Chapter 1
Levi | GerTextb | 1:2 | Rede mit den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn jemand unter euch Jahwe eine Opfergabe bringen will, so soll die Opfergabe, die ihr bringt, vom Vieh - von den Rindern oder dem Kleinvieh - genommen sein. | |
Levi | GerTextb | 1:3 | Soll seine Opfergabe in einem Rinder-Brandopfer bestehen, so muß es ein männliches fehlloses Tier sein, welches er darbringt. Dieses bringe er hin vor die Thüre des Offenbarungszeltes, damit es ihn wohlgefällig mache vor Jahwe; | |
Levi | GerTextb | 1:4 | sodann stemme er die Hand auf den Kopf des Brandopfers, so wird es ihn wohlgefällig machen und ihm Sühne schaffen. | |
Levi | GerTextb | 1:5 | Sodann soll er das junge Rind vor Jahwe schlachten; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut darbringen. Und zwar sollen sie das Blut ringsum an den Altar sprengen, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht. | |
Levi | GerTextb | 1:7 | die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen Feuer auf den Altar thun und Holzscheite über dem Feuer aufschichten. | |
Levi | GerTextb | 1:8 | Alsdann sollen die Söhne Aarons, die Priester, die Stücke, den Kopf und das Fett auf den Holzscheiten, die über dem Feuer auf dem Altar sind, zurecht legen. | |
Levi | GerTextb | 1:9 | Die Eingeweide aber und die Beine soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll alles zusammen auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als Brandopfer, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs. | |
Levi | GerTextb | 1:10 | Ist aber die Opfergabe, die er als Brandopfer bringen will, dem Kleinvieh - den Lämmern oder den Ziegen - entnommen, so muß es ein männliches, fehlloses Tier sein, welches er darbringt. | |
Levi | GerTextb | 1:11 | Dieses schlachte er vor Jahwe auf der Nordseite des Altars; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. | |
Levi | GerTextb | 1:12 | Sodann soll er es in seine Teile zerlegen, und der Priester dieselben samt dem Kopf und dem Fett auf den Holzscheiten, die über dem Feuer auf dem Altar sind, zurecht legen. | |
Levi | GerTextb | 1:13 | Die Eingeweide aber und die Beine soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll alles zusammen darbringen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen; ein Brandopfer ist es, ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs. | |
Levi | GerTextb | 1:14 | Soll aber die Opfergabe, die er Jahwe bringen will, in einem Geflügel-Brandopfer bestehen, so müssen es Turteltauben oder junge Tauben sein, die er als Opfergabe darbringt. | |
Levi | GerTextb | 1:15 | Der Priester aber soll es an den Altar bringen, ihm den Kopf einknicken und es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen; das Blut aber ist auszupressen an die Wand des Altars. | |
Levi | GerTextb | 1:16 | Und den Kropf samt den Federn soll er wegnehmen und östlich vom Altar auf den Aschenhaufen werfen. | |
Chapter 2
Levi | GerTextb | 2:1 | Will jemand Jahwe eine Speisopfergabe darbringen, so muß seine Opfergabe in Feinmehl bestehen; dieses übergieße er mit Öl und thue Weihrauch darauf. | |
Levi | GerTextb | 2:2 | Alsdann bringe er es den Söhnen Aarons, den Priestern; der Priester aber nehme davon eine reichliche Hand voll, von dem Mehl und dem Öl, aus dem es besteht, samt dem ganzen Weihrauch, und lasse diesen Duftteil von ihm auf dem Altar in Rauch aufgehn als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs. | |
Levi | GerTextb | 2:3 | Alles Übrige aber von dem Speisopfer soll Aaron und seinen Söhnen gehören, als hochheiliger Bestandteil der Feueropfer Jahwes. | |
Levi | GerTextb | 2:4 | Willst du aber im Ofen Gebackenes als Speisopfergabe darbringen, so seien es ungesäuerte Kuchen von Feinmehl, die mit Öl angemacht sind, und ungesäuerte mit Öl bestrichene Fladen. | |
Levi | GerTextb | 2:5 | Soll aber deine Opfergabe in einem Speisopfer auf der Platte bestehen, so muß es aus ungesäuertem, mit Öl angemachtem Feinmehl bereitet sein; | |
Levi | GerTextb | 2:7 | Soll aber deine Opfergabe in einem Pfannen-Speisopfer bestehen, so soll es aus Feinmehl mit Öl bereitet werden. | |
Levi | GerTextb | 2:8 | Sodann sollst du das Speisopfer, das daraus bereitet ist, Jahwe hinbringen; und zwar soll man es dem Priester übergeben, damit er es an den Altar bringe. | |
Levi | GerTextb | 2:9 | Es soll aber der Priester von dem Speisopfer den erforderlichen Duftteil hinwegnehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs. | |
Levi | GerTextb | 2:10 | Alles Übrige aber von dem Speisopfer soll Aaron und seinen Söhnen gehören, als hochheiliger Bestandteil der Feueropfer Jahwes. | |
Levi | GerTextb | 2:11 | Kein Speisopfer, das ihr Jahwe darbringen wollt, darf aus gesäuertem bereitet werden; denn ihr dürft keinerlei Sauerteig oder Honig in Rauch aufgehn lassen als Feueropfer für Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 2:12 | Als Erstlings-Opfergabe mögt ihr sie Jahwe darbringen; auf den Altar aber dürfen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch. | |
Levi | GerTextb | 2:13 | Alle deine Speisopfergaben aber mußt du salzen; nie darfst du das Salz des Bundes, den dein Gott angeordnet hat, bei deinem Speisopfer fehlen lassen: zu allen deinen Opfergaben mußt du Salz darbringen. | |
Levi | GerTextb | 2:14 | Willst du aber Jahwe ein Speisopfer von Erstlingsfrüchten darbringen, so mußt du am Feuer geröstete Ähren oder zerriebene Körner von der frischen Frucht als dein Frühfrucht-Speisopfer darbringen. | |
Chapter 3
Levi | GerTextb | 3:1 | Ist aber seine Opfergabe ein Heilsopfer, und er will sie von den Rindern darbringen, so muß es ein fehlloses männliches oder weibliches Tier sein, welches er vor Jahwe bringt. | |
Levi | GerTextb | 3:2 | Sodann stemme er die Hand auf den Kopf seines Opfers und schlachte es vor der Thüre des OffenbarungszeItes; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. | |
Levi | GerTextb | 3:3 | Hierauf soll er von dem Heilsopfer Jahwe ein Feueropfer darbringen, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden, | |
Levi | GerTextb | 3:4 | dazu die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, und das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen. | |
Levi | GerTextb | 3:5 | Die Söhne Aarons aber sollen es auf dem Altar über dem Brandopfer, das auf den Holzscheiten über dem Feuer liegt, in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs. | |
Levi | GerTextb | 3:6 | Ist aber die Opfergabe, die er zu einem Heilsopfer für Jahwe bestimmt hat, dem Kleinvieh entnommen, so soll es ein fehlloses männliches oder weibliches Tier sein, welches er darbringt. | |
Levi | GerTextb | 3:8 | stemme seine Hand auf den Kopf seine Opfers und schlachte es sodann vor dem Offenbarungszelte; die Söhne Aarons aber sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. | |
Levi | GerTextb | 3:9 | Hierauf soll er von dem Heilsopfer Jahwe ein Feueropfer darbringen, und zwar das Fett desselben: den ganzen Fettschwanz - dicht am Schwanzbein soll er ihn wegnehmen -, dazu das Fett, das die Eingeweide bedeckt, samt allem Fett an den Eingeweiden, | |
Levi | GerTextb | 3:10 | die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, und das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen. | |
Levi | GerTextb | 3:11 | Und der Priester soll es auf dem AItar in Rauch aufgehn lassen als Feueropferspeise für Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 3:13 | stemme die Hand auf seinen Kopf und schlachte es sodann vor dem Offenbarungszelte; die Söhne Aarons aber sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. | |
Levi | GerTextb | 3:14 | Hierauf bringe er seine Opfergabe davon dar, als Feueropfer für Jahwe, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden, | |
Levi | GerTextb | 3:15 | die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, und das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen. | |
Levi | GerTextb | 3:16 | Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als eine Jahwe dargebrachte Feueropferspeise lieblichen Geruchs. Alles Fett gehört Jahwe zu! | |
Chapter 4
Levi | GerTextb | 4:2 | Rede mit den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn sich jemand unvorsätzlich gegen irgend eines der Verbote Jahwes vergeht, so daß er irgend etwas Verbotenes thut: | |
Levi | GerTextb | 4:3 | Wenn sich der gesalbte Priester vergeht, und so Schuld auf das Volk kommt, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, Jahwe einen fehllosen jungen Stier als Sündopfer darbringen. | |
Levi | GerTextb | 4:4 | Und zwar soll er den Farren an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe bringen, die Hand auf den Kopf des Farren aufstemmen und sodann den Farren vor Jahwe schlachten. | |
Levi | GerTextb | 4:5 | Hierauf nehme der gesalbte Priester einen Teil des Blutes des Farren und bringe es hinein ins Offenbarungszelt. | |
Levi | GerTextb | 4:6 | Und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und siebenmal etwas von dem Blute vor Jahwe - vor den Vorhang im Heiligtum - hinsprengen. | |
Levi | GerTextb | 4:7 | Sodann soll der Priester etwas von dem Blute an die Hörner des Altars mit dem wohlriechenden Räucherwerk streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte steht; das ganze übrige Blut des Farren aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht, auf den Boden gießen. | |
Levi | GerTextb | 4:8 | Sodann aber soll er von dem Sündopfer-Farren das ganze Fett abheben - das Fett, welches die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden, | |
Levi | GerTextb | 4:9 | die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, sowie das Anhängsel an der Leber; an den Nieren soll er es wegnehmen - | |
Levi | GerTextb | 4:10 | so, wie es vom Heilsopfer-Stier abgehoben wird. Und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehn lassen. | |
Levi | GerTextb | 4:11 | Was aber das Fell des Farren betrifft, sowie sein gesamtes Fleisch nebst seinem Kopf und seinen Beinen, seine Eingeweide und seinen Mist, | |
Levi | GerTextb | 4:12 | so soll man den ganzen Farren hinaus vor das Lager schaffen an eine reine Stätte - an den Ort, wo man die Asche hinschüttet, - und ihn auf Holzscheiten verbrennen; an dem Orte, wo man die Asche hinschüttet, soll er verbrannt werden. | |
Levi | GerTextb | 4:13 | Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel unvorsätzlich vergeht, ohne daß sich das Volk dessen bewußt wird, und sie irgend eines der Verbote Jahwes übertreten und so in Schuld geraten, | |
Levi | GerTextb | 4:14 | so soll das Volk, wenn das Vergehen kund geworden ist, dessen sie sich schuldig gemacht haben, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen. Und zwar sollen sie ihn vor das Offenbarungszelt bringen; | |
Levi | GerTextb | 4:15 | die Vornehmsten der Gemeinde sollen vor Jahwe die Hand auf den Kopf des Farren stemmen, und dann soll man den Farren vor Jahwe schlachten. | |
Levi | GerTextb | 4:16 | Hierauf soll der gesalbte Priester einen Teil des Blutes des Farren hinein ins Offenbarungszelt bringen. | |
Levi | GerTextb | 4:17 | Und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und siebenmal etwas von dem Blute vor Jahwe - vor den Vorhang - hinsprengen. | |
Levi | GerTextb | 4:18 | Auch soll er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte steht; das ganze übrige Blut aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht, an den Boden gießen. | |
Levi | GerTextb | 4:19 | Das gesamte Fett aber soll er von ihm abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen. | |
Levi | GerTextb | 4:20 | Und mit dem Farren soll er verfahren, wie er mit dem eigenen Sündopfer-Farren verfuhr - so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn ihnen so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihnen vergeben werden. | |
Levi | GerTextb | 4:21 | Den Farren aber soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersterwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Gemeinde-Sündopfer. | |
Levi | GerTextb | 4:22 | Wenn sich ein Fürst vergeht und unvorsätzlich irgend eines der Verbote Jahwes, seines Gottes, übertritt und so in Schuld gerät, | |
Levi | GerTextb | 4:23 | und das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm kundgegeben worden ist, so soll er einen fehllosen Ziegenbock als Opfergabe bringen, | |
Levi | GerTextb | 4:24 | die Hand auf den Kopf des Bockes stemmen und ihn schlachten, da, wo man die Brandopfer vor Jahwe zu schlachten pflegt; ein Sündopfer ist es. | |
Levi | GerTextb | 4:25 | Sodann soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; sein übriges Blut aber soll er am Brandopferaltar auf den Boden gießen. | |
Levi | GerTextb | 4:26 | Das gesamte Fett aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, wie das Fett des Heilsopfers. Wenn ihm so der Priester Sühne wegen seines Vergehens geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden. | |
Levi | GerTextb | 4:27 | Wenn aber einer aus dem gemeinen Volke sich unvorsätzlich vergeht, indem er irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät, | |
Levi | GerTextb | 4:28 | und ihm das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, kundgegeben worden ist, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein fehlloses Ziegenweibchen als Opfergabe bringen, | |
Levi | GerTextb | 4:29 | die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und sodann das Sündopfer schlachten, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt. | |
Levi | GerTextb | 4:30 | Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen. | |
Levi | GerTextb | 4:31 | Das gesamte Fett aber soll er hinwegnehmen, wie das Fett vom Heilsopfer weggenommen wurde, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen zum lieblichen Geruch für Jahwe. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden. | |
Levi | GerTextb | 4:32 | Falls aber die Opfergabe, die er als Sündopfer bringt, in einem Schaflamm besteht, so muß es ein weibliches fehlloses Tier sein, das er bringt. | |
Levi | GerTextb | 4:33 | Sodann soll er die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und es schlachten als Sündopfer, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt. | |
Levi | GerTextb | 4:34 | Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen. | |
Levi | GerTextb | 4:35 | Das gesamte Fett aber soll er wegnehmen, wie das Fett des Schaflamms beim Heilsopfer weggenommen zu werden pflegt, und der Priester soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehn lassen. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hatte, wird ihm vergeben werden. | |
Chapter 5
Levi | GerTextb | 5:1 | Wenn sich jemand vergeht, indem er eine laut ausgesprochene Verwünschung anhört und könnte Zeuge sein, mag er nun den Thäter gesehen oder sonst in Erfahrung gebracht haben, hat aber keine Anzeige gemacht und so Schuld auf sich geladen, - | |
Levi | GerTextb | 5:2 | oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es nun das Aas eines unreinen wilden Tiers oder das Aas eines unreinen Haustiers; oder das Aas eines unreinen Gewürms, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, - | |
Levi | GerTextb | 5:3 | oder wenn er mit der Unreinigkeit an einem Menschen in Berührung kommt, mit irgend welcher Unreinigkeit, infolge derer einer unrein sein kann, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, - | |
Levi | GerTextb | 5:4 | oder wenn jemand Ieichtfertigerweise schwört, daß er irgend etwas thun wolle, worauf man etwa leichtfertigerweise einen Schwur setzt, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät, | |
Levi | GerTextb | 5:5 | so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät, bekennen, wessen er sich schuldig gemacht hat. | |
Levi | GerTextb | 5:6 | Sodann soll er Jahwe als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein Stück Kleinvieh, und zwar ein Weibchen, es sei ein Schaf oder eine Ziege, zum Sündopfer bringen, und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen. | |
Levi | GerTextb | 5:7 | Wenn er aber zur Beschaffung eines Schafs zu arm ist, so soll er Jahwe als Buße für sein Vergehen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. | |
Levi | GerTextb | 5:8 | Und zwar soll er sie zum Priester bringen; dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen. Er soll ihr dicht vor dem Genick den Kopf einknicken, ohne ihn abzutrennen. | |
Levi | GerTextb | 5:9 | Sodann soll er etwas von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen. Der Rest des Blutes aber soll auf den Grund des Altars ausgedrückt werden; ein Sündopfer ist es. | |
