LEVITICUS
Chapter 23
Levi | GerGruen | 23:2 | "Rede mit den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: 'Des Herrn Feste, die ihr als heilige Vorlesungstage feiern sollt, dies sind meine Feste: | |
Levi | GerGruen | 23:3 | Sechs Tage soll Arbeit getan werden. Der siebte aber ist ein Tag unbedingter Ruhe, ein heiliger Vorlesungstag. Da dürft ihr keine Arbeit tun. Ein Ruhetag des Herrn ist er in allen euren Siedlungen. | |
Levi | GerGruen | 23:4 | Dies sind des Herrn Feste, die heiligen Vorlesungstage, die ihr zu ihrer Zeit begehen sollt. | |
Levi | GerGruen | 23:6 | Am fünfzehnten desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote für den Herrn. Ihr sollt sieben Tage ungesäuertes Brot genießen. | |
Levi | GerGruen | 23:7 | Am ersten Tage habt ihr heilige Vorlesung abzuhalten. Ihr dürft keinerlei Dienstarbeit tun. | |
Levi | GerGruen | 23:8 | Sieben Tage bringet dem Herrn ein Mahl dar! Am siebten Tage ist heilige Vorlesung. Ihr dürft keinerlei Dienstarbeit tun.'" | |
Levi | GerGruen | 23:10 | "Rede mit den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: 'Kommt ihr in das Land, das ich euch gebe, und haltet ihr darin die Ernte, so bringt eurer Ernte erste Abhubsgarbe dem Priester! | |
Levi | GerGruen | 23:11 | Er bringe die Garbe vor den Herrn, euch zur Begnadigung! Am Morgen nach dem Sabbat soll sie der Priester darbringen! | |
Levi | GerGruen | 23:12 | Bereitet an dem Tage, da ihr die Garbe bringt, für den Herrn ein fehlerloses, noch nicht einjähriges Lamm zum Brandopfer! | |
Levi | GerGruen | 23:13 | Dazu als Speiseopfer zwei Zehntel feines Mehl, mit Öl bereitet, als ein Mahl süßen Duftes für den Herrn, dazu einen vierter Krug Wein als Trankopfer! | |
Levi | GerGruen | 23:14 | Brot, geröstete, zerstoßene Körner, dürft ihr bis zu eben dem Tage nicht essen, bis ihr für euren Gott die Opfergabe dargebracht. Dies ist ewige Satzung für eure Geschlechter in all euren Siedlungen. | |
Levi | GerGruen | 23:15 | Dann zählt für euch von dem Tage nach dem Sabbat, vom Tage, wo ihr die Garbe dargebracht, sieben volle Wochen ab! | |
Levi | GerGruen | 23:16 | Bis zum Tage nach dem siebten Sabbat sollt ihr fünfzig Tage abzählen! Dann bringt dem Herrn ein neues Speiseopfer dar! | |
Levi | GerGruen | 23:17 | Aus euren Siedlungen sollt ihr zwei Weihebrote aus zwei Zehntel feinem Mehl bringen, mit Sauerteig gebacken, als Erstlingsopfer für den Herrn! | |
Levi | GerGruen | 23:18 | Und zu dem Brote bringt noch sieben fehlerlose Lämmer, noch nicht ein Jahr alt, einen jungen Stier und zwei Widder! Sie sollen ein Brandopfer dem Herrn sein, nebst ihren Speis- und Trankopfern, als ein Mahl süßen Duftes für den Herrn! | |
Levi | GerGruen | 23:19 | Dann bereitet einen Ziegenbock zum Sündopfer sowie zwei Lämmer, nicht ein Jahr alt, zum Dankopfer! | |
Levi | GerGruen | 23:20 | Der Priester bringe sie mit den Erstlingsbroten vor dem Herrn samt den beiden Lämmern dar! Zu des Priesters Nutzen seien sie dem Herrn geweiht! | |
Levi | GerGruen | 23:21 | An eben diesem Tage haltet eine Vorlesung ab! Heilige Vorlesung sei es euch! Ihr dürft keinerlei Dienstarbeit verrichten. Dies ist ewige Satzung in allen euren Siedlungen für eure Geschlechter. | |
