NUMBERS
Chapter 29
Numb | GerGruen | 29:1 | "'Am ersten Tage des siebten Mondes sollt ihr Vorlesung am Heiligtum halten! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun. Er sei euch ein Tag des Jubels! | |
Numb | GerGruen | 29:2 | Als Brandopfer zu süßem Duft für den Herrn bereitet einen jungen Farren, einen Widder, sieben fehlerlose, noch nicht jährige Lämmer! | |
Numb | GerGruen | 29:3 | Dazu als Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, drei Zehntel für den Stier, zwei Zehntel für den Widder, | |
Numb | GerGruen | 29:6 | abgesehen vom Neumondbrandopfer und seinem Speiseopfer sowie vom stetigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zu süßem Duft als Mahl für den Herrn! | |
Numb | GerGruen | 29:7 | Am zehnten Tage desselben Mondes sollt ihr am Heiligtum Vorlesung hatten und euch kasteien! Keinerlei Arbeit dürft ihr tun. | |
Numb | GerGruen | 29:8 | Als Brandopfer dem Herrn zu süßem Duft bringt einen jungen Farren, einen Widder, sieben noch nicht jährige Lämmer dar! Sie sollen bei euch fehlerlos sein! | |
Numb | GerGruen | 29:9 | Und als ihr Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, drei Zehntel für den Stier, zwei Zehntel für den Widder, | |
Numb | GerGruen | 29:11 | Und einen Bock als Sündopfer noch zum Sündopfer für Entsündigung und zum stetigen Brandopfer und zu seinem Speise- und Trankopfer. | |
Numb | GerGruen | 29:12 | Am fünfzehnten des siebten Monats sollt ihr Vorlesung am Heiligtum halten! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun! Feiert ein Fest dem Herrn sieben Tage lang! | |
Numb | GerGruen | 29:13 | Als Opfermahl süßen Duftes für den Herrn bringt dreizehn junge Stiere dar, zwei Widder und vierzehn noch nichtjährige, fehlerlose Lämmer! | |
Numb | GerGruen | 29:14 | Und als ihr Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, je drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, je zwei Zehntel für die beiden Widder, | |
Numb | GerGruen | 29:16 | und einen Ziegenbock als Sündopfer außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer. | |
Numb | GerGruen | 29:17 | Am zweiten Tage zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer, | |
Numb | GerGruen | 29:18 | dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt, | |
Numb | GerGruen | 29:19 | und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer. | |
Numb | GerGruen | 29:20 | Am dritten Tage elf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer, | |
Numb | GerGruen | 29:21 | dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt, | |
Numb | GerGruen | 29:22 | und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer. | |
Numb | GerGruen | 29:23 | Am vierten Tage zehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer, | |
Numb | GerGruen | 29:24 | dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt, | |
Numb | GerGruen | 29:25 | und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer. | |
Numb | GerGruen | 29:26 | Am fünften Tage neun junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer, | |
Numb | GerGruen | 29:27 | dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt, | |
Numb | GerGruen | 29:28 | und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer. | |
Numb | GerGruen | 29:29 | Am sechsten Tage acht junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer, | |
Numb | GerGruen | 29:30 | dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt, | |
Numb | GerGruen | 29:31 | und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer. | |
Numb | GerGruen | 29:32 | Am siebten Tage sieben junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer, | |
Numb | GerGruen | 29:33 | dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt, | |
Numb | GerGruen | 29:34 | und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer. | |
Numb | GerGruen | 29:35 | Am achten Tage haltet Festversammlung ab! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun! | |
Numb | GerGruen | 29:36 | An Brandopfern als ein Mahl süßen Duftes für den Herrn bringt einen Farren, einen Widder, sieben fehlerlose noch nicht jährige Lämmer dar, | |
Numb | GerGruen | 29:37 | sodann ihr Speise- und ihr Trankopfer zum Farren, zum Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt, | |
Numb | GerGruen | 29:38 | und einen Bock als Sündopfer außer dem regelmäßigen Brandopfer, sowie sein Speise- und Trankopfer! | |