Levi | GerTextb | 5:10 | Die andere aber soll er zum Brandopfer herrichten, so, wie es sich gebührt. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden. | |
Levi | GerTextb | 5:11 | Wenn er aber zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier junger Tauben zu arm ist, so soll er als Opfergabe für sein Vergehen ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer bringen, doch ohne Öl darauf zu schütten oder Weihrauch darauf zu thun, denn es ist ein Sündopfer. | |
Levi | GerTextb | 5:12 | Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine reichliche Hand voll davon nehmen, als Duftteil von ihm, und soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehn lassen; ein Sündopfer ist es. | |
Levi | GerTextb | 5:13 | Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich bei irgend einem jener Anlässe schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden. Es soll aber wie das Speisopfer dem Priester gehören. | |
Levi | GerTextb | 5:15 | Wenn jemand etwas veruntreut und sich unvorsätzlich an dem vergreift, was Jahwe geheiligt ist, so soll er Jahwe als Buße einen fehllosen Widder aus seiner Klienvieh-Herde, der nach deiner Schätzung einen Wert von mindestens zwei Sekeln heiligen Gewichts hat, zum Schuldopfer bringen. | |
Levi | GerTextb | 5:16 | Und was er sich von dem Geheiligten widerrechtlich angeeignet hat, soll er zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Er soll es dem Priester übergeben, und der Priester soll ihm durch den Schuldopfer-Widder Sühne schaffen; so wird ihm vergeben werden. | |
Levi | GerTextb | 5:17 | Und wenn sich jemand vergeht und unbewußt irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät und Verschuldung auf sich geladen hat, | |
Levi | GerTextb | 5:18 | so soll er einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen, und der Priester soll ihm Sühne schaffen wegen des Vergehens, das er unbewußt begangen hat; so wird ihm vergeben werden. | |
Levi | GerTextb | 5:21 | Wenn sich jemand vergeht und sich einer Veruntreuung gegen Jahwe schuldig macht, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Geraubtes ableugnet oder seinen Nächsten übervorteilt | |
Levi | GerTextb | 5:22 | oder Verlorenes, das er gefunden hat, ableugnet oder indem er einen falschen Eid schwört wegen irgend einer Handlung, durch die sich einer vergehen kann, - | |
Levi | GerTextb | 5:23 | wenn er sich so vergeht und in Schuld gerät, so soll er dasjenige, was er geraubt oder erpreßt hat, oder was ihm anvertraut worden war, oder das Verlorene, das er gefunden, | |
Levi | GerTextb | 5:24 | oder dasjenige, um dessentwillen er betrüglich geschworen hat - was es auch sein mag - zurückerstatten; und zwar soll er es nach seinem vollen Wert ersetzen und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Dem soll er es geben, dem es zukommt, an dem Tage, wo er seine Buße entrichtet. | |
Levi | GerTextb | 5:25 | Als Buße aber soll er für Jahwe einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. | |
Chapter 6
Levi | GerTextb | 6:2 | Gieb Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Dies sind die Bestimmungen in betreff des Brandopfers. Dieses - das Brandopfer - soll auf dem Altar da, wo es angezündet wurde, die ganze Nacht hindurch verbleiben bis zum Morgen; das Altarfeuer soll damit brennend erhalten werden. | |
Levi | GerTextb | 6:3 | Und der Priester ziehe sein linnenes Gewand an, bedecke seine Scham mit linnenen Beinkleidern, nehme die Asche weg, in welche das Brandopfer vom Feuer auf dem Altar verwandelt ist, und schütte sie neben den Altar. | |
Levi | GerTextb | 6:4 | Hierauf ziehe er seine Kleider aus, lege andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort. | |
Levi | GerTextb | 6:5 | Das Feuer auf dem Altar aber soll damit brennend erhalten werden und nie erlöschen. Alle Morgen soll der Priester Holzscheite darauf anzünden, das Brandopfer darauf schichten und die Fettstücke der Heilsopfer über demselben in Rauch aufgehn lassen. | |
Levi | GerTextb | 6:7 | Und dies sind die Bestimmungen in betreff des Speisopfers. Die Söhne Aarons sollen es vor Jahwe, heran an den Altar, bringen. | |
Levi | GerTextb | 6:8 | Sodann soll er eine Hand voll davon nehmen - von dem Feinmehl und dem Öl, aus welchem das Speisopfer besteht, - dazu den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil von ihm für Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 6:9 | Und was übrig ist von ihm, das sollen Aaron und seine Söhne essen. Ungesäuert soll es gegessen werden an heiliger Stätte; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen. | |
Levi | GerTextb | 6:10 | Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden. Ich verleihe es ihnen als ihren Anteil an meinen Feueropfern; hochheilig ist es, wie das Sündopfer und das Schuldopfer. | |
Levi | GerTextb | 6:11 | Alles, was männlich ist unter den Kindern Aarons, darf es essen, kraft eines für alle Zeiten geltenden Rechtes, das euch gegenüber den Feueropfern Jahwes zusteht von GeschIecht zu Geschlecht. Jeder der sie berührt, ist dem Heiligtume verfallen. | |
Levi | GerTextb | 6:13 | Dies sei die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie Jahwe darzubringen haben an dem Tag, an welchem er gesalbt wird: Ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer - die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend. | |
Levi | GerTextb | 6:14 | Auf einer Platte soll es mit Öl bereitet werden; eingerührt sollst du es bringen. Zu einem Speisopfer in Bissen sollst du es zerbrechen und es darbringen zum lieblichen Geruch für Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 6:15 | Der Priester, der aus der Reihe seiner Söhne an seiner Statt gesalbt ist, soll es verrichten, kraft einer für alle Zeiten geltenden Satzung Jahwes; als Ganzopfer soll es verbrannt werden. | |
Levi | GerTextb | 6:16 | Alle Priester-Speisopfer sollen Ganzopfer sein; sie dürfen nicht gegessen werden. | |
Levi | GerTextb | 6:18 | Sprich zu Aaron und zu seinen Söhnen und gebiete ihnen: Dies sind die Bestimmungen in betreff des Sündopfers: Da, wo das Brandopfer zu schIachten ist vor Jahwe, soll auch das Sündopfer geschlachtet werden; hochheiIig ist es. | |
Levi | GerTextb | 6:19 | Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte muß es gegessen werden, im Vorhofe des Offenbarungszeltes. | |
Levi | GerTextb | 6:20 | Jeder, der das Fleisch von ihm berührt ist dem Heiligtume verfallen; und wenn etwas von seinem Blut ans Kleid spritzt, so mußt du das von ihm bespritzte an heiliger Stätte waschen. | |
Levi | GerTextb | 6:21 | Irdenes Gefäß, in dem es gekocht wurde, muß zerbrochen werden; wurde es aber in einem kupfernen Gefäße gekocht, so muß dieses gescheuert und gehörig ausgespült werden. | |
Chapter 7
Levi | GerTextb | 7:2 | Da, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und das Blut desselben soll man ringsum an den Altar sprengen. | |
Levi | GerTextb | 7:3 | Das gesamte Fett aber soll man von ihm darbringen: Den Fettschwanz und das Fett, welches die Eingeweide bedeckt, | |
Levi | GerTextb | 7:4 | die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, sowie das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen. | |
Levi | GerTextb | 7:5 | Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer; ein Schuldopfer ist es. | |
Levi | GerTextb | 7:6 | Alles, was männlich ist unter den Priestern, soll es essen; an heiliger Stätte muß es gegessen werden - hochheilig ist es. | |
Levi | GerTextb | 7:7 | Wie vom Sündopfer, so gilt ganz gleich auch vom Schuldopfer: Dem Priester, der die Sühnegebräuche damit vollzieht, dem soll es gehören! | |
Levi | GerTextb | 7:8 | Und dem Priester, der das Brandopfer jemandes darbringt, demselben soll das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat, gehören. | |
Levi | GerTextb | 7:9 | Ebenso sollen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, sowie alle, die in der Pfanne und auf der Platte bereitet sind, dem Priester gehören, der sie darbringt. | |
Levi | GerTextb | 7:10 | Alle Speisopfer, die mit Öl angemachten, wie die trockenen, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem anderen. | |
Levi | GerTextb | 7:11 | Und dies sind die Bestimmungen in betreff der Heilsopfer, die man Jahwe darbringt: | |
Levi | GerTextb | 7:12 | Wenn es einer als Danksagung darbringt, so soll er zu dem Dankopfer ungesäuerte, mit ÖI angemachte Kuchen und ungesäuerte Fladen, die mit Öl bestrichen sind, und eingerührtes Feinmehl - mit Öl angemachte Kuchen darbringen. | |
Levi | GerTextb | 7:13 | Nebst Kuchen von gesäuertem Brote soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Heils-Dankopfer besteht. | |
Levi | GerTextb | 7:14 | Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Art Opfergabe als Hebeopfer für Jahwe darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, soll es gehören. | |
Levi | GerTextb | 7:15 | Das Fleisch des Heils-Dankopfers aber muß an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer gebracht wird; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen. | |
Levi | GerTextb | 7:16 | Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde oder ist es eine freiwillige Leistung, so soll es an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer dargebracht wird; doch mag, was davon übrig geblieben ist, am folgenden Tage gegessen werden. | |
Levi | GerTextb | 7:18 | Sollte aber auch am dritten Tage noch von dem Heilsopfer-Fleische gegessen werden, so wird dies den, der es dargebracht hat, nicht wohlgefällig machen; es wird ihm nicht angerechnet werden, sondern als Verdorbenes gelten, und derjenige, der davon ißt, wird Verschuldung auf sich laden. | |
Levi | GerTextb | 7:19 | Auch solches Fleisch, welches mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist zu verbrennen. Was aber das Fleisch überhaupt anlangt, so darf jeder, der rein ist, Fleisch essen. | |
Levi | GerTextb | 7:20 | Derjenige aber, der Fleisch von dem Jahwe dargebrachten Heilsopfer ißt, während er mit Unreinigkeit behaftet ist, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen. | |
Levi | GerTextb | 7:21 | Und wenn jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es nun mit der Unreinigkeit an einem Menschen oder mit einem unreinen Vieh oder irgend einem unreinen Greuel, und ißt von dem Fleische des Jahwe dargebrachten Heilsopfers, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen. | |
Levi | GerTextb | 7:23 | Sprich zu den Israeliten und gebiete ihnen: Ihr dürft keinerlei Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen. | |
Levi | GerTextb | 7:24 | Das Fett von gefallenen und das Fett von zerrissenen Tieren kann zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen dürft ihr es nicht. | |
Levi | GerTextb | 7:25 | Denn jeder, der Fett von Tierarten genießt, wie man sie Jahwe als Feueropfer darbringt, - hinwegzutilgen ist ein solcher, der es genießt, aus seinen Volksgenossen! | |
Levi | GerTextb | 7:26 | Ebenso dürft ihr auch kein Blut genießen in allen euren Wohnsitzen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren. | |
Levi | GerTextb | 7:27 | Jeder, der irgend Blut äße, der soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen! | |
Levi | GerTextb | 7:29 | Sprich zu den Israeliten und gebiete ihnen: Wer Jahwe sein Heilsopfer darbringt, der bringe Jahwe von seinem Heilsopfer den Opferanteil, den er ihm schuldet. | |
Levi | GerTextb | 7:30 | Er selbst bringe die Stücke, die Jahwe als Feueropfer gehören: Das Fett nebst der Brust soll er herzubringen; die Brust, damit sie als Webe vor Jahwe gewebt werde. | |
Levi | GerTextb | 7:31 | Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören. | |
Levi | GerTextb | 7:32 | Auch die rechte Keule sollt ihr von euren Heilsopfern dem Priester als Hebe geben. | |
Levi | GerTextb | 7:33 | Derjenige von den Söhnen Aarons, der das Blut und das Fett des Heilsopfers darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil zufallen. | |
Levi | GerTextb | 7:34 | Denn die Webe-Brust und die Hebe-Keule nehme ich von den Heilsopfern der Israeliten in Anspruch und gebe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen als eine Gebühr, die allezeit von den Israeliten zu entrichten ist. | |
Levi | GerTextb | 7:35 | Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern Jahwes, an dem Tag, an welchem er sie herzutreten ließ, Jahwe Priesterdienst zu thun, | |
Levi | GerTextb | 7:36 | den ihnen Jahwe an dem Tag, an welchem er sie salbte, als eine Gabe seitens der Israeliten überwies, als eine Gebühr, die diesen alle Zeit obliegen sollte von Geschlecht zu Geschlecht. | |
Levi | GerTextb | 7:37 | Dies sind die Bestimmungen in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungs-Opfers und des Heilsopfers, | |
Chapter 8
Levi | GerTextb | 8:2 | Nimm Aaron samt seinen Söhnen, dazu die Kleider, das Salböl, den Sündopfer-Farren, die beiden Widder, sowie den Korb mit dem Ungesäuerten, | |
Levi | GerTextb | 8:4 | Da tat Mose, wie ihm Jahwe befohlen hatte, und die Gemeinde versammelte sich vor der Thüre des Offenbarungszeltes. | |
Levi | GerTextb | 8:7 | Sodann legte er ihm den Leibrock an, umgürtete ihn mit dem Gürtel, bekleidete ihn mit dem Obergewand und legte ihm das Schulterkleid an; sodann band er ihm die Binde des Schulterkleids um und befestigte es so an ihm. | |
Levi | GerTextb | 8:8 | Hierauf legte er ihm die Tasche an und that in die Tasche die Urim und die Tummim. | |
Levi | GerTextb | 8:9 | Sodann setzte er ihm den Kopfbund aufs Haupt; auf der Vorderseite des Kopfbunds aber befestigte er das goldene Stirnblatt, das heilige Diadem, wie Jahwe Mose befohlen hatte. | |
Levi | GerTextb | 8:10 | Sodann nahm Mose das Salböl, salbte die Wohnung und alles, was sich in ihr befand, und weihte es so. | |
Levi | GerTextb | 8:11 | Auch sprengte er davon auf den Altar, siebenmal, und salbte den Altar samt allen seinen Geräten, sowie das Becken samt seinem Gestelle, um sie so zu weihen. | |
Levi | GerTextb | 8:12 | Sodann goß Mose einen Teil des Salböls auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn so zu weihen. | |
Levi | GerTextb | 8:13 | Hierauf ließ Mose die Söhne Aarons herantreten, bekleidete sie mit Leibröcken, umgürtete sie mit einem Gürtel und setzte ihnen Mützen auf, wie Jahwe Mose befohlen hatte. | |
Levi | GerTextb | 8:14 | Sodann brachte er den Sündopfer-Farren herzu, und Aaron und seine Söhne stemmten die Hand auf den Kopf des Sündopfer-Farren. | |
Levi | GerTextb | 8:15 | Dann schlachtete ihn Mose, nahm das Blut, strich es mit dem Finger ringsum an die Hörner des Altars und entsündigte so den Altar; das übrige Blut aber goß er am Altar auf den Boden. So weihte er den Altar, indem er die Sühnehandlungen an ihm vollzog. | |
Levi | GerTextb | 8:16 | Sodann nahm er das ganze Fett, welches die Eingeweide bedeckte, das Anhängsel an der Leber und die beiden Nieren samt dem Fett daran, und Mose ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehn. | |
Levi | GerTextb | 8:17 | Den Farren aber samt seinem Fell, seinem Fleisch und seinem Mist verbrannte er außerhalb des Lagers, wie Jahwe Mose befohlen hatte. | |
Levi | GerTextb | 8:18 | Sodann lief er den Widder zum Brandopfer herzubringen, und Aaron und seine Söhne stemmten die Hand auf den Kopf des Widders. | |
Levi | GerTextb | 8:20 | Den Widder aber zerlegte er in seine Teile; sodann ließ Mose den Kopf, die Stücke und das Fett in Rauch aufgehn. | |
Levi | GerTextb | 8:21 | Die Eingeweide aber und die Beine wusch er mit Wasser; sodann ließ Mose den ganzen Widder auf dem Altar in Rauch aufgehn als ein Brandopfer lieblichen Geruchs, als eine Jahwe dargebrachte Feuerspeise, wie Jahwe Mose befohlen hatte. | |
Levi | GerTextb | 8:22 | Hierauf ließ er den anderen Widder, den Einsetzungswidder, herzubringen, und Aaron und seine Söhne stemmten die Hand auf den Kopf des Widders. | |
Levi | GerTextb | 8:23 | Dann schlachtete ihn Mose, nahm etwas von dem Blut und strich es an das rechte Ohrläppchen Aarons, sowie an seinen rechten Daumen und seine rechte große Zehe. | |
Levi | GerTextb | 8:24 | Sodann ließ Mose die Söhne Aarons herantreten und strich etwas von dem Blut an ihr rechtes Ohrläppchen, sowie an ihren rechten Daumen und ihre rechte große Zehe; das übrige Blut aber sprengte Mose ringsum an den Altar. | |
Levi | GerTextb | 8:25 | Sodann nahm er das Fett, den Fettschwanz samt all' dem Fett an den Eingeweiden, das Anhängsel an der Leber und die beiden Nieren samt ihrem Fette, sowie die rechte Keule. | |
Levi | GerTextb | 8:26 | Dazu nahm er aus dem Korbe mit dem Ungesäuerten, der vor Jahwe stand, einen ungesäuerten Kuchen, einen mit Öl angemachten Brotkuchen und einen Fladen und legte sie zu den Fettstücken und zu der rechten Keule. | |
Levi | GerTextb | 8:27 | Dann gab er alles miteinander Aaron und seinen Söhnen in die Hände und webte es als Webe vor Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 8:28 | Hierauf nahm es ihnen Mose aus den Händen und lies es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehn als ein Einsetzungs- Opfer lieblichen Geruchs, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer. | |
Levi | GerTextb | 8:29 | Sodann nahm Mose die Brust von dem Einsetzungs-Widder und webte sie als Webe vor Jahwe; sie fiel Mose als Anteil zu, wie Jahwe Mose befohlen hatte. | |
Levi | GerTextb | 8:30 | Sodann nahm Mose einen Teil des Salböls und des Blutes, das sich auf dem Altar befand, und sprengte es auf Aaron und seine Kleider, sowie auf seine Söhne und ihre Kleider, und weihte so Aaron und seine Kleider, sowie seine Söhne und ihre Kleider. | |
Levi | GerTextb | 8:31 | Hierauf gebot Mose Aaron und seinen Söhnen: kocht das Fleisch vor der Thüre des Offenbarungszeltes und verzehrt es daselbst samt dem Brote, welches sich in dem zum Einsetzungs-Opfer gehörenden Korbe befindet, wie ich angewiesen wurde durch den Befehl: Aaron und seine Söhne sollen es verzehren! | |
Levi | GerTextb | 8:33 | Uns sieben Tage lang dürft ihr nicht von der Thüre des Offenbarungszeltes hinweggehen, bis zu dem Tage, wo die zu eurer Einsetzung bestimmte Zeit um ist; denn sieben Tage hindurch soll er euch die Hand füllen. | |
Levi | GerTextb | 8:34 | Wie er heute gethan hat, so hat Jahwe weiter zu tun geboten, um euch Sühne zu schaffen. | |
Levi | GerTextb | 8:35 | Sieben Tage hindurch müßt ihr Tag und Nacht vor der Thüre des Offenbarungszeltes bleiben und die Anordnungen Jahwes befolgen; sonst müßtet ihr sterben - so ist mir's geboten! | |
Chapter 9
Levi | GerTextb | 9:1 | Am achten Tag aber berief Mose Aaron und seine Söhne und die Vornehmsten des Volks | |
Levi | GerTextb | 9:2 | und gebot Aaron: Hole dir ein junges Rind zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide fehllos, und bringe sie dar vor Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 9:3 | Den Israeliten aber gebiete folgendes: Holt einen Ziegenbock zum Sündopfer, sowie ein Kalb und ein Schaf, beide einjährig und fehllos, zum Brandopfer, | |
Levi | GerTextb | 9:4 | ferner einen Stier und einen Widder zum Heilsopfer, um sie vor Jahwe zu schlachten, dazu ein mit Öl angemachtes Speisopfer; denn heute wird euch Jahwe erscheinen. | |
Levi | GerTextb | 9:5 | Da brachten sie, was Mose verlangt hatte, hin vor das Offenbarungszelt, und die ganze Gemeinde nahte herzu und trat vor Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 9:6 | Und Mose sprach: Dies ist's, was euch Jahwe zu thun befohlen hat, damit euch die Herrlichkeit Jahwes erscheine. | |
Levi | GerTextb | 9:7 | Sodann gebot Mose Aaron: Tritt heran an den Altar und besorge dein Sündopfer und dein Brandopfer, damit du für dich und das Volk Sühne schaffst; sodann besorge die Opfergabe des Volks, damit du für sie Sühne schaffst, wie Jahwe befohlen hat. | |
Levi | GerTextb | 9:8 | Da trat Aaron an den Altar heran und schlachtete das Kalb, das zum Sündopfer für ihn selbst bestimmt war. | |
Levi | GerTextb | 9:9 | Die Söhne Aarons aber reichten ihm das Blut; da tauchte er seinen Finger in das Blut und strich es an die Hörner des Altars. Das übrige Blut goß er am Altar auf den Boden. | |
Levi | GerTextb | 9:10 | Das Fett des Sündopfers aber samt den Nieren und dem Anhängsel an der Leber ließ er auf dem Altar in Rauch aufgehn, wie Jahwe Mose befohlen hatte. | |
Levi | GerTextb | 9:12 | Sodann schlachtete er das Brandopfer; die Söhne Aarons überreichten ihm das Blut, und er sprengte es ringsum an den Altar. | |
Levi | GerTextb | 9:13 | Das Brandopfer aber reichten sie ihm in Stücke zerlegt samt dem Kopf, und er ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehn. | |
Levi | GerTextb | 9:14 | Die Eingeweide und die Beine wusch er mit Wasser und ließ sie auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehn. | |
Levi | GerTextb | 9:15 | Sodann brachte er die Opfergabe des Volkes dar: Er nahm den Bock, der zum Sündopfer für das Volk bestimmt war, schlachtete ihn und brachte ihn als Sündopfer, wie zuvor. | |
Levi | GerTextb | 9:17 | Sodann brachte er das Speisopfer dar, nahm eine Hand voll davon und ließ sie auf dem Altar in Rauch aufgehn, außer dem Morgen-Brandopfer. | |
Levi | GerTextb | 9:18 | Hierauf schlachtete er das Rind und den Widder als Heilsopfer für das Volk; die Söhne Aarons reichten ihm das Blut, und er sprengte es ringsum an den Altar. | |
Levi | GerTextb | 9:19 | Was aber die Fettstücke des Rindes anlangt, sowie den Fettschwanz des Widders samt dem die Eingeweide bedeckenden Fett, den Nieren und dem Anhängsel an der Leber, | |
Levi | GerTextb | 9:20 | so legten sie diese Fettstücke auf die Bruststücke, und er ließ die Fettstücke auf dem Altar in Rauch aufgehn. | |
Levi | GerTextb | 9:21 | Die Bruststücke aber und die rechte Keule webte Aaron als Webe vor Jahwe, wie Mose befohlen hatte. | |
Levi | GerTextb | 9:22 | Sodann erhob Aaron seine Hände nach dem Volke zu und segnete sie; und nachdem er so das Sündopfer, das Brandopfer und das Heilsopfer befolgt hatte, stieg er herab. | |
Levi | GerTextb | 9:23 | Hierauf gingen Mose und Aaron hinein ins Offenbarungszelt; und als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit Jahwes dem ganzen Volk, | |
Chapter 10
Levi | GerTextb | 10:1 | Nadab aber und Abihu, die Söhne Aarons, nahmen ihre Kohlenpfannen, thaten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten so ein ungehöriges Feueropfer, das er ihnen nicht geboten hatte, vor Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 10:2 | Da ging Feuer aus von Jahwe und verzehrte sie, so daß sie dort vor Jahwe starben. | |
Levi | GerTextb | 10:3 | Da sprach Mose zu Aaron: Hier erfüllt sich, was Jahwe angekündigt hat, indem er sprach: An denen, die mir nahe stehen, will ich meine Heiligkeit erweisen. Und vor allem Volke will ich mich verherrlichen. Aaron aber verhielt sich schweigend. | |
Levi | GerTextb | 10:4 | Da rief Mose Misael und Elzaphan, sie Söhne Usiels, des Oheims Aarons, herbei und gebot ihnen: Tretet herzu und tragt eure Verwandten von dem Platze vor dem Heiligtum hinweg hinaus vor das Lager! | |
Levi | GerTextb | 10:5 | Da traten sie herzu und trugen sie in ihren Leibröcken hinaus vor das Lager, wie Mose geboten hatte. | |
Levi | GerTextb | 10:6 | Aaron aber und seinen Söhnen Eleasar und Ithamar gebot Mose: Ihr dürft eure Häupter nicht entblößen und eure Kleider nicht zerreißen; sonst müßtet ihr sterben, und er würde heftig auf die ganze Gemeinde zürnen! Eure Brüder aber, das ganze Haus Israel, mögen den Brand beweinen, den Jahwe angerichtet hat. | |
Levi | GerTextb | 10:7 | Auch dürft ihr nicht zur Thüre des Offenbarungszeltes hinausgehen, damit ihr nicht sterbt; denn das Salböl Jahwes ist auf euch! Sie aber thaten nach Moses Geheiß. | |
Levi | GerTextb | 10:9 | Wein und berauschendes Getränk dürft ihr - du und deine Söhne - nicht trinken, wenn ihr ins Offenbarungszelt hineingeht, sonst müßt ihr sterben. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht. | |
Levi | GerTextb | 10:10 | Und ihr sollt unterscheiden zwischen dem, was heilig, und dem, was nicht heilig ist, zwischen dem, was unrein, und dem, was rein ist, | |
Levi | GerTextb | 10:11 | und sollt die Israeliten alle die Satzungen lehren, die ihnen Jahwe durch Mose verkündigt hat. | |
Levi | GerTextb | 10:12 | Und Mose gebot Aaron, sowie Eleasar und Ithamar, die ihm von seinen Söhnen noch geblieben waren: Nehmt das Speisopfer, das von den Jahwe dargebrachten Feueropfern noch übrig ist, und eßt es ungesäuert neben dem Altar, denn es ist hochheilig. | |
Levi | GerTextb | 10:13 | Darum sollt ihr es an heiliger Stätte essen, denn es ist die Gebühr, die dir und deinen Söhnen von den Feueropfern zufällt - so ist mir's geboten! | |
Levi | GerTextb | 10:14 | Die Webebrust aber und die Hebekeule sollst du neben deinen Söhnen und Töchtern an reiner Stätte essen, denn sie sind verliehen als die Gebühr, die dir und deinen Kindern von den Heilsopfern der Israeliten zufällt. | |
Levi | GerTextb | 10:15 | Die Hebekeule und die Webebrust soll man neben den zu Feueropfern bestimmten Fettstücken bringen, damit sie als Webe vor Jahwe gewebt werden; dann sollen sie dir und deinen Kindern als eine für alle Zeiten feststehende Gebühr zufallen, wie Jahwe befohlen hat. | |
Levi | GerTextb | 10:16 | Als sich nun Mose angelegentlich nach dem Sündopfer-Bock erkundigte, befand sich, daß er verbrannt war. Da zürnte er heftig auf Eleasar und Ithamar, die Söhne Aarons, die diesem noch geblieben waren, und fragte: | |
Levi | GerTextb | 10:17 | Warum habt ihr denn das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? Denn es ist hochheilig, und er hat es euch verliehen, um die Verschuldung der Gemeinde hinwegzuschaffen und ihnen Sühne vor Jahwe zu erwirken. | |
Levi | GerTextb | 10:18 | Ist ja doch sein Blut nicht ins Innere des Heiligtums gebracht worden; somit mußtet ihr es essen im heiligen Bezirke, wie ich befohlen hatte. | |
Levi | GerTextb | 10:19 | Da antwortete Aaron Mose: Bedenke, sie haben heute ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor Jahwe dargebracht, und mich betraf dennoch solches; wenn ich nun heute Sündopferfleisch genießen wollte, würde das wohl Jahwe gefallen? | |
Chapter 11
Levi | GerTextb | 11:2 | Sprecht zu den Israeliten also: Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft von allen Vierfüßlern auf Erden: | |
Levi | GerTextb | 11:3 | alle Vierfüßler, die gespaltene Klauen haben - und zwar völlig durchgespaltene Klauen - und wiederkäuen, die dürft ihr essen. | |
Levi | GerTextb | 11:4 | Dagegen dürft ihr von den Tieren, welche wiederkäuen und welche gespaltene Klauen haben, die nachfolgenden nicht essen: Das Kamel, denn es ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat es euch zu gelten; | |
Levi | GerTextb | 11:5 | den Klippdachs, denn er ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat er euch zu gelten; | |
Levi | GerTextb | 11:6 | den Hasen, denn er ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat er euch zu gelten; | |
Levi | GerTextb | 11:7 | das Schwein, denn es hat zwar völlig durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer - als unrein hat es euch zu gelten. | |
Levi | GerTextb | 11:8 | Ihr dürft weder ihr Fleisch genießen, noch dürft ihr ihr Aas berühren - als unrein haben Sie euch zu gelten. | |
Levi | GerTextb | 11:9 | Folgende dürft ihr essen von allen, die im Wasser leben: Alle Wassertiere sowohl im Meer, als in den Bächen, welche Flossen und Schuppen haben, die dürft ihr essen. | |
Levi | GerTextb | 11:10 | Alles aber, sowohl im Meer, als in den Bächen, was keine Flossen und Schuppen hat, unter allem, was im Wasser wimmelt, und unter allen Lebewesen, die sich im Wasser befinden, soll euch ein Greuel sein. | |
Levi | GerTextb | 11:11 | Ein Greuel sollen sie euch sein: ihr Fleisch dürft ihr nicht genießen und ihr Aas müßt ihr verabscheuen. | |
Levi | GerTextb | 11:12 | Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein. | |
Levi | GerTextb | 11:13 | Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen - sie dürfen nicht gegessen werden, sondern sind zu verabscheuen -: den Adler, den Bartgeier, den Geier, | |
Levi | GerTextb | 11:20 | Alle geflügelten kleinen Tiere, die auf vieren gehen, sollen euch ein Greuel sein. | |
Levi | GerTextb | 11:21 | Von allen geflügelten kleinen Tieren, die auf vieren gehen, dürft ihr nur diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Hinterschenkel haben, um damit auf der Erde zu hüpfen. | |
Levi | GerTextb | 11:22 | Von diesen dürft ihr die folgenden essen: Die verschiedenen Arten der Zugheuschrecken, die verschiedenen Arten der Solamheuschrecken, die verschiedenen Arten der Chargolheuschrecken und die verschiedenen Arten der Chagabheuschrecken. | |
Levi | GerTextb | 11:23 | Alle übrigen geflügelten kleinen Tiere aber, die vier Füße haben, sollen euch ein Greuel sein. | |
Levi | GerTextb | 11:24 | Durch diese Tiere verunreinigt ihr euch; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 11:25 | Und jeder, der eines ihrer Äser trägt, muß seine Kleider waschen und wird unrein bis zum Abend - | |
Levi | GerTextb | 11:26 | durch jedes Tier, welches gespaltene, aber doch nicht völlig durchgespaltene Klauen hat und nicht wiederkäut. Als unrein sollen sie euch gelten; jeder, der sie berührt, wird unrein. | |
Levi | GerTextb | 11:27 | Auch alle die, welche auf Tatzen gehen, unter allen den Tieren, die auf Vieren gehen, sollen euch als unrein gelten; jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 11:28 | Und wer ihr Aas trägt, muß seine Kleider waschen und wird unrein bis zum Abend - als unrein sollen sie euch gelten. | |
Levi | GerTextb | 11:29 | Diese aber sind es, die euch als unrein gelten sollen unter den kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln: Das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Arten der Eidechse, | |
Levi | GerTextb | 11:31 | Das sind die, welche euch als unrein gelten sollen unter allen kleinen Tieren; jeder, der sie berührt, wenn sie tot sind, wird unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 11:32 | Und alles, worauf eines von ihnen im Tode fällt, wird unrein: So jedes hölzerne Gefäß oder Gewand oder Fell oder Sacktuch - alle Gefäße, die zum Gebrauche dienen. Sie sind ins Wasser zu stecken und bleiben unrein bis zum Abend; dann sind sie wieder rein. | |
Levi | GerTextb | 11:33 | Wenn aber eines von ihnen in irgend ein irdenes Gefäß hineinfällt, so wird alles, was darin ist, unrein, und ihr müßt es zerbrechen. | |
Levi | GerTextb | 11:34 | Jede Art Speise, die gegessen zu werden pflegt, an die Wasser kommt, wird unrein; ebenso wird jedes Getränk, das getrunken zu werden pflegt, in jederlei Gefäß unrein. | |
Levi | GerTextb | 11:35 | Und alles, worauf eines ihrer Äser fällt, wird unrein: ein Backtopf oder Kochherd muß eingerissen werden. Unrein sind sie und sollen euch als unrein gelten. | |
Levi | GerTextb | 11:36 | Nur Quellen und Brunnen, also Wasserbehälter, bleiben rein; wer aber ihr Aas berührt, wird unrein. | |
Levi | GerTextb | 11:37 | Und wenn eines ihrer Äser auf irgend welche Sämereien fällt, die ausgesäet werden, so bleiben diese rein. | |
Levi | GerTextb | 11:38 | Wird aber Wasser an die Sämereien gebracht, und es fällt dann eines ihrer Äser darauf, so haben sie euch als unrein zu gelten. | |
Levi | GerTextb | 11:39 | Und wenn eines von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen, so wird derjenige, der sein Aas berührt, unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 11:40 | Und wer etwas von seinem Aase genießt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; und wer sein Aas trägt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 11:41 | Alle kleinen Tiere, die sich auf der Erde tummeln, sind als ein Greuel zu betrachten und dürfen nicht gegessen werden. | |
Levi | GerTextb | 11:42 | Alle, die auf dem Bauche kriechen, und alle, die auf vieren gehen, sowie alle die, welche noch mehr Füße haben, von allen den kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln, die dürft ihr nicht essen, denn sie sind als ein Greuel zu betrachten. | |
Levi | GerTextb | 11:43 | Macht euch nicht selbst abscheulich durch irgend welche kriechenden Tiere und verunreinigt euch nicht durch sie, so daß ihr unrein durch sie werdet. | |
Levi | GerTextb | 11:44 | Denn ich bin Jahwe, euer Gott; so erweist euch denn heilig und seid heilig, denn ich bin heilig! Und verunreinigt euch nicht selbst durch irgend welche kleinen Tiere, von denen es auf Erden wimmelt. | |
Levi | GerTextb | 11:45 | Denn ich bin Jahwe, der euch aus Ägypten hinweggeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig. | |
Levi | GerTextb | 11:46 | Das sind die Bestimmungen in betreff der Vierfüßler und der Vögel und aller der Lebewesen, die sich im Wasser tummeln, und aller der Wesen, die sich auf der Erde regen, | |
Chapter 12
Levi | GerTextb | 12:2 | Sprich zu den Israeliten und gebiete ihnen: Wenn ein Weib niederkommt und einen Knaben gebiert, so bleibt sie sieben Tage unrein; ebenso lange, als ihre Unreinigkeit infolge des Monatsflusses währt, ist sie unrein. | |
Levi | GerTextb | 12:4 | Sodann muß sie 33 Tage lang im Reinigungsblute bleiben; sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung um ist. | |
Levi | GerTextb | 12:5 | Gebiert sie aber ein Mädchen, so bleibt sie auf zwei Wochen unrein, wie bei ihrer monatlichen Unreinigkeit, und 66 Tage muß sie im Reinigungsblute bleiben. | |
Levi | GerTextb | 12:6 | Wenn aber die Zeit ihrer Reinigung um ist - mag es sich nun um einen Sohn oder eine Tochter handeln -, so soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen. | |
Levi | GerTextb | 12:7 | Der soll sie vor Jahwe darbringen und ihr Sühne verschaffen, so wird sie rein werden von ihrem Blutflusse. Das sind die Bestimmungen in betreff der Kindbetterinnen, mag es sich nun um einen Knaben oder um ein Mädchen handeln. | |
Chapter 13
Levi | GerTextb | 13:2 | Wenn sich auf der Haut jemandes ein Grind oder Ausschlag oder heller Fleck zeigt, und sich so eine aussätzige Stelle bildet, so ist er zu Aaron, dem Priester, oder zu einem seiner Söhne, der Priester, zu bringen. | |
Levi | GerTextb | 13:3 | Wenn nun der Priester die betroffene Stelle auf der Haut besieht und findet, daß die Haare an der betroffenen Stelle weiß geworden sind, und daß die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint, als die Haut, so ist es wirklicher Aussatz; sobald das der Priester sieht, muß er ihn für unrein erklären. | |
Levi | GerTextb | 13:4 | Findet sich aber ein weißer Fleck an seiner Haut, der nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den damit behafteten sieben Tage absperren. | |
Levi | GerTextb | 13:5 | Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht und findet, daß sich die betroffene Stelle in ihrem Aussehen gleich geblieben ist, indem das Übel nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage absperren. | |
Levi | GerTextb | 13:6 | Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tag abermals besieht und findet, daß die betroffene Stelle blässer geworden ist, und das Übel auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für rein erklären - es ist ein Ausschlag; er aber soll seine Kleider waschen, so wird er rein sein. | |
Levi | GerTextb | 13:7 | Wenn aber der Ausschlag nach der Zeit, wo er sich dem Priester gezeigt hat, um rein zu werden, immer weiter auf der Haut um sich greift, und er sich dem Priester abermals zeigt, | |
Levi | GerTextb | 13:8 | und der Priester wahrnimmt, daß der Ausschlag auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären: es ist Aussatz. | |
Levi | GerTextb | 13:9 | Wenn sich eine aussätzige Stelle an einem Menschen zeigt, so soll man ihn zum Priester bringen. | |
Levi | GerTextb | 13:10 | Und wenn der Priester wahrnimmt, daß sich ein weißer Grind auf der Haut befindet, an welchem die Haare weiß geworden sind, und daß wildes Fleisch in dem Grinde wuchert, | |
Levi | GerTextb | 13:11 | so erweist sich das Übel an seiner Haut als ein veralteter Aussatz, und der Priester erkläre ihn für unrein, ohne ihn erst abzusperren, denn er ist unrein. | |
Levi | GerTextb | 13:12 | Wenn aber der Aussatz durchweg auf der Haut ausbricht, so daß der Aussatz die ganze Haut des betroffenen vom Kopfe bis zu den Füßen bedeckt, wohin auch nur der Priester blicken mag, | |
Levi | GerTextb | 13:13 | und der Priester wahrnimmt, daß der Aussatz den ganzen Leib bedeckt, so erkläre er den betroffenen für rein: er ist ganz und gar rein geworden und ist somit rein. | |
Levi | GerTextb | 13:15 | und wenn der Priester das wilde Fleisch erblickt, so erkläre er ihn für unrein; denn das wilde Fleisch ist unrein: es ist Aussatz. | |
Levi | GerTextb | 13:16 | Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder verschwindet, und er wird weiß, so soll er sich zum Priester begeben. | |
Levi | GerTextb | 13:17 | Wenn ihn dann der Priester besieht und findet, daß die betroffene Stelle weiß geworden ist, so erkläre der Priester den betroffenen für rein; denn er ist rein. | |
Levi | GerTextb | 13:19 | dann aber an der Stelle des Geschwürs ein weißer Grind entsteht oder ein weiß-rötlicher Fleck, so zeige er sich dem Priester. | |
Levi | GerTextb | 13:20 | Wenn dann der Priester wahrnimmt, daß er niedriger aussieht, als die Haut, und daß die Haare daran weiß geworden sind, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist. | |
Levi | GerTextb | 13:21 | Wenn aber der Priester bei der Besichtigung des Flecks findet, daß sich keine weißen Haare an ihm befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so soll ihn der Priester sieben Tage lang absperren. | |
Levi | GerTextb | 13:22 | Wenn dann der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, so erkläre ihn der Priester für unrein; die Stelle ist vom Aussatze betroffen. | |
Levi | GerTextb | 13:23 | Blieb aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt, ohne weiter um sich zu greifen, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester erkläre ihn für rein. | |
Levi | GerTextb | 13:24 | Oder wenn sich an der Haut jemandes eine Brandwunde befindet, und das in der Brandwunde wachsende Fleisch sich als ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck erzeigt, | |
Levi | GerTextb | 13:25 | und der Priester bei dessen Besichtigung findet, daß die Haare an dem hellen Flecke weiß geworden sind, und daß er tiefer liegend erscheint, als die Haut, so ist es der Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist, und der Priester erkläre ihn für unrein; es ist wirklicher Aussatz. | |
Levi | GerTextb | 13:26 | Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß sich an dem hellen Flecke keine weißen Haare befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so sperre ihn der Priester sieben Tage lang ab. | |
Levi | GerTextb | 13:27 | Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht, so muß ihn der Priester, wenn der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, für unrein erklären - es ist wirklicher Aussatz. | |
Levi | GerTextb | 13:28 | Blieb aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt, ohne weiter auf der Haut um sich zu greifen, und ist er blässer geworden, so ist es der Grind der Brandwunde, und der Priester mag ihn für rein erklären, denn es ist nur die Narbe der Brandwunde. | |
Levi | GerTextb | 13:30 | und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tiefer liegend erscheint, als die Haut, und daß sich dünne, goldgelbe Haare daran befinden, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist der bösartige Grind - der Aussatz des Kopfes oder des Bartes. | |
Levi | GerTextb | 13:31 | Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der von dem bösen Grind betroffenen Stelle findet, daß sie zwar nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, daß sich aber keine schwarzen Haare an ihr befinden, so soll der Priester den vom bösen Grinde betroffenen sieben Tage lang absperren. | |
Levi | GerTextb | 13:32 | Wenn nun der Priester die betroffene Stelle am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter um sich gegriffen hat, daß keine goldgelben Haare an ihm entstanden sind, und daß der böse Grind nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, | |
Levi | GerTextb | 13:33 | so soll er sich bescheren - nur den bösen Grind soll er nicht bescheren -; dann soll der Priester den mit dem bösen Grinde behafteten abermals sieben Tage absperren. | |
Levi | GerTextb | 13:34 | Wenn nun der Priester den bösen Grind am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat und daß er nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er wasche seine Kleider, so wird er rein sein. | |
Levi | GerTextb | 13:35 | Wenn jedoch der böse Grind, nachdem der betreffende für rein erklärt war, immer weiter auf der Haut um sich greift, | |
Levi | GerTextb | 13:36 | und der Priester besieht ihn und findet, daß der böse Grind weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst nach dem goldgelben Haar zu suchen - er ist unrein. | |
Levi | GerTextb | 13:37 | Wenn sich aber der böse Grind in seinem Aussehen gleich geblieben ist, und schwarze Haare auf ihm gewachsen sind, so ist der böse Grind geheilt: er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. | |
Levi | GerTextb | 13:38 | Wenn sich bei einem Mann oder Weib auf der Haut helle Flecken, weiße helle Flecken zeigen, | |
Levi | GerTextb | 13:39 | und der Priester findet bei der Besichtigung auf ihrer Haut verblaßte helle weiße Flecken, so ist es der gutartige Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist: ein solcher ist rein. | |
Levi | GerTextb | 13:40 | Wenn jemandes Haupt kahl wird, so ist er ein Hinter-Glatzkopf: ein solcher ist rein. | |
Levi | GerTextb | 13:41 | Und wenn sein Haupt auf der Vorderseite kahl wird, so ist er ein Vorder-Glatzkopf: ein solcher ist rein. | |
Levi | GerTextb | 13:42 | Wenn sich aber an der Hinterglatze oder an der Vorderglatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es Aussatz, der an seiner Hinter- oder Vorderglatze ausbricht. | |
Levi | GerTextb | 13:43 | Wenn ihn nun der Priester besieht und findet einen weiß-rötlichen Grind auf seiner Hinter- oder Vorderglatze, der aussieht, wie Aussatz auf der bloßen Haut - | |
Levi | GerTextb | 13:44 | ein solcher ist aussätzig. Er ist unrein; der Priester soll ihn ohne weiteres für unrein erklären: er hat das Übel auf seinem Haupte. | |
Levi | GerTextb | 13:45 | Es soll aber der Aussätzige, der das Übel an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, sein Haupthaar fliegen lassen, den Bart verhüllen und “unrein! unrein!” rufen. | |
Levi | GerTextb | 13:46 | Die ganze Zeit, in der er das Übel an sich hat, bleibt er unrein. Unrein ist er; abgesondert muß er wohnen: außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten. | |
Levi | GerTextb | 13:47 | Wenn sich aber an einem Kleid eine aussätzige Stelle zeigt - sei es nun an einem wollenen oder linnenen Kleid -, | |
Levi | GerTextb | 13:48 | oder an einem linnenen oder wollenen Gewebe oder Gewirke oder an Leder oder an irgend etwas aus Leder Gefertigtem, | |
Levi | GerTextb | 13:49 | und es ist die betroffene Stelle an dem Kleid oder dem Leder oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder an irgend welchem ledernen Gegenstande grünlich oder rötlich, so liegt ein Fall von Aussatz vor, und man zeige es dem Priester. | |
Levi | GerTextb | 13:50 | Und wenn der Priester die betroffene Stelle besichtigt hat, so schließe er das vom Ausschlage betroffene sieben Tage ein. | |
Levi | GerTextb | 13:51 | Wenn er dann am siebenten Tage wahrnimmt, daß der Ausschlag auf dem Kleid oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder dem Leder - an irgend etwas, wozu das Leder verarbeitet zu werden pflegt, - weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz. Derartiges ist unrein, | |
Levi | GerTextb | 13:52 | und man soll das Kleid oder das in Wolle oder Linnen Gewebte oder Gewirkte oder jederlei ledernen Gegenstand, an dem sich der Ausschlag zeigt, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz, verbrannt muß es werden. | |
Levi | GerTextb | 13:53 | Wenn es aber der Priester besieht und findet, daß der Ausschlag auf dem Kleid oder dem Gewebe ober dem Gewirke über irgend welchem ledernen Gegenstande nicht um sich gegriffen hat, | |
Levi | GerTextb | 13:54 | so gebiete der Priester, daß man das, woran sich der Ausschlag findet, wasche, und schließe es dann abermals sieben Tage ein. | |
Levi | GerTextb | 13:55 | Wenn es dann der Priester, nachdem die betroffene Stelle ausgewaschen worden war, besichtigt und findet, daß sich das Aussehen der betroffenen Stelle nicht verändert hat, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, so ist es unrein; man muß es verbrennen - es ist eine Einfressung, sei es nun an seiner Hinter- oder an seiner Vorderseite. | |
Levi | GerTextb | 13:56 | Wenn aber der Priester bei der Besichtigung findet, daß die betroffene Stelle, nachdem man sie ausgewaschen hat, verblaßt ist, so soll man sie aus dem Kleid oder Leder oder Gewebe oder Gewirke herausreißen. | |
Levi | GerTextb | 13:57 | Und wenn sich an dem Kleid oder Gewebe oder Gewirke oder an irgend welchem ledernen Gegenstand abermals Aussatz zeigt, so ist es ein frisch ausbrechender; man muß das, was mit dem Ausschlage behaftet ist, verbrennen. | |
Levi | GerTextb | 13:58 | Die Kleider aber oder Gewebe oder Gewirke oder ledernen Gegenstände jeder Art, von denen der Ausschlag, nachdem man sie gewaschen hat, verschwunden ist, müssen nochmals gewaschen werden, so werden sie rein sein. | |
Chapter 14
Levi | GerTextb | 14:2 | Dies sind die Bestimmungen in betreff des Aussätzigen zur Zeit seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden; | |
Levi | GerTextb | 14:3 | und zwar muß der Priester zu ihm hinaus vor das Lager gehen. Wenn nun der Priester bei der Besichtigung findet, daß die vom Aussatze betroffene Stelle am Aussätzigen heil geworden ist, | |
Levi | GerTextb | 14:4 | so soll der Priester Befehl geben, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige reine Vögel, Cedernholz, Karmesin und Ysop bringe. | |
Levi | GerTextb | 14:5 | Sodann soll der Priester Befehl geben, daß man den einen Vogel schlachte, in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser. | |
Levi | GerTextb | 14:6 | Den lebendigen Vogel aber, das Cedernholz, den Karmesin und Ysop soll er nehmen und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des über dem lebendigen Wasser geschlachteten Vogels eintauchen. | |
Levi | GerTextb | 14:7 | Sodann soll er den, der sich vom Aussatze reinigen läßt, siebenmaI besprengen und ihn so reinigen; den lebendigen Vogel aber lasse er ins freie Feld fliegen. | |
Levi | GerTextb | 14:8 | Und der, welcher sich reinigen läßt, muß seine Kleider waschen, alle seine Haare abscheren und sich baden, so wird er rein werden. Darnach darf er hineingehen ins Lager, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. | |
Levi | GerTextb | 14:9 | Am siebenten Tag aber soll er alle seine Haare abscheren - Haupt, Bart und Augenbrauen, kurz alle seine Haare soll er abscheren; sodann soll er seine Kleider waschen und seinen Leib baden, so wird er rein werden. | |
Levi | GerTextb | 14:10 | Am achten Tag aber soll er zwei fehllose Lämmer nehmen und ein einjähriges, fehlloses weibliches Lamm, nebst drei Zehntel Feinmehl, das mit Öl angemacht ist, zum Speisopfer und einem Log Öl. | |
Levi | GerTextb | 14:11 | Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann, der sich reinigen läßt, und diese Dinge Jahwe darstellen an der Thüre des Offenbarungszeltes. | |
Levi | GerTextb | 14:12 | Sodann soll der Priester das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen mit dem Log Öl und soll beides als Webe vor Jahwe weben. | |
Levi | GerTextb | 14:13 | Und zwar soll man das Lamm da schlachten, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es. | |
Levi | GerTextb | 14:14 | Sodann nehme der Priester etwas von dem Blute des Schuldopfers und der Priester streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes. | |
Levi | GerTextb | 14:15 | Alsdann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es auf seine - des Priesters - linke Hand. | |
Levi | GerTextb | 14:16 | Sodann tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 14:17 | Von dem übrigen Öl aber, das in seiner Hand ist, streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, etwas an den rechten Ohrknorpel, an den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. | |
Levi | GerTextb | 14:18 | Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit ihm so der Priester Sühne schaffe vor Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 14:19 | Sodann soll der Priester das Sündopfer herrichten, um dem, der sich reinigen läßt, Sühne zu schaffen wegen seiner Unreinigkeit; darnach soll er das Brandopfer schlachten. | |
Levi | GerTextb | 14:20 | Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar darbringen; und wenn ihm so der Priester Sühne geschafft hat, wird er rein werden. | |
Levi | GerTextb | 14:21 | Wenn er aber arm ist und nicht so viel zu leisten vermag, so nehme er ein Lamm als Schuldopfer, damit es gewebt und ihm Sühne geschafft werde, dazu ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angemacht, zum Speisopfer und ein Log Öl, | |
Levi | GerTextb | 14:22 | ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben - was er zu leisten vermag -, damit die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer diene. | |
Levi | GerTextb | 14:23 | Und zwar soll er sie am achten Tage, nachdem er rein geworden, zum Priester bringen, an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe; | |
Levi | GerTextb | 14:24 | und der Priester nehme das Schuldopferlamm nebst dem Log Öl und der Priester webe beides als Webe vor Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 14:25 | Sodann schlachte man das Schuldopferlamm, und der Priester nehme etwas von dem Blute des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes. | |
Levi | GerTextb | 14:27 | und es sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, mit seinem rechten Finger siebenmal vor Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 14:28 | Sodann streiche der Priester etwas von dem Öl, das in seiner Hand ist, dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, auf die mit dem Blute des Schuldopfers bestrichene Stelle. | |
Levi | GerTextb | 14:29 | Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit er ihm Sühne schaffe vor Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 14:30 | Sodann soll er die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben, die er zu leisten vermochte, herrichten, | |
Levi | GerTextb | 14:31 | - die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer, und so soll der Priester dem, der sich reinigen läßt, Sühne schaffen vor Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 14:32 | Das sind die Bestimmungen in betreff dessen, der mit Aussatz behaftet ist, bei seiner Reinigung aber nicht so viel zu leisten vermag. | |
Levi | GerTextb | 14:34 | Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zu eigen geben will, und ich lasse in dem Lande, das ihr zu eigen habt, an irgend einem Hause eine aussätzige Stelle entstehen, | |
Levi | GerTextb | 14:35 | so soll der, dem das Haus gehört, hingehen und es dem Priester melden und sprechen: An meinem Hause zeigt sich etwas wie Aussatz! | |
Levi | GerTextb | 14:36 | So soll dann der Priester Befehl geben, das Haus auszuräumen, bevor der Priester hineingeht, um die betreffende Stelle zu besichtigen, damit nicht etwa alles, was sich im Hause befindet, für unrein erklärt werden muß. Alsdann soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen. | |
Levi | GerTextb | 14:37 | Wenn er nun bei der Besichtigung der aussätzigen Stellen wahrnimmt, daß sich dieselben an den Wänden des Hauses befinden in Gestalt grünlicher oder rötlicher Grübchen, die tiefer zu liegen scheinen, als die Wandfläche, | |
Levi | GerTextb | 14:38 | so soll der Priester aus dem Hause heraus an die Thüre des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen. | |
Levi | GerTextb | 14:39 | Wenn dann der Priester am siebenten Tage wiederkehrt und bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz an den Wänden des Hauses weiter um sich gegriffen hat, | |
Levi | GerTextb | 14:40 | so soll der Priester Befehl geben, daß man die Steine, an denen sich der Aussatz zeigt, herausreißt und draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort wirft. | |
Levi | GerTextb | 14:41 | Das Haus selbst aber soll man inwendig ringsum abkratzen und den abgekratzten Lehm draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort schütten. | |
Levi | GerTextb | 14:42 | Sodann soll man andere Steine nehmen und an Stelle jener Steine einsetzen; ebenso soll man anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen. | |
Levi | GerTextb | 14:43 | Wenn dann der Aussatz abermals am Hause hervorbricht, nachdem man die Steine herausgerissen, das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, | |
Levi | GerTextb | 14:44 | so soll der Priester hineingehen, und wenn er bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz weiter um sich gegriffen hat am Hause, so ist es ein bösartiger Aussatz an dem Hause: dasselbe ist unrein. | |
Levi | GerTextb | 14:45 | Und man soll das Haus abbrechen, die zu ihm gehörenden Steine, Balken und den gesamten Lehmbewurf am Hause, und soll es hinausschaffen an einen unreinen Ort draußen vor der Stadt. | |
Levi | GerTextb | 14:46 | Und wer das Haus betritt, so lange es verschlossen ist, der soll für unrein gelten bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 14:47 | Und wer in dem Hause geschlafen hat, der muß seine Kleider waschen; und wer in dem Hause gegessen hat, der muß seine Kleider waschen. | |
Levi | GerTextb | 14:48 | Wenn aber der Priester hineinkommen und bei der Besichtigung finden sollte, daß der Aussatz nicht weiter am Hause um sich gegriffen hat, nachdem das Haus neu beworfen war, so soll der Priester das Haus für rein erklären, denn der Schaden ist geheilt. | |
Levi | GerTextb | 14:49 | So soll er dann, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel, Cedernholz, Karmesin und Ysop nehmen. | |
Levi | GerTextb | 14:51 | das Cedernholz aber, den Ysop, den Karmesin und den lebendigen Vogel soll er nehmen und in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen | |
Levi | GerTextb | 14:52 | und soll so das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser, sowie mit dem lebendigen Vogel, dem Cedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigen. | |
Levi | GerTextb | 14:53 | Den lebendigen Vogel aber lasse er hinaus vor der Stadt ins freie Feld fliegen und schaffe so dem Hause Sühne: so wird es rein werden. | |
Levi | GerTextb | 14:54 | Das sind die Bestimmungen in betreff der verschiedenen Arten des Aussatzes und in betreff des Grindes, | |
Chapter 15
Levi | GerTextb | 15:2 | Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: wenn irgend jemand an seiner Scham einen Fluß hat, so ist solches ein unreiner Fluß. | |
Levi | GerTextb | 15:3 | Und zwar verhält es sich so mit seiner Unreinigkeit infolge seines Flusses: Mag nun der Fluß aus seiner Scham im Gange sein oder seine Scham verstopft sein, so daß nichts ausfließt - es liegt Unreinigkeit bei ihm vor. | |
Levi | GerTextb | 15:4 | Alles Lager, auf dem der Flüssige liegt, wird unrein, und alles Geräte, auf dem er sitzt, wird unrein. | |
Levi | GerTextb | 15:5 | Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:6 | Und wer sich auf das Geräte setzt, auf dem der Flüssige saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:7 | Und wer den Leib des Flüssigen berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:8 | Und wenn der Flüssige seinen Speichel auf einen Reinen wirft, so muß dieser seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:10 | Und wer irgend etwas von dem berührt, was sich unter ihm befindet, der wird unrein bis zum Abend. Und wer es fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:11 | Und jeder, den der Flüssige berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abgespült zu haben, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:12 | Irdene Gefäße, die der Flüssige berührt, müssen zerbrochen, alle hölzernen Gefäße aber mit Wasser abgespült werden. | |
Levi | GerTextb | 15:13 | Wenn aber der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er von da ab, wo er rein wurde, sieben Tage zählen; alsdann soll er seine Kleider waschen und seinen Leib in lebendigem Wasser baden - so wird er rein werden. | |
Levi | GerTextb | 15:14 | Am achten Tag aber nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, gehe hin vor Jahwe an die Thüre des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester. | |
Levi | GerTextb | 15:15 | Der Priester aber soll sie herrichten, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer; und so soll ihm der Priester Sühne schaffen vor Jahwe wegen seines Flusses. | |
Levi | GerTextb | 15:16 | Wenn jemandem der Same entgeht, so muß er seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:17 | Und alles Kleid und alles Leder, an das solcher Same kommt, muß gewaschen werden und bleibt unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:18 | Und wenn einer bei einem Weibe liegt und Samenerguß erfolgt, so müssen sie sich baden und bleiben unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:19 | Wenn ein Weib flüssig wird, indem sie ihres Leibes Blutfluß hat, so haftet an ihr die Unreinigkeit sieben Tage lang, und jeder, der Sie berührt, wird unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:20 | Und alles, worauf sie liegt während ihrer Unreinigkeit, wird unrein; und alles, worauf sie sitzt, wird unrein. | |
Levi | GerTextb | 15:21 | Und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:22 | Und jeder, der irgend ein Geräte berührt, auf dem Sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:23 | Und wenn er etwas berührt, was sich auf dem Lager oder auf dem Geräte befindet, auf dem sie sitzt, so wird er unrein bis, zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:24 | Und wenn einer bei ihr liegen sollte und von ihrer Unreinigkeit an ihn kommt, so bleibt er sieben Tage lang unrein, und alles Lager, auf dem er liegt, wird unrein. | |
Levi | GerTextb | 15:25 | Wenn aber ein Weib lange Zeit hindurch den Blutfluß hat, außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, oder wenn Sie blutflüssig bleibt über die Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit hinaus, so gilt von ihr die ganze Zeit hindurch, die sie an dem unreinen Flusse leidet, dasselbe, wie zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit: Sie ist unrein. | |
Levi | GerTextb | 15:26 | Alles Lager, auf dem sie liegt, so lange Sie an dem Flusse leidet, hat ihr zu gelten, wie das Lager zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, und alles Geräte, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie es unrein wird bei ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit. | |
Levi | GerTextb | 15:27 | Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. | |
Levi | GerTextb | 15:28 | Wenn sie aber rein geworden ist von ihrem Fluß, so soll sie noch sieben Tage zählen: darnach soll sie als rein gelten. | |
Levi | GerTextb | 15:29 | Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und dieselben zum Priester bringen an die Thüre des Offenbarungszeltes. | |
Levi | GerTextb | 15:30 | Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer herrichten, und so soll ihr der Priester vor Jahwe Sühne schaffen wegen ihres unreinen Flusses. | |
Levi | GerTextb | 15:31 | So sollst du die Israeliten verwarnen in betreff ihrer Unreinigkeit, damit Sie nicht sterben infolge ihrer Unreinigkeit, indem Sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. | |
Levi | GerTextb | 15:32 | Das sind die Bestimmungen in betreff des Flüssigen und dessen, dem der Same entgeht, so daß er dadurch unrein wird; | |
Chapter 16
Levi | GerTextb | 16:1 | Und Jahwe redete mit Mose nach dem Tode der beiden Söhne Aarons, als sie vor Jahwe getreten waren und sterben mußten. | |
Levi | GerTextb | 16:2 | Und Jahwe sprach zu Mose: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu jeder beliebigen Zeit hineingehen darf in das Heiligtum innerhalb des Vorhangs, vor die Deckplatte hin, die sich über der Lade befindet - sonst muß er sterben! Denn in der Wolke erscheine ich über der Deckplatte. | |
Levi | GerTextb | 16:3 | Nur unter der Bedingung darf Aaron in das Heiligtum hineingehen, daß er einen jungen Stier als Sündopfer und einen Widder als Brandopfer darbringt; | |
Levi | GerTextb | 16:4 | einen heiligen linnenen Leibrock muß er anhaben, linnene Beinkleider müssen seine Scham bedecken, mit einem linnenen Gürtel muß er sich gürten und einen linnenen Kopfbund umbinden. Heilige Kleider sind es - er soll sie anlegen, nachdem er seinen Leib gebadet hat. | |
Levi | GerTextb | 16:5 | Von der Gemeinde der Israeliten aber soll er zwei Ziegenböcke zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer nehmen. | |
Levi | GerTextb | 16:6 | Sodann soll Aaron seinen eigenen Sündopfer-Farren herzubringen und sich und seinem Hause Sühne schaffen. | |
Levi | GerTextb | 16:7 | Dann soll er die beiden Böcke nehmen und Sie Jahwe darstellen an der Thüre des OffenbarungszeItes. | |
Levi | GerTextb | 16:8 | Und Aaron soll über die beiden Böcke das Los werfen: ein Los für Jahwe und ein Los für Asasel. | |
Levi | GerTextb | 16:9 | Sodann soll Aaron den Bock, der durch das Los für Jahwe bestimmt worden ist, herzubringen und ihn als Sündopfer herrichten. | |
Levi | GerTextb | 16:10 | Der Bock aber, der durch das Los für Asasel bestimmt ward, ist Jahwe lebendig darzustellen, damit man die Sühnegebräuche über ihm vollziehe und ihn dem Asasel in die Wüste schicke. | |
Levi | GerTextb | 16:11 | So soll also Aaron seinen eigenen Sündopfer-Farren herzubringen und sich und seinem Hause Sühne schaffen und soll seinen Sündopfer-Farren schlachten. | |
Levi | GerTextb | 16:12 | Sodann aber soll er eine Pfanne voll glühender Kohlen von dem Altar, der vor Jahwe steht, hinwegnehmen und feingestoßenes wohlriechendes Räucherwerk, so viel er mit seinen beiden Händen zu fassen vermag, und soll es hinein hinter den Vorhang bringen. | |
Levi | GerTextb | 16:13 | Sodann soll er das Räucherwerk vor Jahwe auf das Feuer thun, damit die Wolke von dem Räucherwerk die Deckplatte, die sich über dem Gesetze befindet, verhülle, und er nicht sterben müsse. | |
Levi | GerTextb | 16:14 | Sodann nehme er etwas von dem Blute des Farren und sprenge es mit seinem Finger oben auf die Vorderseite der Deckplatte; vor die Deckplatte hin aber sprenge er mit seinem Finger siebenmal von dem Blute. | |
Levi | GerTextb | 16:15 | Sodann schlachte er den Sündopferbock des Volks und bringe sein Blut hinein hinter den Vorhang und verfahre mit seinem Blute so, wie er mit dem Blute des Farren verfuhr, und sprenge es auf die Deckplatte und vor die Deckplatte hin | |
Levi | GerTextb | 16:16 | und entsündige so das Heiligtum von wegen der Unreinigkeiten der Israeliten und der Übertretungen, die sie irgend begangen haben, und ebenso verfahre er mit dem Offenbarungszelte, das bei ihnen weilt inmitten ihrer Unreinigkeiten. | |
Levi | GerTextb | 16:17 | Es darf aber gar niemand im Offenbarungszelte zugegen sein, wenn er hineingeht, um die Sühnegebräuche im Heiligtum zu vollziehen, bis er wieder hinausgeht, und so soll er sich und seinem Hause und der ganzen Gemeinde Israel Sühne schaffen. | |
Levi | GerTextb | 16:18 | Sodann soll er hinausgehen an den Altar, der vor Jahwe steht, und ihn entsündigen; und zwar soll er etwas von dem Blute des Farren und dem Blute des Bockes nehmen und ringsum an die Hörner des Altars streichen | |
Levi | GerTextb | 16:19 | und soll mit seinem Finger siebenmal etwas von dem Blut auf ihn sprengen und ihn so reinigen und weihen von wegen der Unreinigkeit der Israeliten. | |
Levi | GerTextb | 16:20 | Wenn er so die Entsündigung des Heiligtums und des Offenbarungszeltes und des Altars vollendet hat, so bringe er den lebendigen Bock herzu. | |
Levi | GerTextb | 16:21 | Und Aaron soll seine beiden Hände auf den Kopf des lebendigen Bockes aufstemmen und über ihm alle Verschuldungen der Israeliten bekennen und alle Übertretungen, die Sie irgend begangen haben, und soll sie auf den Kopf des Bockes legen und diesen durch einen bereitgehaltenen Mann in die Wüste entsenden. | |
Levi | GerTextb | 16:22 | So soll der Bock alle ihre Verschuldungen auf sich hinwegtragen in eine abgelegene Gegend, und man soll den Bock erst in der Wüste loslassen. | |
Levi | GerTextb | 16:23 | Und Aaron soll hineingehen ins Offenbarungszelt und die linnenen Kleider ausziehen, die er angelegt hatte, als er in das Heiligtum hineinging, und sie dort niederlegen. | |
Levi | GerTextb | 16:24 | Sodann soll er seinen Leib an heiliger Stätte baden und seine Kleider anziehen; dann soll er herauskommen und sein und des Volkes Brandopfer herrichten, um sich und dem Volke Sühne zu schaffen. | |
Levi | GerTextb | 16:26 | Und der, welcher den Bock zu Asasel hinausgeschafft hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden; darnach darf er ins Lager kommen. | |
Levi | GerTextb | 16:27 | Den Sündopfer-Farren aber und den Sündopferbock, deren Blut hineingebracht wurde, um im Heiligtume die Sühnegebräuche zu vollziehen, soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihr Fleisch und ihren Mist verbrennen. | |
Levi | GerTextb | 16:28 | Und der, welcher sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden; darnach darf er ins Lager kommen. | |
Levi | GerTextb | 16:29 | Und es soll euch als eine Satzung für alle Zeiten gelten: Im siebenten Monat, am zehnten des Monats, müßt ihr euch kasteien und dürft ihr gar kein Geschäft verrichten, der Landeseingeborne, wie der Fremde, der sich unter euch aufhält. | |
Levi | GerTextb | 16:30 | Denn an diesem Tage wird man euch Sühne schaffen, um euch zu reinigen; von allen euren Sünden sollt ihr rein werden vor Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 16:31 | Ein Tag unbedingter Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt euch kasteien kraft einer für alle Zeiten geltenden Satzung. | |
Levi | GerTextb | 16:32 | Es soll aber die Entsündigung vollziehen der Priester, den man salben und dem man die Hand füllen wird, daß er Priesterdienst thue an Stelle seines Vaters. Und er soll die linnenen Kleider, die heiligen Kleider, anlegen | |
Levi | GerTextb | 16:33 | und das Allerheiligste entsündigen; und das Offenbarungszelt und den Altar soll er entsündigen und den Priestern und allen Gliedern der Gemeinde soll er Sühne schaffen. | |
Chapter 17
Levi | GerTextb | 17:2 | Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Dies ist's, was Jahwe geboten hat: | |
Levi | GerTextb | 17:3 | Jedermann aus dem Hause Israel, der ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege schlachtet im Lager oder der sie schlachtet außerhalb des Lagers | |
Levi | GerTextb | 17:4 | und sie nicht hinbringt zur Thüre des Offenbarungszeltes, um sie Jahwe als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, einem solchen soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen, | |
Levi | GerTextb | 17:5 | damit die Israeliten ihre SchIachtopfer, die sie auf freiem Felde zu opfern pflegen, herbringen, und zwar sollen sie sie für Jahwe an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen und sollen sie als Heilsopfer für Jahwe schlachten. | |
Levi | GerTextb | 17:6 | Und der Priester soll das Blut an den Altar Jahwes sprengen vor der Thüre des Offenbarungszeltes und soll das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 17:7 | Und sie sollen ihre Schlachtopfer hinfort nicht mehr den Bocksgestalten opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Solches soll ihnen als eine Satzung für alle Zeiten gelten, die zu beobachten ist von Geschlecht zu Geschlecht. | |
Levi | GerTextb | 17:8 | Und du sollst zu ihnen sprechen: Jedermann vom Hause Israel und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der ein Brandopfer oder SchIachtopfer bringt | |
Levi | GerTextb | 17:9 | und es nicht hinbringt an die Thüre des Offenbarungszeltes, um es für Jahwe herzurichten, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen. | |
Levi | GerTextb | 17:10 | Und jedermann vom Hause Israel und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der irgend Blut genießt, - gegen einen solchen, der Blut genießt, will ich mein Antlitz richten und ihn hinwegtilgen mitten aus seinen Volksgenossen. | |
Levi | GerTextb | 17:11 | Denn das Leben des Leibes ist im Blute, und ich habe es euch verliehen für den Altar, daß man euch Sühne damit schaffe; denn das Blut bewirkt Sühne mittels des in ihm enthaltenen Lebens. | |
Levi | GerTextb | 17:12 | Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremde, der sich unter euch aufhält, darf kein Blut genießen. | |
Levi | GerTextb | 17:13 | Und jedermann von den Israeliten und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der ein Stück Wild oder Geflügel erjagt; das gegessen werden darf, der soll sein Blut auslaufen lassen und dann mit Erde bedecken. | |
Levi | GerTextb | 17:14 | Denn das Leben eines jeden Leibes besteht in seinem das Leben enthaltenden Blute. Daher gebot ich den Israeliten: Von keinem Leibe dürft ihr das Blut genießen: Denn das Leben eines jeden Leibes besteht in seinem Blute - jeder, der es genießt, soll hinweggetilgt werden! | |
Levi | GerTextb | 17:15 | Und jeder, der Aas oder von wilden Tieren Zerrissenes genießt, es sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend; dann wird er rein. | |
Chapter 18
Levi | GerTextb | 18:3 | Ihr dürft nicht thun, wie man im Lande Ägypten thut, in welchem ihr gewohnt habt, und ihr dürft nicht thun, wie man im Lande Kanaan thut, wohin ich euch bringen will; nach ihren Satzungen dürft ihr nicht wandeln. | |
Levi | GerTextb | 18:4 | Nach meinen Rechten sollt ihr thun und meine Satzungen sollt ihr beobachten und nach ihnen wandeln; ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 18:5 | Darum sollt ihr meine Satzungen und meine Rechte beobachten: derjenige, der nach ihnen thut, wird durch sie leben; ich bin Jahwe! | |
Levi | GerTextb | 18:6 | Keiner von euch darf seinen nächsten Blutsverwandten nahen, ihre Scham zu entblößen; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 18:7 | Die Scham deines Vaters und die Scham deiner Mutter darfst du nicht entblößen; es ist deine Mutter, du darfst ihre Scham nicht entblößen. | |
Levi | GerTextb | 18:8 | Die Scham des Weibes deines Vaters darfst du nicht entblößen, es ist deines Vaters Scham. | |
Levi | GerTextb | 18:9 | Die Scham deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder der Tochter deiner Mutter, mag sie nun im Hause oder mag sie draußen geboren sein - du darfst ihre Scham nicht entblößen. | |
Levi | GerTextb | 18:10 | Die Scham der Tochter deines Sohns oder der Tochter deiner Tochter - du darfst ihre Scham nicht entblößen, denn es ist deine Scham. | |
Levi | GerTextb | 18:11 | Die Scham der Tochter des Weibes deines Vaters, die dein Vater erzeugt hat - du darfst ihre Scham nicht entblößen; sie ist deine Schwester. | |
Levi | GerTextb | 18:12 | Die Scham der Schwester deines Vaters darfst du nicht entblößen, sie ist deines Vaters nächste Blutsverwandte. | |
Levi | GerTextb | 18:13 | Die Scham der Schwester deiner Mutter darfst du nicht entblößen, denn sie ist deiner Mutter nächste Blutsverwandte. | |
Levi | GerTextb | 18:14 | Die Scham des Bruders deines Vaters darfst du nicht entblößen, darfst seinem Weibe nicht nahen; sie ist deine Muhme. | |
Levi | GerTextb | 18:15 | Die Scham deiner Schwiegertochter darfst du nicht entblößen; sie ist das Weib deines Sohns, du darfst ihre Scham nicht entblößen. | |
Levi | GerTextb | 18:16 | Die Scham des Weibes deines Bruders darfst du nicht entblößen, es ist deines Bruders Scham. | |
Levi | GerTextb | 18:17 | Die Scham eines Weibes und ihrer Tochter darfst du nicht entblößen. Die Tochter ihres Sohns und die Tochter ihrer Tochter darfst du nicht nehmen, ihre Scham zu entblößen; sie sind nächste Blutsverwandte - solches ist grobe Unzucht. | |
Levi | GerTextb | 18:18 | Auch darfst du nicht ein Weib zu ihrer Schwester hinzunehmen und so Feindschaft erregen, indem du ihre Scham entblößest neben ihr, bei ihren Lebzeiten. | |
Levi | GerTextb | 18:19 | Du darfst einem Weibe nicht nahen, ihre Scham zu entblößen, während der Zeit ihrer Unreinigkeit. | |
Levi | GerTextb | 18:20 | Mit dem Weibe deines Nächsten darfst du dich nicht fleischlich vermischen und dich dadurch verunreinigen. | |
Levi | GerTextb | 18:21 | Du darfst nicht eines von deinen Kindern hergeben, um es dem Melech zu weihen, daß du nicht entheiligest den Namen deines Gottes; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 18:22 | Du darfst nicht bei einem Manne liegen, wie man beim Weibe liegt; solches ist eine Greueltat. | |
Levi | GerTextb | 18:23 | Mit keinem Tiere darfst du dich fleischlich vermischen und dich dadurch verunreinigen, und ein Weib soll sich nicht vor ein Tier hinstellen, daß es sich mit ihr begatte; solches ist eine schwere Schandthat. | |
Levi | GerTextb | 18:24 | Ihr dürft euch nicht durch irgend etwas derartiges verunreinigen; denn durch alles das haben sich die Heiden verunreinigt, die ich vor euch vertreibe. | |
Levi | GerTextb | 18:25 | Da wurde das Land unrein, und ich suchte seine Verschuldung an ihm heim, so daß das Land seine Bewohner ausspie. | |
Levi | GerTextb | 18:26 | So beobachtet denn ihr meine Satzungen und meine Rechte und verübt nicht irgend eine dieser Greuelthaten, weder der Landeseingeborne, noch der Fremde, der sich unter euch aufhält. | |
Levi | GerTextb | 18:27 | Denn alle diese Greuelthaten haben die Bewohner des Landes verübt, die vor euch waren, und das Land wurde unrein; | |
Levi | GerTextb | 18:28 | daß nicht etwa das Land euch ausspeie, wenn ihr es verunreinigt, wie es das Volk ausgespieen hat, das vor euch war. | |
Levi | GerTextb | 18:29 | Denn wer irgend eine dieser Greuelthaten verüben wird: solche, die sie verüben, sollen hinweggetilgt werden mitten aus ihren Volksgenossen. | |
Chapter 19
Levi | GerTextb | 19:2 | Rede mit der ganzen Gemeinde der Israeliten und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 19:3 | Ihr sollt ein jeglicher seine Mutter und seinen Vater fürchten und meine Ruhetage sollt ihr beobachten; ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 19:4 | Ihr sollt euch nicht den Götzen zuwenden und dürft euch keine gegossenen Götter machen; ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 19:5 | Und wenn ihr Jahwe ein Heilsopfer schlachtet, sollt ihr es opfern, daß es euch wohlgefällig mache. | |
Levi | GerTextb | 19:6 | An dem Tag, an welchem ihr es opfert, und Tags darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tag übrig geblieben ist, muß verbrannt werden. | |
Levi | GerTextb | 19:7 | Sollte aber dennoch am dritten Tage davon gegessen werden, so würde es als Verdorbenes gelten und nicht wohlgefällig aufgenommen werden. | |
Levi | GerTextb | 19:8 | Wer es genießt, lädt Verschuldung auf sich; denn er hat das Jahwe Geheiligte entweiht und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen. | |
Levi | GerTextb | 19:9 | Wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und nicht Nachlese halten nach deiner Ernte. | |
Levi | GerTextb | 19:10 | Auch deinen Weinberg sollst du nicht nachlesen und die umhergestreuten Beeren in deinem Weinberge nicht auflesen: den Armen und den Fremden sollst du sie überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 19:12 | Ihr sollt bei meinem Namen nicht falsch schwören, daß du so den Namen deines Gottes entweihest; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 19:13 | Du sollst deinen Nächsten nicht übervorteilen und nicht berauben; der Lohn des Lohnarbeiters soll von dir nicht zurückbehalten werden bis zum andern Morgen. | |
Levi | GerTextb | 19:14 | Du sollst einem Tauben nicht fluchen und einem Blinden nicht ein Hindernis in den Weg legen, sondern sollst dich vor deinem Gotte fürchten; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 19:15 | Ihr sollt nicht Unrecht verüben beim Rechtsprechen - du sollst weder für einen Geringen Partei ergreifen, noch auf einen Vornehmen Rücksicht nehmen, sondern du sollst deinen Nächsten recht richten. | |
Levi | GerTextb | 19:16 | Du sollst nicht als Verleumder unter deinen Volksgenossen umgehen, noch auf dem Tode deines Nächsten bestehen; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 19:17 | Du sollst gegen deinen Bruder nicht Haß im Herzen tragen, sondern sollst deinen Nächsten freimütig zur Rede stellen, daß du nicht etwa seinetwegen Sünde auf dich ladest. | |
Levi | GerTextb | 19:18 | Du sollst nicht rachgierig noch nachträgerisch sein gegenüber deinen Volksgenossen, sondern sollst deinen Nächsten lieben, wie dich selbst; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 19:19 | Meine Satzungen sollt ihr beobachten: du darfst nicht zweierlei Arten deines Viehs sich begatten lassen, noch dein Feld mit zweierlei Arten von Samen besäen, noch darf dir ein Kleid, das aus zweierlei Fäden zusammengewirkt ist, auf den Leib kommen. | |
Levi | GerTextb | 19:20 | Wenn sich einer mit einem Weibe fleischlich vermischt, das als Sklavin unter der Gewalt eines anderen Mannes steht, ohne daß Sie losgekauft oder freigelassen war, so soll eine Strafe verhängt werden; doch sollen sie nicht mit dem Tode bestraft werden, denn sie war nicht freigelassen. | |
Levi | GerTextb | 19:21 | Er soll aber Jahwe als seine Buße einen Widder zum Schuldopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes bringen, | |
Levi | GerTextb | 19:22 | und der Priester soll ihm mit dem Schuldopfer-Widder vor Jahwe Sühne schaffen wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm dann die Sünde, die er begangen hat, vergeben werden. | |
Levi | GerTextb | 19:23 | Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Fruchtbäume pflanzt, so sollt ihr deren Vorhaut - ihre ersten Früchte - ungestört wachsen lassen. Drei Jahre sollen sie euch als unbeschnitten gelten, und darf nicht von ihnen gegessen werden. | |
Levi | GerTextb | 19:24 | Im vierten Jahre sollen alle ihre Früchte Jahwe zu einer Dankfeier geweiht sein. | |
Levi | GerTextb | 19:25 | Im fünften Jahr aber dürft ihr ihre Früchte essen, daß euch um so reichIicherer Ertrag von ihnen zu teil werde; ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 19:26 | Ihr dürft nichts samt dem Blut essen. Ihr dürft nicht wahrsagen, noch Zauberei treiben. | |
Levi | GerTextb | 19:27 | Ihr dürft den Rand eures Kopfes nicht kreisförmig abscheren, noch sollst du den Rand deines Bartes verstümmeln. | |
Levi | GerTextb | 19:28 | Ihr dürft euch nicht wegen eines Toten Einschnitte an eurem Leibe machen, noch dürft ihr euch Schriftzeichen einätzen; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 19:29 | Du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zum Huren anhältst, daß nicht das Land hurerisch und voll grober Unzucht werde. | |
Levi | GerTextb | 19:30 | Meine Ruhetage sollt ihr beobachten und euch vor meinem Heiligtume scheuen; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 19:31 | Wendet euch nicht an die Totenbeschwörer- und an die Wahrsagegeister. Befragt sie nicht, daß ihr euch durch sie verunreinigt; ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 19:32 | Vor einem grauen Haupte sollst du aufstehen und die Person eines Greisen ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 19:33 | Und wenn sich ein Fremder bei dir aufhält in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken. | |
Levi | GerTextb | 19:34 | Wie ein Landeseingeborner aus eurer Mitte soll euch der Fremde gelten, der sich bei euch aufhält, und du sollst ihn lieben, wie dich selbst. Denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägypten; ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 19:35 | Ihr sollt nicht Unrecht verüben beim Rechtsprechen, noch in betreff des Längenmaßes, des Gewichts und des Hohlmaßes. | |
Levi | GerTextb | 19:36 | Richtige Wage, richtige Gewichtsteine, richtiges Epha und richtiges Hin sollt ihr führen; ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat. | |
Chapter 20
Levi | GerTextb | 20:2 | Und zu den Israeliten sollst du sprechen: Jedermann von den Israeliten und von den Fremden, die sich in Israel aufhalten, der eines von seinen Kindern dem Melech hingiebt, soll mit dem Tode bestraft werden; die Landesbewohner sollen ihn steinigen. | |
Levi | GerTextb | 20:3 | Und ich selbst will gegen einen solchen mein Antlitz richten und ihn hinwegtilgen mitten aus seinem Volke, darum daß er eines von seinen Kindern dem Melech hingegeben hat, um mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen. | |
Levi | GerTextb | 20:4 | Und wenn etwa die Landesbewohner einem solchen durch die Finger sehen wollten, wenn er eines von seinen Kindern dem Melech hingiebt, daß Sie ihn nicht töten wollen, | |
Levi | GerTextb | 20:5 | so will doch ich mein Antlitz wider einen solchen richten und wider sein Geschlecht und will ihn und alle, die es ihm in der Abgötterei nachthun, indem sie mit dem Melech Abgötterei treiben, mitten aus ihrem Volk hinwegtilgen. | |
Levi | GerTextb | 20:6 | Derjenige aber, der sich an die Totenbeschwörer- und die Wahrsagegeister wendet und so Abgötterei mit ihnen treibt, wider einen solchen will ich mein Antlitz richten und ihn mitten aus seinem Volk hinwegtilgen. | |
Levi | GerTextb | 20:7 | Und ihr sollt euch heilig erweisen und sollt heilig sein, denn ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 20:8 | Darum sollt ihr meine Satzungen beobachten und nach ihnen thun; ich bin Jahwe der euch heiligt. | |
Levi | GerTextb | 20:9 | Denn jedermann, der seinem Vater und seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden; seinem Vater und seiner Mutter hat er geflucht - Blutschuld haftet auf ihm. | |
Levi | GerTextb | 20:10 | Und wenn jemand Ehebruch treibt mit einem Eheweibe, wenn jemand Ehebruch treibt mit dem Weibe seines Nächsten, soll sowohl der Ehebrecher als die Ehebrecherin mit dem Tode bestraft werden. | |
Levi | GerTextb | 20:11 | Und wenn jemand bei dem Weibe seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide mit dem Tode bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen. | |
Levi | GerTextb | 20:12 | Und wenn jemand bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen beide mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schwere Schandthat verübt, Blutschuld haftet auf ihnen. | |
Levi | GerTextb | 20:13 | Und wenn jemand bei einem Manne liegt, wie man beim Weibe liegt, so haben beide eine Greuelthat verübt; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen. | |
Levi | GerTextb | 20:14 | Und wenn jemand ein Weib nimmt und dazu ihre Mutter, so ist dies grobe Unzucht; man soll ihn und sie beide verbrennen, daß nicht Unzucht unter euch im Schwange gehe. | |
Levi | GerTextb | 20:15 | Und wenn sich jemand mit einem Tiere fleischlich vermischt, so soll er mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten. | |
Levi | GerTextb | 20:16 | Und wenn sich ein Weib irgend einem Tiere naht, daß es sich mit ihr begatte, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen. | |
Levi | GerTextb | 20:17 | Und wenn einer seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, so daß er ihre Scham sieht, und sie seine Scham sieht, so ist dies Blutschande, und sie sollen hinweggetilgt werden vor den Augen ihrer Volksgenossen; die Scham seiner Schwester hat er entblößt und Verschuldung auf sich geladen. | |
Levi | GerTextb | 20:18 | Und wenn jemand bei einem Weibe liegt zur Zeit ihrer monatlichen Krankheit und ihre Scham entblößt, ihren Brunnen aufgedeckt hat, und sie so den Brunnen ihres Bluts entblößt hat, so sollen beide mitten aus ihrem Volk hinweggetilgt werden. | |
Levi | GerTextb | 20:19 | Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters darfst du nicht entblößen; denn wer es thut, der hat seine nächste Blutsverwandte aufgedeckt und sie haben Verschuldung auf sich geladen. | |
Levi | GerTextb | 20:20 | Und wenn jemand bei dem Weibe des Bruders seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Oheims entblößt und sie haben Sünde auf sich geladen - ohne Kinder sollen sie sterben. | |
Levi | GerTextb | 20:21 | Und wenn jemand das Weib seines Bruders nimmt, so ist dies Blutschande; die Scham seines Bruders hat er entblößt - sie sollen ohne Kinder sein. | |
Levi | GerTextb | 20:22 | So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Rechte und thut darnach, daß euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, daß ihr darin wohnen sollt. | |
Levi | GerTextb | 20:23 | Ihr dürft nicht wandeln nach den Satzungen des Volks, welches ich vor euch ausstoße, weil sie alles das verübt haben, so daß es mich vor ihnen ekelte. | |
Levi | GerTextb | 20:24 | Darum sprach ich zu euch: Ihr sollt ihren Boden zu eigen bekommen, und ich will ihn euch zum Besitze geben - ein Land, das von Milch und Honig überfließt, ich, Jahwe, euer Gott, der euch ausgesondert hat von den Völkern. | |
Levi | GerTextb | 20:25 | So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen Vierfüßlern, sowie zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst abscheulich durch Vierfüßler oder Vögel oder irgend etwas, das sich auf Erden regt, was ich abgesondert habe, damit es euch als unrein gelte. | |
Levi | GerTextb | 20:26 | Und ihr sollt mir heilig sein, denn ich, Jahwe, bin heilig und habe euch abgesondert von den Völkern, daß ihr mir angehören sollt. | |
Chapter 21
Levi | GerTextb | 21:1 | Und Jahwe sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Söhnen Aarons, und sprich zu ihnen: ein Priester darf sich nicht an einer Leiche verunreinigen unter seinen Volksgenossen. | |
Levi | GerTextb | 21:2 | Nur an den Blutsverwandten, die ihm am nächsten stehen, an seiner Mutter und seinem Vater, seinem Sohne, seiner Tochter, seinem Bruder und | |
Levi | GerTextb | 21:3 | seiner Schwester, die Jungfrau ist und ihm so noch nahe steht, die noch keinem Manne zu teil geworden ist - an der darf er sich verunreinigen. | |
Levi | GerTextb | 21:4 | Er darf sich nicht verunreinigen unter seinen Volksgenossen, daß er sich dadurch entweihe. | |
Levi | GerTextb | 21:5 | Sie dürfen sich auf ihrem Haupte keine Glatze scheren, dürfen den Rand ihres Bartes nicht abscheren und sich an ihrem Leibe keine Einschnitte machen. | |
Levi | GerTextb | 21:6 | Sie sollen ihrem Gotte heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen; denn Sie bringen die Feueropfer Jahwes, die Speise ihres Gottes, dar, darum sollen sie heilig sein. | |
Levi | GerTextb | 21:7 | Eine Hure oder eine Geschwächte dürfen sie nicht zum Weibe nehmen; auch eine von ihrem Manne verstoßene Frau dürfen Sie nicht nehmen, denn der Priester ist seinem Gotte heilig. | |
Levi | GerTextb | 21:8 | Darum sollst du ihn heilig halten, denn er bringt die Speise deines Gottes dar; als heilig soll er dir gelten, denn ich bin heilig, Jahwe, der euch heiligt. | |
Levi | GerTextb | 21:9 | Und wenn sich die Tochter eines Priesters entweiht durch Hurerei, so entweiht sie damit ihren Vater; man soll sie verbrennen. | |
Levi | GerTextb | 21:10 | Der aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen ward, dem man die Hand gefüllt und die heiligen Kleider angelegt hat, der darf sein Haupthaar nicht wild fliegen lassen und seine Kleider nicht zerreißen. | |
Levi | GerTextb | 21:11 | Er darf zu gar keiner Leiche hineingehen; sogar an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen. | |
Levi | GerTextb | 21:12 | Das Heiligtum darf er nicht verlassen, damit er nicht etwa das Heiligtum seines Gottes entweihe, denn die Weihe des Salböls seines Gottes ruht auf ihm; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 21:14 | eine Witwe oder Verstoßene oder Geschwächte oder Hure - diese darf er nicht nehmen; nur eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen darf er zum Weibe nehmen, | |
Levi | GerTextb | 21:15 | daß er nicht seinen Stamm unter seinen Volksgenossen entweihe, denn ich bin Jahwe, der ihn heiligt. | |
Levi | GerTextb | 21:17 | Rede mit Aaron also: wenn jemand von deinen Nachkommen, jetzt und in allen künftigen Zeiten, ein Leibesgebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen. | |
Levi | GerTextb | 21:18 | Denn wer irgend ein Leibesgebrechen hat, darf nicht herzutreten, er sei nun blind oder lahm oder im Gesicht verstümmelt oder mit einem zu langen Gliede behaftet | |
Levi | GerTextb | 21:20 | oder sei bucklig oder unnatürlich abgemagert oder habe weiße Flecken im Auge oder leide an Krätze oder Flechten oder an einem Hodenbruch. | |
Levi | GerTextb | 21:21 | Keiner von den Nachkommen Aarons, des Priesters, der ein Leibesgebrechen hat, darf herzunahen, um die Feueropfer Jahwes darzubringen; hat er ein Leibesgebrechen, so darf er nicht herzunahen, die Speise seines Gottes darzubringen. | |
Levi | GerTextb | 21:22 | Von der Speise seines Gottes, sowohl den hochheiligen, als den heiligen Gaben, darf er essen. | |
Levi | GerTextb | 21:23 | Nur darf er nicht hineingehn zum inneren Vorhang und zum Altar nicht nahen, weil er ein Leibesgebrechen hat, damit er meine Heiligtümer nicht entweihe; denn ich bin Jahwe, der sie heiligt. | |
Chapter 22
Levi | GerTextb | 22:2 | Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich vorsichtig verhalten sollen gegenüber den heiligen Gaben der Israeliten, die sie mir weihen, damit sie nicht meinen heiligen Namen entweihen; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 22:3 | Sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand von allen euren Nachkommen, jetzt und in künftigen Zeiten, den heiligen Gaben, welche die Israeliten Jahwe weihen werden, sich nähert, während ihm Unreinigkeit anhaftet, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus meinem Angesicht; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 22:4 | Wer irgend von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, darf von den heiligen Gaben nicht mit essen, bis er wieder rein ist. Wer irgend einen durch eine Leiche Verunreinigten berührt hat oder wem der Same entgangen ist, | |
Levi | GerTextb | 22:5 | oder wer irgend ein Gewürm berührt hat, durch das er unrein geworden ist, oder einen Menschen, durch den er unrein geworden ist zufolge irgend welcher Unreinigkeit, die ihm anhaftet, - | |
Levi | GerTextb | 22:6 | wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat. | |
Levi | GerTextb | 22:7 | Sobald die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein; alsdann mag er von den heiligen Gaben essen, denn das ist seine Speise. | |
Levi | GerTextb | 22:8 | Aas und von wilden Tieren Zerrissenes darf er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinigt; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 22:9 | So sollen sie denn meine Anordnungen befolgen, daß sie nicht wegen des Geheiligten Sünde auf sich laden und deshalb sterben, weil sie es entweihen; ich bin Jahwe, der sie heiligt. | |
Levi | GerTextb | 22:10 | Kein Fremder aber darf Geheiligtes essen; der Beisaß oder Tagelöhner eines Priesters darf nicht Geheiligtes essen. | |
Levi | GerTextb | 22:11 | Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser mit davon essen; ebenso der in seinem Hause geborene - sie dürfen mit von seiner Speise essen. | |
Levi | GerTextb | 22:12 | Eine Priesterstochter, die einem Fremden zu teil geworden ist, darf von der Hebe, die von den heiligen Gaben entrichtet wird, nicht mit essen. | |
Levi | GerTextb | 22:13 | Eine Priesterstochter aber, welche Witwe oder von ihrem Manne verstoßen und kinderlos ist und wieder zu ihrer Familie zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, die darf von der Speise ihres Vaters essen; dagegen darf durchaus kein Fremder mit davon essen. | |
Levi | GerTextb | 22:14 | Und wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so soll er ein Fünftel des Betrags darauf legen und es dem Priester geben samt dem Geheiligten. | |
Levi | GerTextb | 22:15 | Und die Priester sollen die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen - was sie als Hebe für Jahwe hinwegnehmen -, | |
Levi | GerTextb | 22:16 | damit Sie ihnen nicht Schuld aufladen durch ihre Verschuldung, wenn Sie ihre heiligen Gaben verzehren; denn ich bin Jahwe, der Sie heiligt. | |
Levi | GerTextb | 22:18 | Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremden in Israel seine Opfergabe darbringt - irgend welche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie Jahwe als Brandopfer darbringen wollen -, | |
Levi | GerTextb | 22:19 | sollt ihr sie so darbringen, daß sie euch wohlgefällig mache: ein fehlloses, männliches Tier von den Rindern, den Lämmern oder den Ziegen. | |
Levi | GerTextb | 22:20 | Was irgend einen Makel an sich hat, dürft ihr nicht darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen. | |
Levi | GerTextb | 22:21 | Und wenn jemand Jahwe von den Rindern oder Schafen ein Heilsopfer darbringen will, sei es nun zur Abtragung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, so muß es fehllos sein, damit es ihn wohlgefällig mache; es darf gar keinen Makel an sich haben. | |
Levi | GerTextb | 22:22 | Was blind ist oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde hat oder mit Geschwüren oder Krätze oder Flechten behaftet ist - solche dürft ihr Jahwe nicht darbringen und kein derartiges Jahwe als Feueropfer auf den Altar legen. | |
Levi | GerTextb | 22:23 | Ein Rind aber oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe herrichten; dagegen als Gelübdeopfer würde es euch nicht wohlgefällig machen. | |
Levi | GerTextb | 22:24 | Auch ein solches, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder abgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht darbringen. Ihr dürft weder irgend welche derart Verstümmelte in eurem Lande machen, | |
Levi | GerTextb | 22:25 | noch von einem Ausländer erwerben und als Speise eures Gottes darbringen; denn es haftet ihnen ein Schaden an - ein Makel haftet an ihnen -, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen. | |
Levi | GerTextb | 22:27 | wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage von seiner Mutter gesäugt werden; aber vom achten Tage ab und weiterhin wird es wohlgefällig aufgenommen werden, wenn es Jahwe als Feueropfer dargebracht wird. | |
Levi | GerTextb | 22:28 | Ein Rind oder Schaf dürft ihr nicht zusammen mit seinem Jungen an einem und demselben Tage schlachten. | |
Levi | GerTextb | 22:29 | Und wenn ihr Jahwe ein Dankopfer opfern wollt, sollt ihr es so opfern, daß es euch wohlgefällig mache. | |
Levi | GerTextb | 22:30 | An ebendemselben Tage muß es verzehrt werden: ihr dürft nichts davon übrig lassen bis zum nächsten Morgen; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 22:32 | Und entweiht nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde inmitten der Israeliten; ich bin Jahwe, der euch heiligt, | |
Chapter 23
Levi | GerTextb | 23:2 | Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Die Festzeiten Jahwes, die ihr auszurufen habt als Festversammlungen am Heiligtume - folgende sind meine Festzeiten. | |
Levi | GerTextb | 23:3 | Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, aber der siebente Tag ist ein Tag unbedingter Ruhe, mit Festversammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten in allen euren Wohnsitzen - es ist ein Ruhetag für Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 23:4 | Dies sind die Festzeiten Jahwes, mit Festversammlungen am Heiligtume, die ihr auszurufen habt, ein jedes zu seiner Zeit. | |
Levi | GerTextb | 23:5 | Im ersten Monat, am vierzehnten des Monats gegen Abend findet Passahfeier für Jahwe statt. | |
Levi | GerTextb | 23:6 | Am fünfzehnten Tage aber desselben Monats ist Jahwe das Fest der ungesäuerten Brote zu feiern; sieben Tage lang müßt ihr ungesäuerte Brote essen. | |
Levi | GerTextb | 23:7 | Am ersten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. | |
Levi | GerTextb | 23:8 | Und sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am siebenten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. | |
Levi | GerTextb | 23:10 | Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, und die Ernte in ihm abhaltet, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen, | |
Levi | GerTextb | 23:11 | und er soll die Garbe vor Jahwe weben, daß Sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll sie der Priester weben. | |
Levi | GerTextb | 23:12 | Und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe webt, ein fehlIoses, einjähriges Lamm zum Brandopfer für Jahwe herrichten, | |
Levi | GerTextb | 23:13 | dazu als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, angemacht mit Öl, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe, und als Trankopfer dazu ein Viertel Hin Wein. | |
Levi | GerTextb | 23:14 | Brot aber und geröstete oder zerstoßene Körner dürft ihr bis zu eben diesem Tage nicht essen, bis ihr die Opfergabe für euren Gott dargebracht habt. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen. | |
Levi | GerTextb | 23:15 | Sodann sollt ihr vom Tage nach dem Sabbat ab - von dem Tage ab, wo ihr die Webegarbe darbrachtet, - sieben volle Wochen zählen, | |
Levi | GerTextb | 23:16 | bis zum Tage nach dem siebenten Sabbat sollt ihr zählen, fünfzig Tage; alsdann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen. | |
Levi | GerTextb | 23:17 | Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webe-Brote bringen; aus zwei Zehnteln Feinmehl sollen sie bestehen und mit Sauerteig gebacken sein, als Erstlingsopfer für Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 23:18 | Und zu dem Brote sollt ihr darbringen sieben fehllose einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Widder - die sollen Jahwe als Brandopfer gebracht werden, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 23:19 | Ferner sollt ihr einen Ziegenbock herrichten zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer. | |
Levi | GerTextb | 23:20 | Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor Jahwe weben samt zwei Lämmern; sie sollen Jahwe geheiligt sein zum Besten des Priesters. | |
Levi | GerTextb | 23:21 | Und ihr sollt an eben diesem Tag ausrufen - ihr sollt Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt in allen euren Wohnsitzen von Geschlecht zu Geschlecht. | |
Levi | GerTextb | 23:22 | Und wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und sollst nicht Nachlese halten nach deiner Ernte: den Armen und den Fremden sollst du beides überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 23:24 | Rede mit den Israeliten also: Im siebenten Monat soll euch der erste des Monats ein Ruhetag sein, mit mahnendem Lärmblasen und Festversammlung am Heiligtum. | |
Levi | GerTextb | 23:25 | Ihr dürft da keinerlei Werktagsarbeit verrichten und habt Jahwe ein Feueropfer darzubringen. | |
Levi | GerTextb | 23:27 | Dagegen der zehnte desselben siebenten Monats ist der Sühntag; da habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und euch zu kasteien und Jahwe ein Feueropfer darzubringen. | |
Levi | GerTextb | 23:28 | Und an eben diesem Tage dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten, denn der Sühntag ist es, daß man euch Sühne schaffe vor Jahwe, eurem Gott. | |
Levi | GerTextb | 23:29 | Denn wer irgend an diesem Tage sich nicht kasteit, der soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen. | |
