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NUMBERS
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Chapter 29
Numb GerTafel 29:1  Und im siebenten Monat, am ersten des Monats sollt ihr heilige Zusammenberufung haben; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. Ein Tag des Lärmblasens sei er euch.
Numb GerTafel 29:2  Und ein Brandopfer sollt ihr Jehovah machen zum Geruch der Ruhe, einen jungen Farren von den Rindern, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl.
Numb GerTafel 29:3  Und ihr Speiseopfer sei drei Zehntel Semmelmehl mit Öl vermischt auf den Farren, zwei Zehntel auf den Widder;
Numb GerTafel 29:4  Und ein Zehntel auf das eine Lamm, für die sieben Lämmer;
Numb GerTafel 29:5  Und ein Ziegenbock, als Sündopfer, euch zu sühnen;
Numb GerTafel 29:6  Außer dem Brandopfer des Neumondes und seinem Speiseopfer, und dem beständigen Brandopfer und dessen Speiseopfer und deren Trankopfern, nach ihrem Rechte, zum Geruch der Ruhe, ein Feueropfer für Jehovah.
Numb GerTafel 29:7  Und am zehnten dieses siebenten Monats sollt ihr eine heilige Zusammenberufung haben und eure Seelen demütigen. Keinerlei Arbeit sollt ihr tun.
Numb GerTafel 29:8  Und dem Jehovah sollt ihr zum Geruch der Ruhe als Brandopfer darbringen einen jungen Farren von den Rindern, einen Widder, sieben einjährige Lämmer. Ohne Fehl sollen sie sein für euch.
Numb GerTafel 29:9  Und ihr Speiseopfer sei Semmelmehl mit Öl vermischt, drei Zehntel auf den Farren, zwei Zehntel auf den einen Widder;
Numb GerTafel 29:10  Je ein Zehntel auf das eine Lamm für die sieben Lämmer;
Numb GerTafel 29:11  Ein Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer der Sühne und dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und ihre Trankopfer.
Numb GerTafel 29:12  Und am fünfzehnten Tag des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Zusammenberufung haben und keinerlei Dienstarbeit tun, sondern sieben Tage ein Fest für Jehovah feiern.
Numb GerTafel 29:13  Und sollt als Brandopfer darbringen dem Jehovah ein Feueropfer zum Geruch der Ruhe: dreizehn junge Farren von den Rindern, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer. Ohne Fehl sollen sie sein;
Numb GerTafel 29:14  Und ihr Speiseopfer, Semmelmehl mit Öl vermischt, drei Zehntel zu dem einen Farren für die dreizehn Farren, zwei Zehntel für den einen Widder, für die zwei Widder.
Numb GerTafel 29:15  Und je ein Zehntel für das eine Lamm, für die vierzehn Lämmer.
Numb GerTafel 29:16  Und einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer.
Numb GerTafel 29:17  Und am zweiten Tage zwölf junge Farren von den Rindern, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
Numb GerTafel 29:18  Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, den Widdern und den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht.
Numb GerTafel 29:19  Und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und ihren Trankopfern.
Numb GerTafel 29:20  Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl.
Numb GerTafel 29:21  Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht;
Numb GerTafel 29:22  Und einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer.
Numb GerTafel 29:23  Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
Numb GerTafel 29:24  Ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht;
Numb GerTafel 29:25  Und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer.
Numb GerTafel 29:26  Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
Numb GerTafel 29:27  Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht;
Numb GerTafel 29:28  Und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer.
Numb GerTafel 29:29  Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
Numb GerTafel 29:30  Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht;
Numb GerTafel 29:31  Und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und seinen Trankopfern.
Numb GerTafel 29:32  Und am siebenten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl.
Numb GerTafel 29:33  Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht;
Numb GerTafel 29:34  Und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer.
Numb GerTafel 29:35  Am achten Tage soll bei euch Festversammlung sein, und sollt keinerlei Dienstarbeit tun.
Numb GerTafel 29:36  Und sollt als Brandopfer dem Jehovah ein Feueropfer zum Geruch der Ruhe darbringen: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl;
Numb GerTafel 29:37  Ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern in ihrer Zahl und dem Recht gemäß;
Numb GerTafel 29:38  Und einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer.
Numb GerTafel 29:39  Dies sollt ihr tun für Jehovah an euren Festzeiten außer euren Gelübden und freiwilligen Opfern, euren Brandopfern und euren Speiseopfern und euren Trankopfern und euern Dankopfern.