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LEVITICUS
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Chapter 7
Levi GerNeUe 7:1  Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchstheilig.
Levi GerNeUe 7:2  Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen.
Levi GerNeUe 7:3  Alles Fett davon muss er opfern: den Fettschwanz und das Fett an den Eingeweiden,
Levi GerNeUe 7:4  die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab.
Levi GerNeUe 7:5  Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer.
Levi GerNeUe 7:6  Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchstheilig.
Levi GerNeUe 7:7  Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt.
Levi GerNeUe 7:8  Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers.
Levi GerNeUe 7:9  Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder im Topf oder der Pfanne zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt.
Levi GerNeUe 7:10  Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden.
Levi GerNeUe 7:11  Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung:
Levi GerNeUe 7:12  Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist.
Levi GerNeUe 7:13  Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen.
Levi GerNeUe 7:14  Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören.
Levi GerNeUe 7:15  Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden.
Levi GerNeUe 7:16  Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übriggeblieben ist.
Levi GerNeUe 7:17  Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden.
Levi GerNeUe 7:18  Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen.
Levi GerNeUe 7:19  Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist.
Levi GerNeUe 7:20  Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden.
Levi GerNeUe 7:21  Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden."
Levi GerNeUe 7:23  "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege.
Levi GerNeUe 7:24  Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen.
Levi GerNeUe 7:25  Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden.
Levi GerNeUe 7:26  Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt.
Levi GerNeUe 7:27  Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden."
Levi GerNeUe 7:29  "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen:
Levi GerNeUe 7:30  Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten.
Levi GerNeUe 7:31  Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören.
Levi GerNeUe 7:32  Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben.
Levi GerNeUe 7:33  Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu.
Levi GerNeUe 7:34  Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer.
Levi GerNeUe 7:35  Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden.
Levi GerNeUe 7:36  Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation."
Levi GerNeUe 7:37  Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer.
Levi GerNeUe 7:38  Jahwe gab diese Anweisungen Mose am Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.