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LEVITICUS
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Chapter 25
Levi GerOffBi 25:1  Und JHWH sprach zu Mose am Berg Sinai {und sagte}:
Levi GerOffBi 25:2  Sprich zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommen werdet, welches ich euch geben werde, [dann soll] das Land einen Sabbat ruhen für Jahwe.
Levi GerOffBi 25:3  Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre sollst du deinen Weinberg beschneiden und sollst seinen Ertrag einsammeln.
Levi GerOffBi 25:4  Aber das siebente Jahr soll ein Sabbat der Ruhe für das Land sein, ein Sabbat für Jahwe. Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg sollst du nicht beschneiden.
Levi GerOffBi 25:5  Was nach deiner Ernte von alleine wächst, sollst du nicht ernten und die Trauben deines unbeschnittenen Weinbergs (dein Geweihter) sollst du nicht abschneiden. Ein Jahr der Sabbatruhe soll es sein für das Land.
Levi GerOffBi 25:6  Und was das Land während des Sabbat[jahres] [wachsen lässt], wird eure Nahrung sein für dich, deinen Knecht, deine Magd, deinen Tagelöhner und für deinen Beisassen, sie sind Gäste bei dir.
Levi GerOffBi 25:7  Und für dein Vieh und die Tiere, welche in deinem Land [leben], wird aller Ertrag Nahrung sein.
Levi GerOffBi 25:8  Und du sollst für dich sieben Sabbatjahre zählen, sieben Mal sieben Jahre und die Tage von sieben Sabbatjahren werden 49 Jahre sein.
Levi GerOffBi 25:9  Ein Signal des Schofars (Widderhorn) werdet ihr erschallen (vorübergehen) lassen am zehnten Tag des siebenten Monats; am Tag der Versöhnung werdet ihr das Schofar erschallen (vorübergehen) lassen in eurem ganzen Land.
Levi GerOffBi 25:10  Ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und ihr sollt Freilassung im Land ausrufen für alle Einwohner, es wird ein Jobel[jahr] (Widderhorn) für euch sein. Und jeder wird seinen Besitz zurückbekommen und jeder wird zu seiner Sippe zurückkehren.
Levi GerOffBi 25:11  Ein Jobeljahr wird dieses fünfzigste Jahr sein für euch. Du sollst nicht säen, seinen Wildwuchs nicht ernten und den unbeschnittenen Weinberg nicht ablesen,
Levi GerOffBi 25:12  denn das Jobel[jahr] (Widderhorn) soll für euch heilig sein. Vom Feld werdet ihr seinen Ertrag essen.
Levi GerOffBi 25:13  In diesem Jobeljahr wird jeder seinen Besitz zurückbekommen.
Levi GerOffBi 25:14  Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder du von der Hand deines Nächsten kaufst, [so] soll keiner seinen Bruder benachteiligen (übervorteilen).
Levi GerOffBi 25:15  [Berechnet gemäss] der Anzahl der Jahre nach dem Jobel[jahr] sollst du von deinem Nächsten kaufen und [berechnet gemäss] der Anzahl der Jahreserträge soll er es dir verkaufen.
Levi GerOffBi 25:16  Seinen Preis vergrösserst du, wenn es viele Jahre sind, seinen Preis verkleinerst du, wenn es wenige Jahre sind, denn die Anzahl der Erträge verkauft er dir.
Levi GerOffBi 25:17  Niemand benachteilige seinen Nächsten. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin JHWH, euer Gott.
Levi GerOffBi 25:18  So halte dich an meine Regeln (Satzung, Ordnung) und meine Rechtsbestimmungen (Gerichte, Urteile) beachte und tue sie, [dann] werdet ihr im Land wohnen in Sicherheit.
Levi GerOffBi 25:19  Das Land wird euch seine Frucht geben, [so dass] ihr im Überfluss essen werdet und in Sicherheit in ihm wohnt.
Levi GerOffBi 25:20  Und wenn ihr sagt: „Was werden wir im siebenten Jahr essen? Siehe, wir säen nicht und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein.“
Levi GerOffBi 25:21  Ich werde für euch meinem Segen im sechsten Jahr befehlen, dass er einen Ertrag für drei Jahre macht.
Levi GerOffBi 25:22  Und [wenn] ihr im achten Jahr sät, werdet vom alten Ertrag essen; bis im neunten Jahr sein Ertrag kommt, werdet ihr vom alten essen.
Levi GerOffBi 25:23  Das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn das Land ist mein, so seid ihr denn Fremde und Beisassen bei mir.
Levi GerOffBi 25:24  Auf euren ganzen Grundbesitz sollt ihr im Land Rückkauf (Lösung) gewähren.
Levi GerOffBi 25:25  Wenn dein Bruder verarmt und er etwas von seinem Besitz verkauft, [dann] soll als ein Löser dessen nächster Verwandter kommen und das Verkaufte seines Bruders zurückkaufen (lösen).
Levi GerOffBi 25:26  Wenn jemand keinen Löser hat und er kann genug aufbringen [w: seine Hand erreicht] und erwirbt genug für seine Auslöse,
Levi GerOffBi 25:27  [dann] soll er die Jahre seit seinem Verkauf berechnen und was noch übrig ist dem Mann zurückgeben und sein Besitz soll zurückkommt.
Levi GerOffBi 25:28  Wenn jemand nicht genug hat (in seiner Hand findet), wird das Verkaufte in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jobeljahr. Im Jobel soll es frei werden und wieder sein Besitz sein.
