LEVITICUS
Chapter 23
Levi | GerTextb | 23:2 | Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Die Festzeiten Jahwes, die ihr auszurufen habt als Festversammlungen am Heiligtume - folgende sind meine Festzeiten. | |
Levi | GerTextb | 23:3 | Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, aber der siebente Tag ist ein Tag unbedingter Ruhe, mit Festversammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten in allen euren Wohnsitzen - es ist ein Ruhetag für Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 23:4 | Dies sind die Festzeiten Jahwes, mit Festversammlungen am Heiligtume, die ihr auszurufen habt, ein jedes zu seiner Zeit. | |
Levi | GerTextb | 23:5 | Im ersten Monat, am vierzehnten des Monats gegen Abend findet Passahfeier für Jahwe statt. | |
Levi | GerTextb | 23:6 | Am fünfzehnten Tage aber desselben Monats ist Jahwe das Fest der ungesäuerten Brote zu feiern; sieben Tage lang müßt ihr ungesäuerte Brote essen. | |
Levi | GerTextb | 23:7 | Am ersten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. | |
Levi | GerTextb | 23:8 | Und sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am siebenten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. | |
Levi | GerTextb | 23:10 | Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, und die Ernte in ihm abhaltet, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen, | |
Levi | GerTextb | 23:11 | und er soll die Garbe vor Jahwe weben, daß Sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll sie der Priester weben. | |
Levi | GerTextb | 23:12 | Und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe webt, ein fehlIoses, einjähriges Lamm zum Brandopfer für Jahwe herrichten, | |
Levi | GerTextb | 23:13 | dazu als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, angemacht mit Öl, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe, und als Trankopfer dazu ein Viertel Hin Wein. | |
Levi | GerTextb | 23:14 | Brot aber und geröstete oder zerstoßene Körner dürft ihr bis zu eben diesem Tage nicht essen, bis ihr die Opfergabe für euren Gott dargebracht habt. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen. | |
Levi | GerTextb | 23:15 | Sodann sollt ihr vom Tage nach dem Sabbat ab - von dem Tage ab, wo ihr die Webegarbe darbrachtet, - sieben volle Wochen zählen, | |
Levi | GerTextb | 23:16 | bis zum Tage nach dem siebenten Sabbat sollt ihr zählen, fünfzig Tage; alsdann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen. | |
Levi | GerTextb | 23:17 | Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webe-Brote bringen; aus zwei Zehnteln Feinmehl sollen sie bestehen und mit Sauerteig gebacken sein, als Erstlingsopfer für Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 23:18 | Und zu dem Brote sollt ihr darbringen sieben fehllose einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Widder - die sollen Jahwe als Brandopfer gebracht werden, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 23:19 | Ferner sollt ihr einen Ziegenbock herrichten zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer. | |
Levi | GerTextb | 23:20 | Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor Jahwe weben samt zwei Lämmern; sie sollen Jahwe geheiligt sein zum Besten des Priesters. | |
Levi | GerTextb | 23:21 | Und ihr sollt an eben diesem Tag ausrufen - ihr sollt Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt in allen euren Wohnsitzen von Geschlecht zu Geschlecht. | |
Levi | GerTextb | 23:22 | Und wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und sollst nicht Nachlese halten nach deiner Ernte: den Armen und den Fremden sollst du beides überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 23:24 | Rede mit den Israeliten also: Im siebenten Monat soll euch der erste des Monats ein Ruhetag sein, mit mahnendem Lärmblasen und Festversammlung am Heiligtum. | |
Levi | GerTextb | 23:25 | Ihr dürft da keinerlei Werktagsarbeit verrichten und habt Jahwe ein Feueropfer darzubringen. | |
Levi | GerTextb | 23:27 | Dagegen der zehnte desselben siebenten Monats ist der Sühntag; da habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und euch zu kasteien und Jahwe ein Feueropfer darzubringen. | |
Levi | GerTextb | 23:28 | Und an eben diesem Tage dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten, denn der Sühntag ist es, daß man euch Sühne schaffe vor Jahwe, eurem Gott. | |
Levi | GerTextb | 23:29 | Denn wer irgend an diesem Tage sich nicht kasteit, der soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen. | |
Levi | GerTextb | 23:30 | Und wer immer an diesem Tag irgend welche Arbeit verrichtet, einen solchen will ich hinwegraffen mitten auf seinen Volksgenossen. | |
Levi | GerTextb | 23:31 | Ihr dürft da keinerlei Arbeit verrichten; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen. | |
Levi | GerTextb | 23:32 | Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten. | |
Levi | GerTextb | 23:34 | Rede mit den Israeliten also: Am fünfzehnten Tage desselben siebenten Monats soll man Jahwe sieben Tage lang das Hüttenfest feiern. | |
Levi | GerTextb | 23:35 | Am ersten Tag ist Festversammlung am Heiligtume; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. | |
Levi | GerTextb | 23:36 | Sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am achten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und Jahwe ein Feueropfer darzubringen - Festversammlung ist es; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. | |
Levi | GerTextb | 23:37 | Das sind die Festzeiten Jahwes, in welchen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, daß man Jahwe Feueropfer darbringe - Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, je nach der Erfordernis des betreffenden Tags, | |
Levi | GerTextb | 23:38 | abgesehen von den Sabbaten Jahwes und abgesehen von euren Gaben, sowie von allen euren Gelübdeopfern und allen euren freiwilligen Spenden, die ihr Jahwe bringen wollt. | |
Levi | GerTextb | 23:39 | Jedoch am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes einheimst, sollt ihr sieben Tage lang das Fest Jahwes feiern; der erste Tag ist ein Ruhetag und der achte Tag ist ein Ruhetag. | |
Levi | GerTextb | 23:40 | Und ihr sollt euch am ersten Tage Früchte von prächtigen Bäumen, Palmenzweige und Äste von dichtbelaubten Bäumen, sowie von Bachweiden holen und sieben Tage lang vor Jahwe, eurem Gotte, fröhlich sein, | |
Levi | GerTextb | 23:41 | und sollt es als ein Fest Jahwes feiern jedes Jahr sieben Tage lang; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern. | |
Levi | GerTextb | 23:42 | Da sollt ihr sieben Tage lang in Hütten wohnen; alle Landeseingebornen in Israel sollen in Hütten wohnen, | |
Levi | GerTextb | 23:43 | damit eure künftigen Geschlechter erfahren, daß ich die Israeliten habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten hinwegführte, ich, Jahwe, euer Gott. | |