LEVITICUS
Chapter 22
Levi | GerZurch | 22:2 | Sage Aaron und seinen Söhnen, dass sie in betreff der heiligen Gaben, die mir die Israeliten weihen, Zurückhaltung üben, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen; ich bin der Herr. | |
Levi | GerZurch | 22:3 | Sage zu ihnen: Wenn je inskünftig irgendeiner aus euren Nachkommen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Herrn weihen, sich naht, während er unrein ist, so soll seine Seele ausgerottet werden, hinweg von meinem Angesicht; ich bin der Herr. | |
Levi | GerZurch | 22:4 | Ein jeder vom Geschlechte Aarons, der aussätzig ist oder einen Fluss hat, der soll von den heiligen Gaben nicht mitessen, bis er wieder rein ist. Und wer irgend jemanden berührt, der sich an einem Toten verunreinigt hat, oder wer einen Samenerguss hat | |
Levi | GerZurch | 22:5 | oder wer irgendein Kriechtier berührt, durch das er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird infolge irgendwelcher Unreinheit, die an ihm haftet - | |
Levi | GerZurch | 22:6 | wer so etwas berührt, der ist unrein bis zum Abend und soll nicht von den heiligen Gaben essen, sondern er soll zuvor seinen Leib in Wasser baden, | |
Levi | GerZurch | 22:7 | und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er wieder rein; dann mag er von den heiligen Gaben essen, denn das ist seine Speise. | |
Levi | GerZurch | 22:8 | Von einem verendeten oder zerrissenen Tier soll er nicht essen, weil er sich dadurch verunreinigen würde; ich bin der Herr. (a) 2Mo 22:31; 3Mo 7:24; 11:40; 17:15 | |
Levi | GerZurch | 22:9 | Sie sollen meine Vorschriften befolgen, damit sie nicht wegen des Geweihten Sünde auf sich laden und seinethalben sterben müssen, weil sie es entweihen; ich bin der Herr, der sie heiligt. | |
Levi | GerZurch | 22:10 | Kein Fremder darf Geweihtes essen; der Hausgenosse und der Tagelöhner eines Priesters dürfen nicht Geweihtes essen. | |
Levi | GerZurch | 22:11 | Wenn aber ein Priester einen Sklaven um Geld kauft, so darf dieser davon essen; auch die in seinem Hause gebornen (Sklaven) dürfen mit von seiner Speise essen. | |
Levi | GerZurch | 22:12 | Wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines Fremden wird, so darf sie nicht mehr von der Hebe der heiligen Gaben essen. | |
Levi | GerZurch | 22:13 | Wenn aber eine Priesterstochter Witwe oder (von ihrem Mann) verstossen wird, und sie hat keine Kinder und kehrt wieder in das Haus ihres Vaters zurück (und wohnt da) wie in ihrer Jugend, so darf sie von der Speise ihres Vaters essen; irgendein Fremder aber darf nicht davon essen. | |
Levi | GerZurch | 22:14 | Doch wenn jemand aus Versehen Geweihtes isst, so soll er den fünften Teil (des Wertes) dazutun und es dem Priester samt dem Geweihten geben. | |
Levi | GerZurch | 22:15 | Und sie sollen die heiligen Gaben der Israeliten, das was sie für den Herrn abheben, nicht entweihen, (1) d.h. die Priester. | |
Levi | GerZurch | 22:16 | und sie sollen nicht Schuld und Strafe über sie bringen, indem sie ihre heiligen Gaben essen; denn ich bin der Herr, der sie heiligt. (1) d.h. die Israeliten. | |
Levi | GerZurch | 22:18 | Rede mit Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Ein jeder vom Hause Israel und von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe darbringt - seien es nun gelobte oder freiwillige Gaben, die sie dem Herrn als Brandopfer darbringen wollen -, | |
Levi | GerZurch | 22:19 | (soll so opfern,) dass es euch wohlgefällig macht: ein fehlloses männliches Tier von den Rindern oder Lämmern oder Ziegen. | |
Levi | GerZurch | 22:20 | Nichts, was einen Fehler hat, sollt ihr opfern; denn es würde euch nicht wohlgefällig aufgenommen. (a) 5Mo 15:21; Mal 1:8 | |
Levi | GerZurch | 22:21 | Und wenn jemand dem Herrn ein Heilsopfer von Rindern oder Schafen darbringen will, sei es um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so ist es nur wohlgefällig, wenn es fehllos ist; es soll keinen Fehler haben. | |
Levi | GerZurch | 22:22 | Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied, ist es verstümmelt oder hat es eiternde Geschwüre oder die Krätze oder Flechten - dergleichen Tiere sollt ihr dem Herrn nicht darbringen und als Feueropfer auf den Altar des Herrn legen. | |
Levi | GerZurch | 22:23 | Ein Rind oder ein Schaf, das ein zu langes oder ein zu kurzes Glied hat, darfst du als freiwillige Gabe darbringen, aber als gelobtes Opfer würde es nicht wohlgefällig aufgenommen. | |
Levi | GerZurch | 22:24 | Ihr sollt dem Herrn kein Tier darbringen, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder abgeschnitten sind. Weder sollt ihr in eurem Lande Tiere so verstümmeln | |
Levi | GerZurch | 22:25 | noch solche von einem Fremden kaufen, um sie eurem Gott als Speise darzubringen; denn sie haben einen Schaden, es ist ein Fehler an ihnen, sie würden euch nicht wohlgefällig aufgenommen. | |
Levi | GerZurch | 22:27 | Wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an wird es wohlgefällig aufgenommen, wenn man es dem Herrn als Feueropfer darbringt. | |
Levi | GerZurch | 22:29 | Und wenn ihr dem Herrn ein Dankopfer darbringen wollt, so opfert es so, dass es euch wohlgefällig macht. | |
Levi | GerZurch | 22:30 | Es soll noch am selben Tage gegessen werden, ihr dürft nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der Herr. | |
Levi | GerZurch | 22:32 | Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich heilig gehalten werde unter den Israeliten; ich bin der Herr, der euch heiligt, | |