Levi GerOffBi 25:29  Wenn jemand ein Wohnhaus in einer Stadt mit Mauern verkauft, ist es ab dem Verkauf ein Jahr möglich, es zurückzukaufen; das ist die Frist für seinen Rückkauf (Lösung).
Levi GerOffBi 25:30  Und wenn er es nicht für sich zurückkauft bis ein volles Jahr zu Ende ist, [dann] soll das Haus, welches in einer Stadt mit einer Mauer ist, für immer dem Käufer und seinen Nachkommen gehören. Im Jobel[jahr] wird es nicht frei werden.
Levi GerOffBi 25:31  Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer um sich herum haben, sollen wie das Feld des Landes behandelt (gedacht) werden; es soll ein Rückkauf (Lösung) möglich sein und im Jobel[jahr] soll es frei werden.
Levi GerOffBi 25:32  [Es gilt für] die Städte der Leviten: Die Häuser der Städte sind ihr Besitz, ein Rückkauf soll immer möglich sein.
Levi GerOffBi 25:33  Und zwar so: Einer von den Leviten soll es lösen oder das verkaufte Haus und die Stadt sollen im Jobel als sein Besitz frei werden. Denn die Häuser in den Levitenstädten, sie sind ihr Besitz mitten unter den Söhnen Israels.
Levi GerOffBi 25:34  Und das Feld der Weide [um] ihre Städte soll nicht verkauft werden, denn es ist ihr ewiger Besitz.
Levi GerOffBi 25:35  Und wenn dein Bruder verarmt und er neben dir ins Schleudern kommt (seine Hand wankt), [dann] stärke ihn, [sonst] lebt er wie ein Fremder und Beisasse bei dir.
Levi GerOffBi 25:36  Nimm weder Zins noch Wucher von ihm und fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir leben kann.
Levi GerOffBi 25:37  Dein Geld (Silber) gib ihm nicht für Zins und für Wucher gib ihm nicht dein Essen.
Levi GerOffBi 25:38  Ich bin JHWH, dein Gott, der euch aus dem Land Ägypten herausgebracht hat, um euch das Land Kanan zu geben, damit ich euer Gott sei.
Levi GerOffBi 25:39  Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, [dann] soll er bei dir nicht in Knechtschaft [als] Sklave arbeiten (dienen),
Levi GerOffBi 25:40  [sondern] wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jobeljahr soll er bei dir arbeiten (dienen).
Levi GerOffBi 25:41  [Dann] ist er frei von dir, er und seine Kinder mit ihm. Und er kehrt zu seiner Sippe zurück und kommt wieder zum Besitz seiner Väter.
Levi GerOffBi 25:42  Meine Knechte sind sie, die ich befreit habe aus dem Land Ägypten. Sie sollen nicht als Sklaven verkauft werden.
Levi GerOffBi 25:43  Du sollst nicht grausam (Gewalt, Härte) über sie herrschen, [sondern] fürchte dich vor deinem Gott.
Levi GerOffBi 25:44  [Bezüglich] deines Knechts und deiner Magd: Von den Völkern, die rings um dich her [leben], darfst du Knecht und Magd kaufen.
Levi GerOffBi 25:45  Und auch von den Söhnen der bei euch wohnenden Beisassen dürft ihr kaufen und von ihrer Sippe, die bei euch ist, die in eurem Land gezeugt wurden. Sie werden euer Besitz
Levi GerOffBi 25:46  und ihr könnt sie euren Kindern nach euch vererben, sie mögen euch für immer dienen. Von euren Brüdern, den Söhnen Israels, soll keiner grausam (Gewalt, Härte) über seinen Bruder herrschen.
Levi GerOffBi 25:47  Und wenn die Hand eines Fremden oder eines Beisassen bei dir etwas erreicht, dein Bruder [aber] verarmt und er sich einem Fremden, einem Beisassen oder einem Mitglied von dessen Sippe verkauft,
Levi GerOffBi 25:48  dann soll, nachdem er sich verkauft hat, die Möglichkeit des Freikaufs (Lösung) bestehen. Einer seiner Brüder soll ihn freikaufen
Levi GerOffBi 25:49  oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels sollen ihn lösen oder sein eigenes Fleisch und Blut (Fleisch von seinem Fleisch), einer von seiner Sippe soll ihn lösen oder [wenn] er selbst so viel aufbringen kann (seine Hand etwas erreicht), [dann] soll er sich selbst lösen.
Levi GerOffBi 25:50  Und er soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr seines Verkaufs an bis zum Jobeljahr. Sein Verkaufspreis soll nach der Anzahl Jahre berechnet werden, als wäre er die ganze Zeit sein Tagelöhner gewesen.
Levi GerOffBi 25:51  Wenn es noch viele Jahre sind, soll er ihnen entsprechend sein Kaufgeld für seine Lösung zurückgeben.
Levi GerOffBi 25:52  Wenn [aber] nur wenige Jahre übrig sind bis zum Jobeljahr, so soll er sie berechnen und entsprechend seiner Jahre bis zu seiner Lösung soll er [das Geld] zurückgeben.
Levi GerOffBi 25:53  Wie ein Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein. Er soll nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen.
Levi GerOffBi 25:54  Wenn er nicht durch eine dieser Möglichkeiten gelöst wird, wird er im Jobeljahr frei, er und seine Kinder.
Levi GerOffBi 25:55  Denn mir gehören die Söhne Israels als Knechte, meine Knechte sind sie, sie, die ich befreit habe aus dem Land Ägypten. Ich bin JHWH, euer Gott.