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NUMBERS
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Chapter 35
Numb GerNeUe 35:1  Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose:
Numb GerNeUe 35:2  "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein.
Numb GerNeUe 35:3  Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein.
Numb GerNeUe 35:4  Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen.
Numb GerNeUe 35:5  Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen.
Numb GerNeUe 35:6  Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben,
Numb GerNeUe 35:7  insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen.
Numb GerNeUe 35:8  Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben."
Numb GerNeUe 35:10  den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht,
Numb GerNeUe 35:11  sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat.
Numb GerNeUe 35:12  Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat.
Numb GerNeUe 35:14  drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan.
Numb GerNeUe 35:15  Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können.
Numb GerNeUe 35:16  Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.
Numb GerNeUe 35:17  Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt
Numb GerNeUe 35:18  oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist der Schläger ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.
Numb GerNeUe 35:19  Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.
Numb GerNeUe 35:20  Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt,
Numb GerNeUe 35:21  oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.
Numb GerNeUe 35:22  Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat,
Numb GerNeUe 35:23  oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte,
Numb GerNeUe 35:24  dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden.
Numb GerNeUe 35:25  Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte.
Numb GerNeUe 35:26  Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist,
Numb GerNeUe 35:27  und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich.
Numb GerNeUe 35:28  Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren.
Numb GerNeUe 35:29  Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt.
Numb GerNeUe 35:30  Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben.
Numb GerNeUe 35:31  Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden.
Numb GerNeUe 35:32  Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann.
Numb GerNeUe 35:33  Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat.
Numb GerNeUe 35:34  Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch."