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NUMBERS
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Chapter 29
Numb GerZurch 29:1  Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun; ein Tag des Lärmblasens ist es für euch. (a) 3Mo 23:23-25
Numb GerZurch 29:2  Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer
Numb GerZurch 29:3  samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder
Numb GerZurch 29:4  und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern;
Numb GerZurch 29:5  dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken -
Numb GerZurch 29:6  ausser dem Neumondsbrandopfer mit seinem Speisopfer und ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den vorgeschriebenen Trankopfern -, ein lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn.
Numb GerZurch 29:7  Und am zehnten Tage desselben siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten und fasten; da dürft ihr keinerlei Arbeit tun. (a) 3Mo 23:26-32
Numb GerZurch 29:8  Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -
Numb GerZurch 29:9  samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder
Numb GerZurch 29:10  und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern,
Numb GerZurch 29:11  dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem Sündopfer der Sühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den zugehörigen Trankopfern.
Numb GerZurch 29:12  Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun, sondern sollt dem Herrn ein Fest feiern, sieben Tage lang. (a) 3Mo 23:33-43
Numb GerZurch 29:13  Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: dreizehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -
Numb GerZurch 29:14  samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: je drei zehntel Epha auf jeden von den dreizehn Stieren, je zwei zehntel auf jeden von den beiden Widdern
Numb GerZurch 29:15  und je ein zehntel auf jedes von den vierzehn Lämmern;
Numb GerZurch 29:16  dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
Numb GerZurch 29:17  Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
Numb GerZurch 29:18  samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
Numb GerZurch 29:19  dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
Numb GerZurch 29:20  Am dritten Tage: elf Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer,
Numb GerZurch 29:21  samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
Numb GerZurch 29:22  dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
Numb GerZurch 29:23  Am vierten Tage: zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
Numb GerZurch 29:24  samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
Numb GerZurch 29:25  dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
Numb GerZurch 29:26  Am fünften Tage: neun Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
Numb GerZurch 29:27  samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
Numb GerZurch 29:28  dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
Numb GerZurch 29:29  Am sechsten Tage: acht Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
Numb GerZurch 29:30  samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
Numb GerZurch 29:31  dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
Numb GerZurch 29:32  Am siebenten Tage: sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
Numb GerZurch 29:33  samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
Numb GerZurch 29:34  dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
Numb GerZurch 29:35  Am achten Tage aber sollt ihr eine Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.
Numb GerZurch 29:36  Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: einen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer
Numb GerZurch 29:37  samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
Numb GerZurch 29:38  dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
Numb GerZurch 29:39  Diese (Opfer) sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen ausser dem, was ihr an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Heilsopfern infolge eines Gelübdes oder freiwillig darbringt.