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NUMBERS
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Chapter 15
Numb GerGruen 15:2  "Sprich zu den Söhnen Israels und sag zu ihnen: Kommt ihr in eurer Siedlungen Land, das ich euch gebe,
Numb GerGruen 15:3  und wollt ihr ein Mahl für den Herrn bereiten, Brand- oder Schlachtopfer, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freie Gabe oder bei euren Festen, um von den Rindern oder Schafen dem Herrn einen süßen Duft zu bereiten,
Numb GerGruen 15:4  dann bringe der, der dem Herrn seine Opfergabe bringt, als Speiseopfer ein Zehntel feines Mehl dar, mit einem Viertel Krug Öl zubereitet!
Numb GerGruen 15:5  Einen Viertelkrug Wein sollst du zum Trankopfer bei Brand- und Schlachtopfer für je ein Lamm herrichten!
Numb GerGruen 15:6  Für einen Widder richte als Speiseopfer her zwei Zehntel feines Mehl, mit einem Drittel Krug Öl zubereitet,
Numb GerGruen 15:7  an Wein zum Trankopfer einen Drittelkrug! So kannst du dem Herrn einen süßen Duft darbringen.
Numb GerGruen 15:8  Willst du einen jungen Stier als Brand- oder als Schlachtopfer herrichten, um ein Gelübde zu erfüllen oder als ein Dankopfer für den Herrn,
Numb GerGruen 15:9  dann bringe man zu dem jungen Rind als Speiseopfer drei Zehntel Feinmehl dar und mache es mit einem halben Krug Öl an!
Numb GerGruen 15:10  An Wein sollst du zum Trankopfer einen halben Krug bringen, als ein Mahl süßen Duftes für den Herrn!
Numb GerGruen 15:11  Bei jedem Rinde oder Widder oder jedem Lamme von Schafen oder Ziegen tue man also!
Numb GerGruen 15:12  Entsprechend der Zahl, die ihr herrichtet, sollt ihr bei jedem einzelnen also tun!
Numb GerGruen 15:13  Jeder Eingeborene soll diese so bereiten, will er dem Herrn ein Mahl süßen Duftes darbringen!
Numb GerGruen 15:14  Weilt ein Fremdling bei euch, oder wer bei euch sei in euren Geschlechtern, und will er dem Herrn ein Mahl süßen Duftes bereiten, so soll er so tun, wie ihr tut!
Numb GerGruen 15:15  Für euch wie für den Fremdling gelte eine Gemeindesatzung! Auch euren Nachkommen gelte diese ewige Satzung. Wie ihr, so soll auch der Fremdling vor dem Herrn sein!
Numb GerGruen 15:16  Ein Gesetz und eine Ordnung sollen für euch und für den Fremdling, der bei euch weilt, gelten!'"
Numb GerGruen 15:18  "Sprich zu den Söhnen Israels und sag zu ihnen: Kommt ihr in dieses Land, in das ich euch bringe,
Numb GerGruen 15:19  und eßt ihr von dem Korne des Landes, dann sollt ihr eine Weihegabe dem Herrn darbringen!
Numb GerGruen 15:20  Von eures Teiges erstem Abhub sollt ihr einen Kuchen als Gabe abgeben. Wie eine Tennengabe sollt ihr sie darbringen!
Numb GerGruen 15:21  Von eures Teiges erstem Abhub sollt ihr dem Herrn eine Abgabe machen von Geschlecht zu Geschlecht!
Numb GerGruen 15:22  Vergeht ihr euch ohne Vorsatz und erfüllt ihr eines der Gebote nicht, die der Herr dem Moses gegeben,
Numb GerGruen 15:23  irgend etwas von dem, was durch Moses der Herr euch geboten, von dem Tage an, da der Herr Gebote gegeben, und weiterhin, für die Geschlechter,
Numb GerGruen 15:24  so sei es: Ist das Versehen von seiten der Gemeinde erfolgt, dann bereite die Gesamtgemeinde einen jungen Stier zum Brandopfer, zu süßem Dufte für den Herrn, und nach Gebühr sein Speise- und Trankopfer und einen Ziegenbock zum Sündopfer!
Numb GerGruen 15:25  So schaffe der Priester der ganzen israelitischen Gemeinde Sühne! Dann wird ihnen vergeben werden. Ein Versehen ist es, und sie sollen ihre Opfergabe als Mahl für den Herrn darbringen und wegen des Versehens vor dem Herrn ihr Sündopfer!
Numb GerGruen 15:26  So werde der ganzen israelitischen Gemeinde vergeben sowie dem Fremdling in ihrer Mitte; denn er gehört zu dem Volk im Falle einer Irrung!
Numb GerGruen 15:27  Sündigt aber eine einzelne Person unvorsätzlich, so bringe sie eine noch nicht jährige Ziege als Sündopfer dar!
Numb GerGruen 15:28  Und der Priester schaffe Sühne der Person, die sich durch ein Versehen unvorsätzlich vor dem Herrn vergeht, durch Vollzug der Sühnegebräuche! So werde ihr vergeben!
Numb GerGruen 15:29  Für den Eingeborenen Israeliten und den Fremdling in eurer Mitte gilt ein Gesetz für euch, wenn jemand unvorsätzlich handelt.
Numb GerGruen 15:30  Die Person aber, die vorsätzlich sündigt, eingeboren oder fremd, lästert den Herrn. Diese Person soll aus ihrem Volke gestrichen werden!
Numb GerGruen 15:31  Denn sie hat das Wort des Herrn verspottet und sein Gebot zerrissen. Diese Person werde unerbittlich gestrichen! Ihre Schuld komme auf sie!'"
Numb GerGruen 15:32  Als die Israeliten in der Wüste waren, ertappten sie einen Mann, der am Sabbattage Holz las.
Numb GerGruen 15:33  Da brachten ihn die Leute, die ihn beim Holzlesen ertappt, zu Moses und Aaron und zu der ganzen Gemeinde.
Numb GerGruen 15:34  Und sie legten ihn in Gewahrsam, weil noch nicht entschieden war, was ihm zu tun sei.
Numb GerGruen 15:35  Da sprach der Herr zu Moses: "Der Mann soll den Tod erleiden! Die Gesamtgemeinde steinige ihn außerhalb des Lagers!"
Numb GerGruen 15:36  Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager, und sie steinigten ihn zu Tode, wie der Herr dem Moses befohlen hatte.
Numb GerGruen 15:38  "Sprich zu den Söhnen Israels! Sag zu ihnen: Sie sollen sich Quasten an ihre Kleiderzipfel machen, sie und ihre Nachkommen, und sollen eine blaue Purpurschnur an jeder Zipfelquaste anbringen!
Numb GerGruen 15:39  So sollt ihr also Quasten haben! Seht ihr sie an, dann denkt an all die Gebote des Herrn und tut sie! Ihr sollt nicht eurem Herzen und eurem Auge nachgeben, daß ihr durch sie die Treue brechet!
Numb GerGruen 15:40  Dadurch bleibt eingedenk all meiner Gebote und tut sie und seid heilig eurem Gott!
Numb GerGruen 15:41  Nur ich, der Herr, bin euer Gott, der aus Ägypterland euch geführt, um euch zum Gott zu sein. Nur ich, der Herr, bin euer Gott.'"