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I TIMOTHY
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Chapter 5
I Ti GerZurch 5:1  EINEN ältern Mann fahre nicht hart an, sondern ermahne ihn wie einen Vater, jüngere wie Brüder, (a) 3Mo 19:32
I Ti GerZurch 5:2  ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Keuschheit!
I Ti GerZurch 5:3  Witwen, die wirklich Witwen sind, halte in Ehren!
I Ti GerZurch 5:4  Hat aber eine Witwe Kinder oder Enkel, so sollen sie zuerst lernen, gegen ihr eignes Haus Frömmigkeit zu beweisen und ihren Eltern und Grosseltern Vergeltung zu leisten; denn dies ist angenehm vor Gott. (a) Mr 7:10-13
I Ti GerZurch 5:5  Die wirkliche und alleinstehende Witwe aber hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt und verharrt in ihren Bitten und ihren Gebeten Tag und Nacht; (a) Lu 2:37
I Ti GerZurch 5:6  die üppig lebende dagegen ist lebendig tot. (a) Off 3:1
I Ti GerZurch 5:7  Und dies schärfe ein, damit sie unbescholten seien!
I Ti GerZurch 5:8  Wenn aber jemand für die Seinigen und besonders für die Hausgenossen nicht sorgt, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger. (a) 1Ti 3:5
I Ti GerZurch 5:9  Als Witwe soll (nur) eine solche ins Verzeichnis eingetragen werden, die nicht weniger als sechzig Jahre alt geworden ist, (nur) eines Mannes Frau war,
I Ti GerZurch 5:10  das Zeugnis guter Werke hat, wenn sie Kinder auferzogen, wenn sie Fremde gastlich aufgenommen, wenn sie Heiligen die Füsse gewaschen, wenn sie Bedrängten Hilfe geleistet hat, wenn sie jedem guten Werke nachgegangen ist. (a) Heb 13:2; Joh 13:14
I Ti GerZurch 5:11  Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie im Widerspruch gegen Christus wollüstig geworden sind, wollen sie heiraten,
I Ti GerZurch 5:12  wodurch sie unter das Urteil fallen, dass sie das frühere Gelöbnis gebrochen haben.
I Ti GerZurch 5:13  Zugleich aber auch laufen sie im geheimen müssig in den Häusern umher, aber nicht nur müssig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig, und reden, was sich nicht gehört. (a) 2Th 3:11; Spr 10:19
I Ti GerZurch 5:14  Ich will nun, dass jüngere (Witwen) heiraten, Kinder gebären, den Haushalt führen, dem Widersacher keinen Anlass zu Schmähung geben; (a) 1Ti 2:15; 1Kor 7:9 39 40
I Ti GerZurch 5:15  denn schon haben sich etliche abgewendet dem Satan nach.
I Ti GerZurch 5:16  Wenn eine Gläubige Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, soll sie ihnen Hilfe leisten, und die Gemeinde soll nicht belastet werden, damit sie den wirklichen Witwen Hilfe leisten kann.
I Ti GerZurch 5:17  DIE Ältesten, die gut vorstehen, sollen doppelter Ehre wert geachtet werden, besonders die, welche in Wort und Lehre arbeiten. (1) o: "doppelten Lohnes"; s.V. 18. (a) Php 2:29; 1Th 5:12 13
I Ti GerZurch 5:18  Denn die Schrift sagt: "Einem Ochsen sollst du, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden", und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes wert." (1) dieser zweite Ausspruch entstammt nicht dem AT, sondern den Worten Jesu; s. Lu 10:7. (a) 5Mo 25:4; 1Kor 9:9; Lu 10:7
I Ti GerZurch 5:19  Wider einen Ältesten nimm keine Klage an ausser auf Aussage von zwei oder drei Zeugen! (a) 5Mo 19:15; Mt 18:16; 2Kor 13:1
I Ti GerZurch 5:20  Die, welche sich versündigen, weise in Gegenwart aller zurecht, damit auch die übrigen Furcht bekommen! (a) Mt 18:17; Ga 2:14
I Ti GerZurch 5:21  Feierlich bezeuge ich vor Gott und Christus Jesus und den auserwählten Engeln, dass du dies ohne Vorurteil beobachten und nichts nach Gunst tun sollst. (a) 1Ti 6:13 14
I Ti GerZurch 5:22  Lege niemandem (zu) schnell die Hände auf, und mache dich nicht fremder Sünden teilhaft; bewahre dich selbst rein! (a) 1Ti 3:10; 2Kor 6:14
I Ti GerZurch 5:23  Trinke nicht mehr (nur) Wasser, sondern geniesse ein wenig Wein um deines Magens und deiner häufigen Krankheiten willen!
I Ti GerZurch 5:24  Etlicher Menschen Sünden sind offenkundig und gehen (ihnen) zum Gericht voran, etlichen aber auch folgen sie (dahin erst) nach.
I Ti GerZurch 5:25  Ebenso sind auch die guten Werke offenkundig, und die (Werke), bei denen es sich anders verhält, können nicht verborgen bleiben. (a) Ga 5:22 23