NUMBERS
Chapter 29
Numb | GerTafel | 29:1 | Und im siebenten Monat, am ersten des Monats sollt ihr heilige Zusammenberufung haben; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. Ein Tag des Lärmblasens sei er euch. | |
Numb | GerTafel | 29:2 | Und ein Brandopfer sollt ihr Jehovah machen zum Geruch der Ruhe, einen jungen Farren von den Rindern, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl. | |
Numb | GerTafel | 29:3 | Und ihr Speiseopfer sei drei Zehntel Semmelmehl mit Öl vermischt auf den Farren, zwei Zehntel auf den Widder; | |
Numb | GerTafel | 29:6 | Außer dem Brandopfer des Neumondes und seinem Speiseopfer, und dem beständigen Brandopfer und dessen Speiseopfer und deren Trankopfern, nach ihrem Rechte, zum Geruch der Ruhe, ein Feueropfer für Jehovah. | |
Numb | GerTafel | 29:7 | Und am zehnten dieses siebenten Monats sollt ihr eine heilige Zusammenberufung haben und eure Seelen demütigen. Keinerlei Arbeit sollt ihr tun. | |
Numb | GerTafel | 29:8 | Und dem Jehovah sollt ihr zum Geruch der Ruhe als Brandopfer darbringen einen jungen Farren von den Rindern, einen Widder, sieben einjährige Lämmer. Ohne Fehl sollen sie sein für euch. | |
Numb | GerTafel | 29:9 | Und ihr Speiseopfer sei Semmelmehl mit Öl vermischt, drei Zehntel auf den Farren, zwei Zehntel auf den einen Widder; | |
Numb | GerTafel | 29:11 | Ein Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer der Sühne und dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und ihre Trankopfer. | |
Numb | GerTafel | 29:12 | Und am fünfzehnten Tag des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Zusammenberufung haben und keinerlei Dienstarbeit tun, sondern sieben Tage ein Fest für Jehovah feiern. | |
Numb | GerTafel | 29:13 | Und sollt als Brandopfer darbringen dem Jehovah ein Feueropfer zum Geruch der Ruhe: dreizehn junge Farren von den Rindern, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer. Ohne Fehl sollen sie sein; | |
Numb | GerTafel | 29:14 | Und ihr Speiseopfer, Semmelmehl mit Öl vermischt, drei Zehntel zu dem einen Farren für die dreizehn Farren, zwei Zehntel für den einen Widder, für die zwei Widder. | |
Numb | GerTafel | 29:16 | Und einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer. | |
Numb | GerTafel | 29:17 | Und am zweiten Tage zwölf junge Farren von den Rindern, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; | |
Numb | GerTafel | 29:18 | Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, den Widdern und den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht. | |
Numb | GerTafel | 29:19 | Und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und ihren Trankopfern. | |
Numb | GerTafel | 29:20 | Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl. | |
Numb | GerTafel | 29:21 | Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht; | |
Numb | GerTafel | 29:22 | Und einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer. | |
Numb | GerTafel | 29:23 | Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; | |
Numb | GerTafel | 29:24 | Ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht; | |
Numb | GerTafel | 29:25 | Und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer. | |
Numb | GerTafel | 29:26 | Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; | |
Numb | GerTafel | 29:27 | Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht; | |
Numb | GerTafel | 29:28 | Und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer. | |
Numb | GerTafel | 29:29 | Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; | |
Numb | GerTafel | 29:30 | Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht; | |
Numb | GerTafel | 29:31 | Und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und seinen Trankopfern. | |
Numb | GerTafel | 29:32 | Und am siebenten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl. | |
Numb | GerTafel | 29:33 | Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht; | |
Numb | GerTafel | 29:34 | Und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer. | |
Numb | GerTafel | 29:35 | Am achten Tage soll bei euch Festversammlung sein, und sollt keinerlei Dienstarbeit tun. | |
Numb | GerTafel | 29:36 | Und sollt als Brandopfer dem Jehovah ein Feueropfer zum Geruch der Ruhe darbringen: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl; | |
Numb | GerTafel | 29:37 | Ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern in ihrer Zahl und dem Recht gemäß; | |
Numb | GerTafel | 29:38 | Und einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer. | |