Levi | GerGruen | 23:22 | Und wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis zum Rande abernten und nach deiner Ernte keine Nachlese halten! Dem Armen und dem Fremdling sollst du es lassen! Ich, der Herr, bin euer Gott.'" | |
Levi | GerGruen | 23:24 | "Sprich also zu den Söhnen Israels: 'Der erste im siebten Monate soll euch ein Ruhetag sein, ein freudiges Gedächtnis, eine heilige Vorlesung! | |
Levi | GerGruen | 23:27 | "Genau der zehnte Tag desselben siebten Monats ist der Sühnetag. Da sollt ihr eine heilige Vorlesung abhalten und euch kasteien und dem Herrn ein Mahl darbringen! | |
Levi | GerGruen | 23:28 | Aber keinerlei Arbeit dürft ihr an eben diesem Tage tun. Ein Sühnetag ist es, um euch Sühne zu schaffen vor dem Herrn, eurem Gott. | |
Levi | GerGruen | 23:29 | Denn alle die Personen, die sich nicht an eben diesem Tage kasteien, sind aus den Reihen ihres Volkes zu streichen. | |
Levi | GerGruen | 23:30 | Und alle die Personen, die an eben diesem Tag irgendeine Arbeit tun, raffe ich aus ihrem Volke weg. | |
Levi | GerGruen | 23:31 | Ihr dürft keinerlei Arbeit tun. Dies ist ewige Satzung in allen euren Siedlungen für eure Geschlechter. | |
Levi | GerGruen | 23:32 | Er sei für euch ein strenger Ruhetag! Kasteiet euch! Am neunten Tage des Monats abends, vom Abend bis zum Abend, sollt ihr Sabbatruhe halten!" | |
Levi | GerGruen | 23:34 | "Sprich also zu den Söhnen Israels: Am fünfzehnten desselben siebten Monats feiere man dem Herrn sieben Tage lang das Laubhüttenfest! | |
Levi | GerGruen | 23:36 | Ihr sollt sieben Tage dem Herrn ein Mahl bringen! Am achten Tage haltet heilige Vorlesung ab und bringt dann dem Herrn ein Mahl! Tag der Festversammlung ist es. Ihr dürft keinerlei Dienstarbeit tun. | |
Levi | GerGruen | 23:37 | Dies sind des Herrn Feste, an denen ihr heiligen Vorlesungen obliegen sollt, dabei dem Herrn ein Mahl darbringend, Brand-, Speise-, Schlacht- und Trankopfer je nach Erfordernis des Tages, | |
Levi | GerGruen | 23:38 | abgesehen von den Sabbaten des Herrn und euren Gaben, allen euren gelobten Opfern und euren freien Spenden, die ihr dem Herrn geben werdet. | |
Levi | GerGruen | 23:39 | Genau am fünfzehnten des siebten Monats, wenn ihr des Landes Ernte einheimset, sollt ihr das Fest des Herrn sieben Tage feiern! Ein Ruhetag ist der erste Tag, ebenso der achte. | |
Levi | GerGruen | 23:40 | Am ersten Tage holt euch Zweige vom Myrtenbaum, Palmfächer und Zweige von Laubbäumen und Bachweiden! Und freut euch vor dem Herrn, eurem Gotte, sieben Tage! | |
Levi | GerGruen | 23:41 | So feiert es im Jahre sieben Tage als Fest des Herrn, ewiges Gesetz für eure Geschlechter! Im siebten Monat sollt ihr es feiern. | |
Levi | GerGruen | 23:42 | Sieben Tage sollt ihr in den Lauben wohnen! Jeder Eingeborene in Israel soll in den Lauben wohnen, | |
Levi | GerGruen | 23:43 | damit eure Geschlechter wissen, daß ich die Söhne Israels in Lauben habe siedeln lassen, als ich sie aus Ägypterland geführt! Ich, der Herr, bin euer Gott." | |