LEVITICUS
Chapter 13
Levi | GerNeUe | 13:2 | "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. | |
Levi | GerNeUe | 13:3 | Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. | |
Levi | GerNeUe | 13:4 | Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. | |
Levi | GerNeUe | 13:5 | Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. | |
Levi | GerNeUe | 13:6 | Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleidung waschen und ist dann rein. | |
Levi | GerNeUe | 13:7 | Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. | |
Levi | GerNeUe | 13:8 | Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären: Es ist wirklich Aussatz. | |
Levi | GerNeUe | 13:9 | Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. | |
Levi | GerNeUe | 13:10 | Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, | |
Levi | GerNeUe | 13:11 | dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. | |
Levi | GerNeUe | 13:12 | Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, soweit der Priester es sehen kann, | |
Levi | GerNeUe | 13:13 | soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. | |
Levi | GerNeUe | 13:15 | Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. | |
Levi | GerNeUe | 13:16 | Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, | |
Levi | GerNeUe | 13:17 | und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. | |
Levi | GerNeUe | 13:19 | aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. | |
Levi | GerNeUe | 13:20 | Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. | |
Levi | GerNeUe | 13:21 | Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. | |
Levi | GerNeUe | 13:22 | Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. | |
Levi | GerNeUe | 13:23 | Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. | |
Levi | GerNeUe | 13:24 | Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, | |
Levi | GerNeUe | 13:25 | soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde ausgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. | |
Levi | GerNeUe | 13:26 | Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. | |
Levi | GerNeUe | 13:27 | Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. | |
Levi | GerNeUe | 13:28 | Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. | |
Levi | GerNeUe | 13:29 | Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, | |
Levi | GerNeUe | 13:30 | soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. | |
Levi | GerNeUe | 13:31 | Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. | |
Levi | GerNeUe | 13:32 | Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, | |
Levi | GerNeUe | 13:33 | dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. | |
Levi | GerNeUe | 13:34 | Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleidung waschen und ist rein. | |
Levi | GerNeUe | 13:36 | soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. | |
Levi | GerNeUe | 13:37 | Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. | |
Levi | GerNeUe | 13:39 | soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. | |
Levi | GerNeUe | 13:41 | Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. | |
Levi | GerNeUe | 13:42 | Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. | |
Levi | GerNeUe | 13:43 | Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, | |
Levi | GerNeUe | 13:44 | dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. | |
Levi | GerNeUe | 13:45 | Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleidung tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: 'Unrein, unrein!' | |
Levi | GerNeUe | 13:46 | Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." | |
Levi | GerNeUe | 13:48 | oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, | |
Levi | GerNeUe | 13:49 | und das Mal am Kleidungsstück, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. | |
Levi | GerNeUe | 13:51 | Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleidungsstück, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. | |
Levi | GerNeUe | 13:52 | Man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. | |
Levi | GerNeUe | 13:53 | Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleidungsstück, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, | |
Levi | GerNeUe | 13:54 | dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. | |
Levi | GerNeUe | 13:55 | Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. | |
Levi | GerNeUe | 13:56 | Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleidungsstück, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. | |
Levi | GerNeUe | 13:57 | Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleidungsstück, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. | |
Levi | GerNeUe | 13:58 | Aber das Kleidungsstück, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von dem das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. | |