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NUMBERS
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Chapter 35
Numb GerBoLut 35:1  Und der HERR redete mit Mose auf dem Gefilde der Moabiter am Jordan gegen Jericho und sprach:
Numb GerBoLut 35:2  Gebeut den Kindern Israel, daß sie den Leviten Stadte geben von ihren Erbgütem, da sie wohnen mogen;
Numb GerBoLut 35:3  dazu die Vorstadte urn die Stadte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Stadten wohnen und in den Vorstadten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben.
Numb GerBoLut 35:4  Die Weite aber der Vorstadte, die sie den Leviten geben, soil tausend Ellen außer der Stadtmauer umher haben.
Numb GerBoLut 35:5  So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen dem Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen dem Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt im Mittel sei. Das sollen ihre Vorstadte sein.
Numb GerBoLut 35:6  Und unter den Stadten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistadte geben, daß da hineinfliehe, wereinen Totschlag getan hat. Ober dieselben sollt ihr noch zwoundvierzig Stadte geben,
Numb GerBoLut 35:7  daß alle Stadte, die ihr den Leviten gebet, seien achtundvierzig mit ihren Vorstadten.
Numb GerBoLut 35:8  Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilet wird, soil Stadte den Leviten geben.
Numb GerBoLut 35:10  Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr uber den Jordan ins Land Kanaan kommt,
Numb GerBoLut 35:11  sollt ihr Stadte auswahlen, daß Freistadte seien; dahin fliehe, dereinen Totschlag unversehens tut.
Numb GerBoLut 35:12  Und sollen unter euch solche Freistadte sein vor dem Blutracher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeine vor Gericht gestanden sei.
Numb GerBoLut 35:13  Und der Stadte, die ihr geben werdet, sollen sechs Freistadte sein.
Numb GerBoLut 35:14  Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan.
Numb GerBoLut 35:15  Das sind die sechs Freistadte, beide den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Hausgenossen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Numb GerBoLut 35:16  Werjemand miteinem Eisen schlagt, daß er stirbt, der ist ein Totschlager und soil des Todes sterben.
Numb GerBoLut 35:17  Wirft er ihn mit einem Stein, damit jemand mag getotet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschlager und soli des Todes sterben.
Numb GerBoLut 35:18  Schlagt er ihn aber mit einem Holz, damit jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschlager und soil des Todes sterben.
Numb GerBoLut 35:19  Der Racher des Bluts soil den Totschlager zum Tode bringen; wie er geschlagen hat, soil man ihn wiedertoten.
Numb GerBoLut 35:20  Stolit er ihn aus Hali, Oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt,
Numb GerBoLut 35:21  Oder schlagt ihn durch Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soil der des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschlager; der Racher des Bluts soil ihn zum Tode bringen.
Numb GerBoLut 35:22  Wenn er ihn aber ohngefahr stolit ohne Feindschaft, Oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens,
Numb GerBoLut 35:23  Oder irgend einen Stein, davon man sterben mag, und hat's nicht gesehen, auf ihn wirft, daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Ubels gewollt:
Numb GerBoLut 35:24  so soil die Gemeine richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Racher des Bluts in diesem Gericht.
Numb GerBoLut 35:25  Und die Gemeine soil den Totschlager erretten von der Hand des Blutrachers und soil ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und soil daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen 01 gesalbet hat.
Numb GerBoLut 35:26  Wird aber der Totschlager aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,
Numb GerBoLut 35:27  und der Blutracher findet ihn aulier der Grenze seiner Freistadt und schlagt ihn tot, der soil des Bluts nicht schuldig sein.
Numb GerBoLut 35:28  Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wiederzum Lande seines Erbguts kommen.
Numb GerBoLut 35:29  Das soil euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, wo ihrwohnet.
Numb GerBoLut 35:30  Den Totschlager soil man toten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soil nicht antworten fiber eine Seele zum Tode.
Numb GerBoLut 35:31  Und ihr sollt keine Versohnung nehmen fiber die Seele des Totschlagers; denn er ist des Todes schuldig, und er soil des Todes sterben.
Numb GerBoLut 35:32  Und sollt keine Versohnung nehmen fiber dem, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe.
Numb GerBoLut 35:33  Und schandet das Land nicht, darinnen ihr wohnet. Denn wer Blut schuldig ist, der schandet das Land; und das Land kann vom Blut nicht versohnet werden, das darinnen vergossen wird, ohne durch das Blut des, der es vergossen hat.
Numb GerBoLut 35:34  Verunreiniget das Land nicht, darinnen ihr wohnet, darinnen ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnet.