LEVITICUS
Chapter 25
Levi | GerOffBi | 25:2 | Sprich zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommen werdet, welches ich euch geben werde, [dann soll] das Land einen Sabbat ruhen für Jahwe. | |
Levi | GerOffBi | 25:3 | Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre sollst du deinen Weinberg beschneiden und sollst seinen Ertrag einsammeln. | |
Levi | GerOffBi | 25:4 | Aber das siebente Jahr soll ein Sabbat der Ruhe für das Land sein, ein Sabbat für Jahwe. Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg sollst du nicht beschneiden. | |
Levi | GerOffBi | 25:5 | Was nach deiner Ernte von alleine wächst, sollst du nicht ernten und die Trauben deines unbeschnittenen Weinbergs (dein Geweihter) sollst du nicht abschneiden. Ein Jahr der Sabbatruhe soll es sein für das Land. | |
Levi | GerOffBi | 25:6 | Und was das Land während des Sabbat[jahres] [wachsen lässt], wird eure Nahrung sein für dich, deinen Knecht, deine Magd, deinen Tagelöhner und für deinen Beisassen, sie sind Gäste bei dir. | |
Levi | GerOffBi | 25:7 | Und für dein Vieh und die Tiere, welche in deinem Land [leben], wird aller Ertrag Nahrung sein. | |
Levi | GerOffBi | 25:8 | Und du sollst für dich sieben Sabbatjahre zählen, sieben Mal sieben Jahre und die Tage von sieben Sabbatjahren werden 49 Jahre sein. | |
Levi | GerOffBi | 25:9 | Ein Signal des Schofars (Widderhorn) werdet ihr erschallen (vorübergehen) lassen am zehnten Tag des siebenten Monats; am Tag der Versöhnung werdet ihr das Schofar erschallen (vorübergehen) lassen in eurem ganzen Land. | |
Levi | GerOffBi | 25:10 | Ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und ihr sollt Freilassung im Land ausrufen für alle Einwohner, es wird ein Jobel[jahr] (Widderhorn) für euch sein. Und jeder wird seinen Besitz zurückbekommen und jeder wird zu seiner Sippe zurückkehren. | |
Levi | GerOffBi | 25:11 | Ein Jobeljahr wird dieses fünfzigste Jahr sein für euch. Du sollst nicht säen, seinen Wildwuchs nicht ernten und den unbeschnittenen Weinberg nicht ablesen, | |
Levi | GerOffBi | 25:12 | denn das Jobel[jahr] (Widderhorn) soll für euch heilig sein. Vom Feld werdet ihr seinen Ertrag essen. | |
Levi | GerOffBi | 25:14 | Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder du von der Hand deines Nächsten kaufst, [so] soll keiner seinen Bruder benachteiligen (übervorteilen). | |
Levi | GerOffBi | 25:15 | [Berechnet gemäss] der Anzahl der Jahre nach dem Jobel[jahr] sollst du von deinem Nächsten kaufen und [berechnet gemäss] der Anzahl der Jahreserträge soll er es dir verkaufen. | |
Levi | GerOffBi | 25:16 | Seinen Preis vergrösserst du, wenn es viele Jahre sind, seinen Preis verkleinerst du, wenn es wenige Jahre sind, denn die Anzahl der Erträge verkauft er dir. | |
Levi | GerOffBi | 25:17 | Niemand benachteilige seinen Nächsten. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin JHWH, euer Gott. | |
Levi | GerOffBi | 25:18 | So halte dich an meine Regeln (Satzung, Ordnung) und meine Rechtsbestimmungen (Gerichte, Urteile) beachte und tue sie, [dann] werdet ihr im Land wohnen in Sicherheit. | |
Levi | GerOffBi | 25:19 | Das Land wird euch seine Frucht geben, [so dass] ihr im Überfluss essen werdet und in Sicherheit in ihm wohnt. | |
Levi | GerOffBi | 25:20 | Und wenn ihr sagt: „Was werden wir im siebenten Jahr essen? Siehe, wir säen nicht und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein.“ | |
Levi | GerOffBi | 25:21 | Ich werde für euch meinem Segen im sechsten Jahr befehlen, dass er einen Ertrag für drei Jahre macht. | |
Levi | GerOffBi | 25:22 | Und [wenn] ihr im achten Jahr sät, werdet vom alten Ertrag essen; bis im neunten Jahr sein Ertrag kommt, werdet ihr vom alten essen. | |
Levi | GerOffBi | 25:23 | Das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn das Land ist mein, so seid ihr denn Fremde und Beisassen bei mir. | |
Levi | GerOffBi | 25:25 | Wenn dein Bruder verarmt und er etwas von seinem Besitz verkauft, [dann] soll als ein Löser dessen nächster Verwandter kommen und das Verkaufte seines Bruders zurückkaufen (lösen). | |
Levi | GerOffBi | 25:26 | Wenn jemand keinen Löser hat und er kann genug aufbringen [w: seine Hand erreicht] und erwirbt genug für seine Auslöse, | |
Levi | GerOffBi | 25:27 | [dann] soll er die Jahre seit seinem Verkauf berechnen und was noch übrig ist dem Mann zurückgeben und sein Besitz soll zurückkommt. | |
Levi | GerOffBi | 25:28 | Wenn jemand nicht genug hat (in seiner Hand findet), wird das Verkaufte in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jobeljahr. Im Jobel soll es frei werden und wieder sein Besitz sein. | |
Levi | GerOffBi | 25:29 | Wenn jemand ein Wohnhaus in einer Stadt mit Mauern verkauft, ist es ab dem Verkauf ein Jahr möglich, es zurückzukaufen; das ist die Frist für seinen Rückkauf (Lösung). | |
Levi | GerOffBi | 25:30 | Und wenn er es nicht für sich zurückkauft bis ein volles Jahr zu Ende ist, [dann] soll das Haus, welches in einer Stadt mit einer Mauer ist, für immer dem Käufer und seinen Nachkommen gehören. Im Jobel[jahr] wird es nicht frei werden. | |
Levi | GerOffBi | 25:31 | Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer um sich herum haben, sollen wie das Feld des Landes behandelt (gedacht) werden; es soll ein Rückkauf (Lösung) möglich sein und im Jobel[jahr] soll es frei werden. | |
Levi | GerOffBi | 25:32 | [Es gilt für] die Städte der Leviten: Die Häuser der Städte sind ihr Besitz, ein Rückkauf soll immer möglich sein. | |
Levi | GerOffBi | 25:33 | Und zwar so: Einer von den Leviten soll es lösen oder das verkaufte Haus und die Stadt sollen im Jobel als sein Besitz frei werden. Denn die Häuser in den Levitenstädten, sie sind ihr Besitz mitten unter den Söhnen Israels. | |
Levi | GerOffBi | 25:34 | Und das Feld der Weide [um] ihre Städte soll nicht verkauft werden, denn es ist ihr ewiger Besitz. | |
Levi | GerOffBi | 25:35 | Und wenn dein Bruder verarmt und er neben dir ins Schleudern kommt (seine Hand wankt), [dann] stärke ihn, [sonst] lebt er wie ein Fremder und Beisasse bei dir. | |
Levi | GerOffBi | 25:36 | Nimm weder Zins noch Wucher von ihm und fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir leben kann. | |
Levi | GerOffBi | 25:37 | Dein Geld (Silber) gib ihm nicht für Zins und für Wucher gib ihm nicht dein Essen. | |
Levi | GerOffBi | 25:38 | Ich bin JHWH, dein Gott, der euch aus dem Land Ägypten herausgebracht hat, um euch das Land Kanan zu geben, damit ich euer Gott sei. | |
Levi | GerOffBi | 25:39 | Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, [dann] soll er bei dir nicht in Knechtschaft [als] Sklave arbeiten (dienen), | |
Levi | GerOffBi | 25:40 | [sondern] wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jobeljahr soll er bei dir arbeiten (dienen). | |
Levi | GerOffBi | 25:41 | [Dann] ist er frei von dir, er und seine Kinder mit ihm. Und er kehrt zu seiner Sippe zurück und kommt wieder zum Besitz seiner Väter. | |
Levi | GerOffBi | 25:42 | Meine Knechte sind sie, die ich befreit habe aus dem Land Ägypten. Sie sollen nicht als Sklaven verkauft werden. | |
Levi | GerOffBi | 25:43 | Du sollst nicht grausam (Gewalt, Härte) über sie herrschen, [sondern] fürchte dich vor deinem Gott. | |
Levi | GerOffBi | 25:44 | [Bezüglich] deines Knechts und deiner Magd: Von den Völkern, die rings um dich her [leben], darfst du Knecht und Magd kaufen. | |
Levi | GerOffBi | 25:45 | Und auch von den Söhnen der bei euch wohnenden Beisassen dürft ihr kaufen und von ihrer Sippe, die bei euch ist, die in eurem Land gezeugt wurden. Sie werden euer Besitz | |
Levi | GerOffBi | 25:46 | und ihr könnt sie euren Kindern nach euch vererben, sie mögen euch für immer dienen. Von euren Brüdern, den Söhnen Israels, soll keiner grausam (Gewalt, Härte) über seinen Bruder herrschen. | |
Levi | GerOffBi | 25:47 | Und wenn die Hand eines Fremden oder eines Beisassen bei dir etwas erreicht, dein Bruder [aber] verarmt und er sich einem Fremden, einem Beisassen oder einem Mitglied von dessen Sippe verkauft, | |
Levi | GerOffBi | 25:48 | dann soll, nachdem er sich verkauft hat, die Möglichkeit des Freikaufs (Lösung) bestehen. Einer seiner Brüder soll ihn freikaufen | |
Levi | GerOffBi | 25:49 | oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels sollen ihn lösen oder sein eigenes Fleisch und Blut (Fleisch von seinem Fleisch), einer von seiner Sippe soll ihn lösen oder [wenn] er selbst so viel aufbringen kann (seine Hand etwas erreicht), [dann] soll er sich selbst lösen. | |
Levi | GerOffBi | 25:50 | Und er soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr seines Verkaufs an bis zum Jobeljahr. Sein Verkaufspreis soll nach der Anzahl Jahre berechnet werden, als wäre er die ganze Zeit sein Tagelöhner gewesen. | |
Levi | GerOffBi | 25:51 | Wenn es noch viele Jahre sind, soll er ihnen entsprechend sein Kaufgeld für seine Lösung zurückgeben. | |
Levi | GerOffBi | 25:52 | Wenn [aber] nur wenige Jahre übrig sind bis zum Jobeljahr, so soll er sie berechnen und entsprechend seiner Jahre bis zu seiner Lösung soll er [das Geld] zurückgeben. | |
Levi | GerOffBi | 25:53 | Wie ein Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein. Er soll nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen. | |
Levi | GerOffBi | 25:54 | Wenn er nicht durch eine dieser Möglichkeiten gelöst wird, wird er im Jobeljahr frei, er und seine Kinder. | |