NUMBERS
Chapter 29
Numb | GerNeUe | 29:1 | "Am 1. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Es soll ein Tag des Signalblasens für euch sein. | |
Numb | GerNeUe | 29:2 | Ihr sollt ein Brandopfer bringen, dessen Geruch Jahwe erfreut: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, | |
Numb | GerNeUe | 29:3 | und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: knapp zwei Liter zu jedem Stier, ein guter Liter zu jedem Schafbock | |
Numb | GerNeUe | 29:6 | Das soll zusätzlich zu dem Brandopfer am Neumondtag und dem dazugehörenden Speisopfer gebracht werden und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern nach den für sie geltenden Vorschriften als ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe erfreut." | |
Numb | GerNeUe | 29:7 | "Am 10. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln und euch demütigen. Da muss jede Arbeit ruhen. | |
Numb | GerNeUe | 29:8 | Ihr sollt Jahwe ein Brandopfer bringen, dessen Geruch ihn erfreut: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, | |
Numb | GerNeUe | 29:9 | und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: knapp zwei Liter zu jedem Stier, ein guter Liter zu jedem Schafbock | |
Numb | GerNeUe | 29:11 | Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern." | |
Numb | GerNeUe | 29:12 | "Am 15. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe ein Fest feiern. | |
Numb | GerNeUe | 29:13 | Ihr sollt ein Brandopfer bringen, dessen Geruch ihn erfreut: dreizehn junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer, | |
Numb | GerNeUe | 29:14 | und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: knapp zwei Liter zu jedem der dreizehn Stiere, ein guter Liter zu jedem der beiden Schafböcke | |
Numb | GerNeUe | 29:16 | Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. | |
Numb | GerNeUe | 29:17 | Am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen | |
Numb | GerNeUe | 29:18 | sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. | |
Numb | GerNeUe | 29:19 | Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. | |
Numb | GerNeUe | 29:20 | Am dritten Tag sollt ihr elf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen | |
Numb | GerNeUe | 29:21 | sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. | |
Numb | GerNeUe | 29:22 | Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. | |
Numb | GerNeUe | 29:23 | Am vierten Tag sollt ihr zehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen | |
Numb | GerNeUe | 29:24 | sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. | |
Numb | GerNeUe | 29:25 | Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. | |
Numb | GerNeUe | 29:26 | Am fünften Tag sollt ihr neun Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen | |
Numb | GerNeUe | 29:27 | sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. | |
Numb | GerNeUe | 29:28 | Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. | |
Numb | GerNeUe | 29:29 | Am sechsten Tag sollt ihr acht Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen | |
Numb | GerNeUe | 29:30 | sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. | |
Numb | GerNeUe | 29:31 | Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. | |
Numb | GerNeUe | 29:32 | Am siebten Tag sollt ihr sieben Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen | |
Numb | GerNeUe | 29:33 | sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. | |
Numb | GerNeUe | 29:34 | Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. | |
Numb | GerNeUe | 29:35 | Am achten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. | |
Numb | GerNeUe | 29:36 | Ihr sollt ein Brandopfer bringen, ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe erfreut: einen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, | |
Numb | GerNeUe | 29:37 | und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu dem Stier, dem Schafbock und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. | |
Numb | GerNeUe | 29:38 | Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. | |