trinke nicht mehr bloß Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein um deines Magens willen und wegen deiner häufigen Krankheiten.
I Ti GerSch 5:24  Etlicher Menschen Sünden sind zuvor offenbar und kommen vorher ins Gericht; etlichen aber werden sie auch nachfolgen.
I Ti GerSch 5:25  Gleicherweise sind auch die guten Werke zuvor offenbar, und die, mit welchen es sich anders verhält, können auch nicht verborgen bleiben.