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EXODUS
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Chapter 21
Exod GerSch 21:1  Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Exod GerSch 21:2  So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Exod GerSch 21:3  Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
Exod GerSch 21:4  Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.
Exod GerSch 21:5  Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,
Exod GerSch 21:6  ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.
Exod GerSch 21:7  Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.
Exod GerSch 21:8  Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.
Exod GerSch 21:9  Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.
Exod GerSch 21:10  Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.
Exod GerSch 21:11  Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Exod GerSch 21:12  Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
Exod GerSch 21:13  Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.
Exod GerSch 21:14  Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.
Exod GerSch 21:15  Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
Exod GerSch 21:16  Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.
Exod GerSch 21:17  Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.
Exod GerSch 21:18  Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;
Exod GerSch 21:19  und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.
Exod GerSch 21:20  Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;
Exod GerSch 21:21  stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.
Exod GerSch 21:22  Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.
Exod GerSch 21:23  Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,
Exod GerSch 21:24  Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Exod GerSch 21:25  Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
Exod GerSch 21:26  Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.
Exod GerSch 21:27  Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.
Exod GerSch 21:28  Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.
Exod GerSch 21:29  Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.
Exod GerSch 21:30  Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.
Exod GerSch 21:31  Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.
Exod GerSch 21:32  Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Exod GerSch 21:33  Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,
Exod GerSch 21:34  so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.
Exod GerSch 21:35  Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
Exod GerSch 21:36  Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
Exod GerSch 21:37  Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins.