NUMBERS
Chapter 34
Numb | GerMenge | 34:2 | »Folgende Verordnungen sollst du den Israeliten mitteilen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so soll dies das Gebiet sein, das euch als Erbbesitz zufällt: das Land Kanaan in seinem ganzen Umfang. | |
Numb | GerMenge | 34:3 | Und zwar soll die Südseite sich euch von der Wüste Zin an, Edom entlang, hinziehen, so daß eure Südgrenze im Osten am (südlichen) Ende des Salzmeeres beginnt. | |
Numb | GerMenge | 34:4 | Dann soll eure Grenze südlich vom Skorpionenstieg umbiegen und sich nach Zin hinüberziehen, wo sie südlich von Kades-Barnea endigt; von dort soll sie weiter nach Hazar-Addar hin laufen und nach Azmon hinübergehen; | |
Numb | GerMenge | 34:5 | und von Azmon wende sich die Grenze nach dem Bach Ägyptens hin und endige nach dem Westmeer zu. – | |
Numb | GerMenge | 34:6 | Was sodann die Westgrenze betrifft, so gelte euch da das große Meer zugleich als Grenze; das soll eure Westgrenze sein. – | |
Numb | GerMenge | 34:7 | Und folgendes soll eure Nordgrenze sein: vom großen Westmeer an sollt ihr euch eine Grenzlinie bis zum Berge Hor ziehen; | |
Numb | GerMenge | 34:8 | vom Berge Hor an sollt ihr euch eine Grenzlinie in der Richtung auf Hamath hin ziehen, und das Ende der Grenze soll nach Zedad hin sein; | |
Numb | GerMenge | 34:9 | dann laufe die Grenze weiter nach Siphron hin und erreiche ihr Ende bei Hazar-Enan. Das soll eure Nordgrenze sein. – | |
Numb | GerMenge | 34:10 | Als Ostgrenze aber sollt ihr euch eine Linie von Hazar-Enan nach Sepham festsetzen; | |
Numb | GerMenge | 34:11 | und von Sepham gehe die Grenze nach Ha-Ribla hinab östlich von Ain; dann ziehe sich die Grenze noch weiter hinab und stoße auf den Höhenzug östlich vom See Genezareth; | |
Numb | GerMenge | 34:12 | dann ziehe sich die Grenze den Jordan entlang hinab und erreiche ihr Ende am Salzmeer. Dies soll euer Land nach seinen Grenzen ringsum sein.« | |
Numb | GerMenge | 34:13 | Mose gab dann den Israeliten folgende Weisung: »Dies ist das Land, das ihr euch durchs Los als euren Erbbesitz zuteilen sollt und das der HERR den neun Stämmen und dem halben Stamm (Manasse) zu geben geboten hat. | |
Numb | GerMenge | 34:14 | Denn alle zu den beiden Stämmen Ruben und Gad gehörenden Familien und der halbe Stamm Manasse haben ihren Erbbesitz bereits empfangen. | |
Numb | GerMenge | 34:15 | Diese zweieinhalb Stämme haben ihren Erbbesitz auf der andern Seite des Jordans, Jericho gegenüber, im Osten, nach Sonnenaufgang hin, bereits erhalten.« | |
Numb | GerMenge | 34:17 | »Dies sind die Namen der Männer, die das Land als Erbbesitz unter euch verteilen sollen: der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns; | |
Numb | GerMenge | 34:18 | dazu sollt ihr von jedem Stamm einen Fürsten zu der Verteilung des Landes hinzuziehen. | |
Numb | GerMenge | 34:19 | Und dies sind die Namen der Männer: für den Stamm Juda: Kaleb, der Sohn Jephunnes; | |
Numb | GerMenge | 34:23 | für die Nachkommen Josephs: für den Stamm Manasse als Fürst: Hanniel, der Sohn Ephods, | |