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EXODUS
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Chapter 21
Exod GerGruen 21:1  "Dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:
Exod GerGruen 21:2  Kaufst du dir einen hebräischen Knecht, so diene er dir sechs Jahre! Im siebten aber gehe er frei und ledig aus!
Exod GerGruen 21:3  Kam er mit seinem Bündel, so gehe er mit seinem Bündel; hatte er ein Weib, so gehe sein Weib mit ihm!
Exod GerGruen 21:4  Gab ihm sein Herr ein Weib und gebar sie ihm Söhne oder Töchter, so bleibe das Weib mit seinen Kindern bei seinem Herrn. Er selber aber gehe mit seinem Bündel weg!
Exod GerGruen 21:5  Erklärt aber der Knecht: 'Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder' und mag nicht frei weggehen,
Exod GerGruen 21:6  dann bringe ihn sein Herr vor die Gottheit und stelle ihn an die Tür oder den Türpfosten! Und dann steche ihm sein Herr mit seinem Pfriemen durch das Ohr: Und nun sei er für immer sein Knecht!
Exod GerGruen 21:7  Verkauft jemand seine Tochter als Magd, dann darf sie nicht wie Knechte fortgehen.
Exod GerGruen 21:8  Mißfällt sie ihrem Herrn, der sie sich bestimmt hatte, dann lasse er sie loskaufen! Sie fremdem Volk zu verkaufen, hat er keine Macht, wenn er sie gehen läßt.
Exod GerGruen 21:9  Bestimmt er sie aber seinem Sohne, dann tue er ihr nach der freien Mädchen Recht!
Exod GerGruen 21:10  Nimmt er sich noch eine andere, dann schmälere er ihr nicht Fleisch, Kost, Gewand und Umarmung!
Exod GerGruen 21:11  Tut er ihr von diesen dreien keines, dann gehe sie ohne Entgelt, umsonst weg!
Exod GerGruen 21:12  Wer einen anderen totschlägt, soll des Todes sterben!
Exod GerGruen 21:13  Hat er aber nicht aufgelauert, sondern Gott hat es seiner Hand widerfahren lassen, dann bestimme ich dir eine Stätte, wohin er fliehen kann.
Exod GerGruen 21:14  Wenn aber jemand wider den Genossen brütet, ihn mit List zu töten, dann hole ihn von meinem Altar weg, daß er getötet werde!
Exod GerGruen 21:15  Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll des Todes sterben!
Exod GerGruen 21:16  Wer einen Menschen raubt, er habe ihn verkauft oder er finde sich noch in seiner Hand, soll des Todes sterben!
Exod GerGruen 21:17  Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben!
Exod GerGruen 21:18  Wenn Männer streiten und einer schlägt den anderen so mit einem Steine oder mit der Faust, daß er zwar nicht stirbt, aber aufs Lager fällt,
Exod GerGruen 21:19  so bleibe der Schläger frei, wenn er wieder aufsteht und im Freien an seiner Krücke umhergeht! Nur sein Feiernmüssen ersetze er und lasse ihn ausheilen!
Exod GerGruen 21:20  Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, und es stirbt eines unter seiner Hand, so werde es gesühnt!
Exod GerGruen 21:21  Übersteht es aber noch einen oder zwei Tage, dann werde es nicht gesühnt; denn um sein eigen Geld geht es!
Exod GerGruen 21:22  Wenn sich Männer raufen und stoßen ein schwangeres Weib, so daß es eine Fehlgeburt gibt, aber kein weiterer Schaden entsteht, so werde der Schuldige mit soviel bestraft, wie ihm der Gatte des Weibes auflegt! Er gebe es als Buße!
Exod GerGruen 21:23  Entsteht jedoch ein Schaden, dann wende an: Leben um Leben,
Exod GerGruen 21:24  Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Exod GerGruen 21:25  Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule!
Exod GerGruen 21:26  Schlägt jemand seinem Knecht oder seiner Magd ins Auge und zerstört es, so lasse er ihn für sein Auge frei!
Exod GerGruen 21:27  Schlägt er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn aus, so lasse er ihn für seinen Zahn frei!
Exod GerGruen 21:28  Und stößt ein Rind einen Mann oder ein Weib tot, so werde das Rind gesteinigt! Sein Fleisch werde nicht gegessen. Des Rindes Besitzer aber sei straffrei!
Exod GerGruen 21:29  War aber das Rind lange zuvor stößig und war sein Besitzer schon verwarnt, er aber hütete es nicht und nun tötet es einen Mann oder ein Weib, so werde das Rind gesteinigt, und auch sein Besitzer soll des Todes sterben!
Exod GerGruen 21:30  Wird ihm aber ein Sühnegeld auferlegt, so zahle er für sein Leben soviel Lösung, wie man ihm auflegt!
Exod GerGruen 21:31  Gleichviel, ob es einen Sohn oder eine Tochter stößt, werde ihm dann nach diesem Recht getan!
Exod GerGruen 21:32  Stößt aber das Rind einen Knecht oder eine Magd, dann zahle er ihrem Herrn dreißig Silberlinge! Das Rind aber werde gesteinigt
Exod GerGruen 21:33  Läßt jemand einen Brunnen offen oder gräbt er einen Brunnen und überdeckt ihn nicht und fällt ein Rind oder Esel hinein,
Exod GerGruen 21:34  dann zahle der Brunnenbesitzer! Den Geldwert erstatte er seinem Besitzer; das Tote aber sei sein!
Exod GerGruen 21:35  Wenn jemandes Rind des anderen Rind totstößt, dann sollen sie das lebende Rind verkaufen und seinen Erlös teilen, und auch das tote sollen sie teilen!
Exod GerGruen 21:36  Ist es aber bekannt gewesen, daß dieses Rind schon lange stößig war und sein Eigentümer behütete es nicht, so ersetze er das Rind durch ein anderes! Das tote aber sei sein! Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und dann es schlachtet oder es verkauft, dann gebe er für das Rind fünf und für das Schaf vier andere!