Site uses cookies to provide basic functionality.

OK
NUMBERS
Prev Up Next Toggle notes
Chapter 29
Numb GerGruen 29:1  "'Am ersten Tage des siebten Mondes sollt ihr Vorlesung am Heiligtum halten! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun. Er sei euch ein Tag des Jubels!
Numb GerGruen 29:2  Als Brandopfer zu süßem Duft für den Herrn bereitet einen jungen Farren, einen Widder, sieben fehlerlose, noch nicht jährige Lämmer!
Numb GerGruen 29:3  Dazu als Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, drei Zehntel für den Stier, zwei Zehntel für den Widder,
Numb GerGruen 29:5  Und einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen,
Numb GerGruen 29:6  abgesehen vom Neumondbrandopfer und seinem Speiseopfer sowie vom stetigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zu süßem Duft als Mahl für den Herrn!
Numb GerGruen 29:7  Am zehnten Tage desselben Mondes sollt ihr am Heiligtum Vorlesung hatten und euch kasteien! Keinerlei Arbeit dürft ihr tun.
Numb GerGruen 29:8  Als Brandopfer dem Herrn zu süßem Duft bringt einen jungen Farren, einen Widder, sieben noch nicht jährige Lämmer dar! Sie sollen bei euch fehlerlos sein!
Numb GerGruen 29:9  Und als ihr Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, drei Zehntel für den Stier, zwei Zehntel für den Widder,
Numb GerGruen 29:11  Und einen Bock als Sündopfer noch zum Sündopfer für Entsündigung und zum stetigen Brandopfer und zu seinem Speise- und Trankopfer.
Numb GerGruen 29:12  Am fünfzehnten des siebten Monats sollt ihr Vorlesung am Heiligtum halten! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun! Feiert ein Fest dem Herrn sieben Tage lang!
Numb GerGruen 29:13  Als Opfermahl süßen Duftes für den Herrn bringt dreizehn junge Stiere dar, zwei Widder und vierzehn noch nichtjährige, fehlerlose Lämmer!
Numb GerGruen 29:14  Und als ihr Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, je drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, je zwei Zehntel für die beiden Widder,
Numb GerGruen 29:16  und einen Ziegenbock als Sündopfer außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Numb GerGruen 29:17  Am zweiten Tage zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Numb GerGruen 29:18  dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Numb GerGruen 29:19  und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Numb GerGruen 29:20  Am dritten Tage elf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Numb GerGruen 29:21  dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Numb GerGruen 29:22  und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Numb GerGruen 29:23  Am vierten Tage zehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Numb GerGruen 29:24  dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Numb GerGruen 29:25  und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Numb GerGruen 29:26  Am fünften Tage neun junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Numb GerGruen 29:27  dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Numb GerGruen 29:28  und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Numb GerGruen 29:29  Am sechsten Tage acht junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Numb GerGruen 29:30  dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Numb GerGruen 29:31  und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Numb GerGruen 29:32  Am siebten Tage sieben junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Numb GerGruen 29:33  dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Numb GerGruen 29:34  und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Numb GerGruen 29:35  Am achten Tage haltet Festversammlung ab! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun!
Numb GerGruen 29:36  An Brandopfern als ein Mahl süßen Duftes für den Herrn bringt einen Farren, einen Widder, sieben fehlerlose noch nicht jährige Lämmer dar,
Numb GerGruen 29:37  sodann ihr Speise- und ihr Trankopfer zum Farren, zum Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Numb GerGruen 29:38  und einen Bock als Sündopfer außer dem regelmäßigen Brandopfer, sowie sein Speise- und Trankopfer!
Numb GerGruen 29:39  An euren Festen sollt ihr sie für den Herrn bereiten, abgesehen von den Brand- und Speiseopfern, die ihr gelobet oder freiwillig darbringt, sowie den Trank- und Dankopfern!'"