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LEVITICUS
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Chapter 13
Levi GerGruen 13:2  "Zeigt sich auf jemandes Haut ein Mal oder ein Grind oder ein Fleck und bildet sich auf seiner Haut ein Aussatzschaden, dann bringe man ihn vor den Priester Aaron oder einen seiner Priestersöhne!
Levi GerGruen 13:3  Sieht nun der Priester den Schaden an der Haut und ist das Haar in dem Schaden weiß geworden und ist der Schein des Schadens tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es Aussatzschaden. Sieht dies der Priester, dann erkläre er ihn für unrein!
Levi GerGruen 13:4  Ist ein weißer Fleck an der Haut seines Fleisches und ist sein Schein nicht tiefer als die Haut und ist das Haar daran nicht weiß geworden, dann sondere der Priester sieben Tage den Schaden ab!
Levi GerGruen 13:5  Beschaut ihn der Priester am siebten Tage und blieb der Schaden bei seiner Farbe, griff der Schaden auf der Haut nicht weiter um sich, dann sondere der Priester weitere sieben Tage den Schaden ab!
Levi GerGruen 13:6  Beschaut ihn der Priester abermals am siebten Tage und wurde der Schaden blässer und griff der Schaden auf der Haut nicht weiter um sich, dann erkläre ihn der Priester für rein! Ein Grind ist es. Er wasche seine Kleider! Dann ist er rein.
Levi GerGruen 13:7  Greift aber auf der Haut der Grind immer weiter um sich, nachdem er vom Priester zu seiner Reinsprechung beschaut war, und zeigt er sich abermals dem Priester
Levi GerGruen 13:8  und sieht der Priester, daß auf der Haut der Grind um sich griff, dann erkläre der Priester ihn für unrein! Aussatz ist es.
Levi GerGruen 13:9  Ist an einem Menschen ein Aussatzschaden, so bringe man diesen Fall vor den Priester!
Levi GerGruen 13:10  Sieht der Priester, daß ein weißes Mal an der Haut ist, und das Haar daran ist weiß geworden und in dem Mal wuchert wildes Fleisch,
Levi GerGruen 13:11  dann ist an der Haut seines Fleisches ein unheilbarer Aussatz. Der Priester erkläre ihn für unrein! Er soll ihn aber nicht absondern! Er ist unrein.
Levi GerGruen 13:12  Blüht aber der Aussatz auf der Haut und bedeckt der Aussatz vom Kopf bis zu den Füßen die ganze Schadenhaut im ganzen Schaubereich des Priesters
Levi GerGruen 13:13  und sieht der Priester, daß der Aussatz seinen ganzen Leib bedeckt, dann erkläre er den Schaden für rein! Ganz weiß geworden, ist er rein.
Levi GerGruen 13:14  Wenn sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, dann wird er unrein.
Levi GerGruen 13:15  Und sieht der Priester das wilde Fleisch, dann erkläre er ihn für unrein! Das wilde Fleisch ist unrein. Aussatz ist es.
Levi GerGruen 13:16  Verschwindet freilich das wilde Fleisch und er wird weiß und kam er zum Priester
Levi GerGruen 13:17  und besah ihn der Priester und wurde der Schaden weiß, dann erkläre der Priester den Schaden für rein! Er ist rein.
Levi GerGruen 13:18  Ist an der Haut ein Geschwür und heilt es wieder
Levi GerGruen 13:19  und entsteht an Stelle des Geschwüres ein weißes Mal oder ein weißrötliches, ein Fleck, so zeige er sich dem Priester!
Levi GerGruen 13:20  Und sieht der Priester, daß die Gestalt des Fleckes tiefer als die Haut ist, und ist daran sein Haar weiß geworden, dann erkläre ihn der Priester für unrein! Aussatzschaden ist es, im Geschwür ausgebrochen.
Levi GerGruen 13:21  Beschaut es der Priester und kein Haar ist daran weiß geworden, auch ist es nicht tiefer als die Haut, nur blasser, dann sondere ihn der Priester sieben Tage ab!
Levi GerGruen 13:22  Greift es dann weiter auf der Haut um sich, dann erkläre ihn der Priester für unrein! Ein Schaden ist es.
Levi GerGruen 13:23  Bleibt aber der Fleck an der gleichen Stelle und breitet er sich nicht aus, so ist es die Narbe des Geschwürs. Dann erkläre ihn der Priester für rein!
Levi GerGruen 13:24  Oder ist eine Brandwunde an der Haut und ist das Fleisch an der Brandwunde ein weißroter oder weißer Fleck
Levi GerGruen 13:25  und der Priester beschaut ihn, und das Haar ist an dem Fleck weiß geworden und seine Gestalt ist tiefer als die Haut, so ist der Aussatz in der Brandwunde ausgebrochen. Der Priester erkläre ihn für unrein! Es ist der Aussatz.
Levi GerGruen 13:26  Beschaut ihn der Priester und ist kein weißes Haar am Fleck und ist er nicht tiefer als die Haut, nur blässer, dann sondere ihn der Priester sieben Tage ab!
Levi GerGruen 13:27  Beschaut ihn der Priester am siebten Tag, dann erkläre ihn der Priester für unrein, falls es auf seiner Haut weiter um sich griff! Dann ist es Aussatz.
Levi GerGruen 13:28  Blieb aber der Fleck auf der gleichen Stelle und griff er nicht auf der Haut um sich und ward er nur blässer, so ist es das Mal der Brandwunde. Für rein erkläre ihn der Priester! Nur Brandwundnarbe ist es.
Levi GerGruen 13:29  Ist bei einem Manne oder Weib ein Schaden am Kopf oder Bart
Levi GerGruen 13:30  und der Priester beschaut den Schaden und ist er tiefer als die Haut und goldgelbes dünnes Haar daran, dann erkläre ihn der Priester für unrein! Krätze ist es, Aussatz des Kopfes oder Bartes.
Levi GerGruen 13:31  Besichtigt der Priester den Krätzeschaden und ist er nicht tiefer als die Haut, fehlen aber schwarze Haare, dann sondere der Priester den Krätzeschaden sieben Tage ab!
Levi GerGruen 13:32  Besichtigt der Priester am siebten Tag den Schaden und griff die Krätze nicht um sich und war darin kein goldgelbes Haar und ist die Krätze nicht tiefer als die Haut,
Levi GerGruen 13:33  So lasse er sich scheren, aber nicht die Krätze! Dann sondere der Priester die Krätze nochmals sieben Tage ab!
Levi GerGruen 13:34  Besichtigt am siebten Tag der Priester die Krätze und griff die Krätze nicht auf der Haut um sich und ist ihre Gestalt nicht tiefer als die Haut, so erkläre ihn der Priester für rein. Er wasche seine Kleider! Dann ist er rein.
Levi GerGruen 13:35  Greift aber die Krätze auf der Haut um sich nach seiner Reinerklärung
Levi GerGruen 13:36  und besichtigt ihn der Priester und hat die Krätze weiter auf der Haut um sich gegriffen, so braucht der Priester nicht nach dem goldgelben Haar zu suchen. Er ist unrein.
Levi GerGruen 13:37  Bleibt sich aber die Krätze im Aussehen gleich und wächst schwarzes Haar daran, so ist die Krätze geheilt. Er ist rein. Für rein erkläre ihn der Priester!
Levi GerGruen 13:38  Sind bei einem Manne oder Weibe Flecken auf der Haut, mattweiße Flecken
Levi GerGruen 13:39  und bemerkt ein Priester, daß auf der Haut ihres Fleisches verblaßte, weiße Flecken sind, so sind es Flechten, die auf der Haut ausbrachen. Ein solcher ist rein.
Levi GerGruen 13:40  Wird jemandes Haupt kahl und ist es ein Hinterglatzkopf, so ist er rein.
Levi GerGruen 13:41  Wird aber vorn sein Kopf kahl, so ist es ein Vorderglatzkopf. Er ist rein.
Levi GerGruen 13:42  Zeigt sich aber an der hinteren oder vorderen Glatze ein weißlichroter Schaden, so ist es der Aussatz, der an seiner hinteren oder vorderen Glatze ausbricht.
Levi GerGruen 13:43  Besichtigt ihn der Priester und ist ein weißlichrotes Schadenmal an seiner hinteren oder vorderen Glatze, das aussieht wie der Aussatz auf der Haut des Fleisches,
Levi GerGruen 13:44  so ist er ein aussätziger Mann. Er ist unrein. Der Priester soll ihn für unrein erklären! An seinem Kopfe ist sein Schaden.
Levi GerGruen 13:45  Der Aussätzige, der den Schaden an sich hat, soll sein Gewand zerreißen und soll das Haupthaar fliegen lassen, den Bart verhüllen und rufen "Unrein! Unrein!"
Levi GerGruen 13:46  Er bleibe die ganze Zeit, da er den Schaden hat, unrein! Er soll abgesondert wohnen! Sein Bleiben sei außerhalb des Lagers!
Levi GerGruen 13:47  Ist an einem Tuche ein Aussatzschaden, an Woll- oder Leintuch,
Levi GerGruen 13:48  oder an Leinen- oder Wollgewebe oder Einschlag, oder auch an Leder oder an Lederware,
Levi GerGruen 13:49  und ist der Schaden grünlich oder rötlich am Tuch oder am Leder oder am Gewebe oder am Einschlag oder an der Lederware, so ist es Aussatzschaden. Er werde vom Priester beschaut!
Levi GerGruen 13:50  Besichtigt der Priester den Schaden, so sondere er den Schaden sieben Tage ab!
Levi GerGruen 13:51  Am siebten Tage beschaue er den Schaden! Hat auf dem Tuche, dem Gewebe, dem Einschlag, dem Leder oder an der Lederware der Schaden um sich gegriffen, dann ist der Schaden ein fressender Aussatz. Er ist unrein.
Levi GerGruen 13:52  Man verbrenne das Tuch oder das Gewebe oder den Einschlag in Wolle oder Leinen oder jede Ledertasche, woran der Schaden ist! Denn fressender Aussatz ist es. Im Feuer soll es verbrannt werden!
Levi GerGruen 13:53  Besichtigt es der Priester, und der Schaden griff nicht um sich auf dem Tuch oder Gewebe oder Einschlag oder auf irgendwelchen Ledersache,
Levi GerGruen 13:54  dann gebiete der Priester, daß man wasche, an denen der Schaden ist, und sondere es nochmals sieben Tage ab!
Levi GerGruen 13:55  Beschaut es dann der Priester, nachdem der Schaden gewaschen wurde, und hat sich die Farbe des Schadens nicht verändert und hat der Schaden nicht um sich gegriffen, so ist es unrein. Im Feuer sollst du es verbrennen, sei es eine Einfressung an seiner hinteren oder vorderen Seite!
Levi GerGruen 13:56  Besieht es aber der Priester, und ist der Schaden verblaßt, nachdem man ihn gewaschen hat, so schneide man ihn aus dem Tuche oder Leder oder Aufzug oder Einschlag!
Levi GerGruen 13:57  Erscheint er nochmals am Tuch oder Gewebe oder Einschlag oder an irgendeiner Ledersache, so ist es ein frisch ausbrechender. Du sollst im Feuer das verbrennen, woran der Schaden ist!
Levi GerGruen 13:58  Das Tuch, das Gewebe, der Einschlag oder die Lederwaren aller Art, die du wuschest und von denen der Schaden gewichen, müssen wiederum gewaschen werden. Dann erst sind sie rein.
Levi GerGruen 13:59  Dies ist die Lehre über den Aussatzschaden an wollenem oder linnenem Tuch oder an Gewebe oder Einschlag oder irgendeiner Ledersache, inwiefern sie für rein oder unrein zu erklären sind."