Levi | GerTextb | 23:30 | Und wer immer an diesem Tag irgend welche Arbeit verrichtet, einen solchen will ich hinwegraffen mitten auf seinen Volksgenossen. | |
Levi | GerTextb | 23:31 | Ihr dürft da keinerlei Arbeit verrichten; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen. | |
Levi | GerTextb | 23:32 | Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten. | |
Levi | GerTextb | 23:34 | Rede mit den Israeliten also: Am fünfzehnten Tage desselben siebenten Monats soll man Jahwe sieben Tage lang das Hüttenfest feiern. | |
Levi | GerTextb | 23:35 | Am ersten Tag ist Festversammlung am Heiligtume; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. | |
Levi | GerTextb | 23:36 | Sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am achten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und Jahwe ein Feueropfer darzubringen - Festversammlung ist es; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. | |
Levi | GerTextb | 23:37 | Das sind die Festzeiten Jahwes, in welchen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, daß man Jahwe Feueropfer darbringe - Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, je nach der Erfordernis des betreffenden Tags, | |
Levi | GerTextb | 23:38 | abgesehen von den Sabbaten Jahwes und abgesehen von euren Gaben, sowie von allen euren Gelübdeopfern und allen euren freiwilligen Spenden, die ihr Jahwe bringen wollt. | |
Levi | GerTextb | 23:39 | Jedoch am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes einheimst, sollt ihr sieben Tage lang das Fest Jahwes feiern; der erste Tag ist ein Ruhetag und der achte Tag ist ein Ruhetag. | |
Levi | GerTextb | 23:40 | Und ihr sollt euch am ersten Tage Früchte von prächtigen Bäumen, Palmenzweige und Äste von dichtbelaubten Bäumen, sowie von Bachweiden holen und sieben Tage lang vor Jahwe, eurem Gotte, fröhlich sein, | |
Levi | GerTextb | 23:41 | und sollt es als ein Fest Jahwes feiern jedes Jahr sieben Tage lang; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern. | |
Levi | GerTextb | 23:42 | Da sollt ihr sieben Tage lang in Hütten wohnen; alle Landeseingebornen in Israel sollen in Hütten wohnen, | |
Levi | GerTextb | 23:43 | damit eure künftigen Geschlechter erfahren, daß ich die Israeliten habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten hinwegführte, ich, Jahwe, euer Gott. | |
Chapter 24
Levi | GerTextb | 24:2 | Gebiete den Israeliten, daß sie dir lauteres Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter herbeibringen, damit man beständig Lampen aufstecken kann. | |
Levi | GerTextb | 24:3 | Außerhalb des Vorhangs vor dem Gesetz im Offenbarungszelte soll ihn Aaron herrichten, daß er beständig vor Jahwe brenne vom Abend bis zum Morgen. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht. | |
Levi | GerTextb | 24:4 | Auf dem Leuchter von gediegenem Golde soll er die Lampen herrichten, daß sie beständig vor Jahwe brennen. | |
Levi | GerTextb | 24:5 | Ferner sollst du Feinmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen - zwei Zehntel sollen auf jeden Kuchen kommen - | |
Levi | GerTextb | 24:6 | und sollst sie in zwei Reihen, je sechs in einer Reihe, auf dem Tisch von gediegenem Golde vor Jahwe auflegen. | |
Levi | GerTextb | 24:7 | Jeder Schicht aber sollst du reinen Weihrauch beigeben; dieser soll dann als Duftteil von dem Brote dienen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer. | |
Levi | GerTextb | 24:8 | Jedesmal am Sabbattage soll er es beständig vor Jahwe aufschichten, kraft einer den Israeliten obliegenden, für alle Zeiten geltenden Verpflichtung. | |
Levi | GerTextb | 24:9 | Und es soll Aaron und seinen Söhnen zufallen, daß sie es verzehren an heiliger Stätte; denn es gehört ihm als ein Hochheiliges unter den Feueropfern, kraft eines für alle Zeiten geltenden Rechts. | |
Levi | GerTextb | 24:10 | Und der Sohn einer Israelitin - er stammte aber von einem ägyptischen Manne - ging aus mitten unter die Israeliten; da gerieten sie im Lager in Streit, der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann. | |
Levi | GerTextb | 24:11 | Da lästerte der Sohn der Israelitin den heiligen Namen und fluchte; da brachten sie ihn zu Mose (seine Mutter aber hieß Selomith, die Tochter Dibris, vom Stamme Dan). | |
Levi | GerTextb | 24:12 | Und sie legten ihn in Gewahrsam, bis ihnen Weisung zukäme auf Grund eines Ausspruchs Jahwes. | |
Levi | GerTextb | 24:14 | Laß den Flucher hinaus vor das Lager führen, und alle, die es gehört haben, sollen ihm die Hände auf daß Haupt aufstemmen, und sodann soll ihn die ganze Gemeinde steinigen. | |
Levi | GerTextb | 24:15 | Zu den Israeliten aber sollst du also sprechen: Wer irgend seinem Gotte flucht, der lädt Sünde auf sich. | |
Levi | GerTextb | 24:16 | Und wer den Namen Jahwes lästert, soll mit dem Tode bestraft werden; die ganze Gemeinde soll ihn unfehlbar steinigen. Es sei ein Fremder oder ein Landeseingeborner - wenn er den heiligen Namen lästert, soll er getötet werden. | |
Levi | GerTextb | 24:17 | Wenn jemand irgend einen Menschen erschlägt, soll er mit dem Tode bestraft werden. | |
Levi | GerTextb | 24:19 | Wenn jemand seinem Nächsten einen Leibesschaden zufügt, dem soll man thun, wie er gethan hat: | |
Levi | GerTextb | 24:20 | Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; derselbe Leibesschaden, den er einem andern zufügt, soll ihm zugefügt werden. | |
Levi | GerTextb | 24:21 | Wer ein Stück Vieh erschlägt, hat es zu ersetzen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden. | |
Levi | GerTextb | 24:22 | Einerlei Recht soll unter euch gelten, für den Fremden, wie für den Landeseingebornen, denn ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Chapter 25
Levi | GerTextb | 25:2 | Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, so soll das Land Jahwe eine Ruhezeit halten. | |
Levi | GerTextb | 25:3 | Sechs Jahre hindurch magst du dein Feld besäen und sechs Jahre hindurch deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einheimsen. | |
Levi | GerTextb | 25:4 | Aber das siebente Jahr soll für das Land eine Zeit unbedingter Ruhe sein, eine Ruhezeit für Jahwe. Da darfst du dein Feld nicht besäen, noch deinen Weinberg beschneiden; | |
Levi | GerTextb | 25:5 | den Nachwuchs deiner vorigen Ernte darfst du nicht einernten und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks nicht lesen - es soll ein Ruhejahr sein für das Land. | |
Levi | GerTextb | 25:6 | Was das Land in der Ruhezeit freiwillig trägt, soll euch zur Nahrung dienen - dir, deinem Sklaven und deiner Sklavin, sowie deinem Lohnarbeiter und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; | |
Levi | GerTextb | 25:7 | auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Lande soll alles, was es trägt, zur Nahrung dienen. | |
Levi | GerTextb | 25:8 | Weiter sollst du sieben Ruhejahre zählen - siebenmal sieben Jahre - so daß die Zeit der sieben Ruhejahre neunundvierzig Jahren gleichkommt. | |
Levi | GerTextb | 25:9 | Dann aber sollst du im siebenten Monat, am zehnten des Monats die Lärmposaune erschallen Iassen; am Sühntage sollt ihr überall in eurem Lande die Posaune erschallen lassen | |
Levi | GerTextb | 25:10 | und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen. | |
Levi | GerTextb | 25:11 | Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen. | |
Levi | GerTextb | 25:12 | Denn ein Halljahr ist es und soll euch als geheiligt gelten; vom Felde weg sollt ihr essen, was es trägt. | |
Levi | GerTextb | 25:14 | Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten kaufst, so sollt ihr nicht einer den andern übervorteilen. | |
Levi | GerTextb | 25:15 | Mit Rücksicht auf die Anzahl der Jahre seit dem letzten Halljahre sollst du deinem Nächsten abkaufen, und mit Rücksicht auf die Anzahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. | |
Levi | GerTextb | 25:16 | Für eine größere Zahl von Jahren hast du einen entsprechend höheren Kaufpreis zu zahlen, wie für eine geringere Zahl von Jahren einen entsprechend geringeren; denn eine Anzahl von Ernten verkauft er dir. | |
Levi | GerTextb | 25:17 | So übervorteilt nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gotte, denn ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 25:18 | Darum sollt ihr nach meinen Satzungen thun und meine Rechte beobachten und nach ihnen thun, damit ihr sicher im Lande wohnt. | |
Levi | GerTextb | 25:19 | Da wird dann das Land seine Frucht hergeben, daß ihr euch satt essen könnt und sicher darin wohnt. | |
Levi | GerTextb | 25:20 | Und falls ihr sprächet: Was sollen wir essen im siebenten Jahre, wenn wir nicht säen und uns keine Früchte einsammeln dürfen? | |
Levi | GerTextb | 25:21 | So wisset: Ich werde im sechsten Jahre meinen Segen zu euren Gunsten aufbieten, daß es für alle drei Jahre den nötigen Ertrag abwerfen soll. | |
Levi | GerTextb | 25:22 | Und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch immer von dem Ertrag altes Getreide essen; bis zum neunten Jahre - bis der Ertrag desselben zu Gebote steht - werdet ihr altes essen. | |
Levi | GerTextb | 25:23 | Grund und Boden darf nicht endgiltig verkauft werden, denn mein ist das Land; denn ihr seid nur Fremdlinge und Beisassen bei mir. | |
Levi | GerTextb | 25:24 | Daher sollt ihr in dem Lande, das ihr zu eigen habt, überall eine Wiedereinlösung von Grund und Boden gestatten. | |
Levi | GerTextb | 25:25 | Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztume verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen. | |
Levi | GerTextb | 25:26 | Und wenn jemand keinen Löser hat, aber so viel zu beschaffen vermag, als er zur Wiedereinlösung bedarf, | |
Levi | GerTextb | 25:27 | so soll er die Jahre, die seit dem Verkaufe verflossen sind, in Anrechnung bringen; was darüber ist, soll er demjenigen, an den er verkauft hat, zurückerstatten, damit er wieder zu seinem Besitztum komme. | |
Levi | GerTextb | 25:28 | Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt. | |
Levi | GerTextb | 25:29 | Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt. | |
Levi | GerTextb | 25:30 | Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim. | |
Levi | GerTextb | 25:31 | Dagegen die Häuser in den Dörfern, welche nicht ringsum eine Mauer haben, sind als ein Teil des Ackerbesitzes zu betrachten; sie dürfen wieder eingelöst werden und fallen im Halljahre heim. | |
Levi | GerTextb | 25:32 | Was aber die Häuser der Leviten betrifft - die Häuser in den Städten, die ihr Eigentum sind -, so steht den Leviten jederzeit die Wiedereinlösung zu. | |
Levi | GerTextb | 25:33 | Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten. | |
Levi | GerTextb | 25:34 | Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf nicht verkauft werden; denn es gehört ihnen für alle Zeiten als Erbbesitz. | |
Levi | GerTextb | 25:35 | Und wenn dein Bruder verarmt, daß er sich neben dir nicht halten kann, so sollst du ihn aufrecht erhalten als Fremdling und Beisassen, daß er seinen Unterhalt neben dir habe. | |
Levi | GerTextb | 25:36 | Du darfst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gotte, daß dein Bruder seinen Unterhalt neben dir habe. | |
Levi | GerTextb | 25:37 | Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben, noch deine Nahrungsmittel um Wucher. | |
Levi | GerTextb | 25:38 | Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, um euch das Land Kanaan zu verleihen, um euer Gott zu sein. | |
Levi | GerTextb | 25:39 | Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst thun lassen. | |
Levi | GerTextb | 25:40 | Gleich einem Lohnarbeiter, einem Beisassen, soll er bei dir sein; bis zum Halljahre soll er bei dir dienen. | |
Levi | GerTextb | 25:41 | Dann aber soll er samt seinen Kindern frei von dir ausgehen und zu seinem Geschlechte zurückkehren und wieder zu seinem väterlichen Besitztume kommen. | |
Levi | GerTextb | 25:42 | Denn meine Knechte sind sie, die ich aus Ägypten weggeführt habe; sie dürfen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. | |
Levi | GerTextb | 25:43 | Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gotte. | |
Levi | GerTextb | 25:44 | Und wenn du Sklaven und Sklavinnen haben willst: Von den Völkern, die euch rings umgeben, - von denen mögt ihr Sklaven und Sklavinnen kaufen. | |
Levi | GerTextb | 25:45 | Auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, mögt ihr welche kaufen, sowie aus ihrer Sippschaft, die sich bei euch befindet, die in eurem Lande geboren ist; sie sollen euer Besitztum sein, | |
Levi | GerTextb | 25:46 | und ihr mögt sie auf eure Kinder nach euch vererben, daß sie ihr Eigentum seien, und mögt sie so dauernd zu Sklaven haben. Aber über eure Brüder, die Israeliten, - da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen. | |
Levi | GerTextb | 25:47 | Und wenn ein Fremdling oder Beisaß neben dir zu Besitz gelangt, dagegen dein Bruder neben ihm verarmt und sich einem Fremdling oder Beisassen oder einem Abkömmling von der Sippschaft eines Fremdlings neben dir verkauft, | |
Levi | GerTextb | 25:48 | so soll er, nachdem er sich verkauft hat, wieder ausgelöst werden können. Einer seiner Brüder mag ihn auslösen, | |
Levi | GerTextb | 25:49 | oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn auslösen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlechte mag ihn auslösen; oder, wenn er selbst wieder zu Besitz gelangt, so mag er sich auslösen. | |
Levi | GerTextb | 25:50 | Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm. | |
Levi | GerTextb | 25:51 | Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behufe seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten. | |
Levi | GerTextb | 25:52 | Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat. | |
Levi | GerTextb | 25:53 | Gleich einem, der Jahr um Jahr für Lohn arbeitet, soll er bei ihm sein; du darfst nicht ruhig mit ansehen, daß er mit Härte über ihn herrscht. | |
Levi | GerTextb | 25:54 | Falls er aber nicht in dieser Weise ausgelöst wird, so soll er samt seinen Kindern im Halljahre frei ausgehen. | |
Chapter 26
Levi | GerTextb | 26:1 | Ihr dürft euch nicht Götzen anfertigen und euch nicht Schnitzbilder und Malsteine aufstellen, noch einen Stein mit Bildwerk in eurem Lande setzen, um euch davor niederzuwerfen, denn ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 26:2 | Meine Ruhetage sollt ihr beobachten und euch vor meinem Heiligtume scheuen; ich bin Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 26:3 | Wenn ihr nach meinen Satzungen wandeln und meine Gebote beobachten und nach ihnen thun wollt, | |
Levi | GerTextb | 26:4 | so will ich euch jedesmal zur rechten Zeit Regen senden, daß der Boden seinen Ertrag gebe, und die Bäume auf dem Feld ihre Früchte tragen; | |
Levi | GerTextb | 26:5 | da soll sich bei euch die Dreschzeit bis zur Weinlese hinziehen und die Weinlese bis zur Saatzeit, daß ihr Brot in Fülle zu essen habt und sicher in eurem Lande wohnt. | |
Levi | GerTextb | 26:6 | Und ich will machen, daß Friede im Lande herrscht, das ihr euch niederlegen könnt, ohne daß euch jemand aufschreckt; die reißenden Tiere will ich wegschaffen aus dem Land, und kein Schwert soll in euer Land eindringen. | |
Levi | GerTextb | 26:7 | Ihr werdet eure Feinde in die Flucht schlagen, daß sie auf der Flucht vor euch dem Schwerte verfallen. | |
Levi | GerTextb | 26:8 | Fünf von euch sollen hundert in die Flucht schlagen, und hundert von euch sollen zehntausend in die Flucht schlagen, so daß eure Feinde auf der Flucht vor euch dem Schwerte verfallen. | |
Levi | GerTextb | 26:9 | Und ich werde mich zu euch wenden und will verleihen, daß ihr euch mehrt und zahlreich werdet, und will meinen Bund mit euch in Kraft treten lassen. | |
Levi | GerTextb | 26:10 | Und ihr werdet abgelagertes altes Getreide zu essen haben und das alte hinausschaffen müssen, um das neue unterzubringen. | |
Levi | GerTextb | 26:11 | Und ich werde meinen Wohnsitz unter euch aufschlagen und keinen Widerwillen gegen euch hegen, | |
Levi | GerTextb | 26:12 | sondern werde unter euch wandeln und will euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein. | |
Levi | GerTextb | 26:13 | Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, damit ihr nicht länger ihre Sklaven wäret; ich zerbrach die Stangen eures Jochs und ließ euch aufrecht einhergehn. | |
Levi | GerTextb | 26:14 | Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und nicht durchaus nach diesen Geboten handelt, | |
Levi | GerTextb | 26:15 | wenn ihr meine Satzungen verachtet und gegen meine Rechte Widerwillen hegt, so daß ihr nicht durchaus nach meinen Geboten handelt und so den Bund mit mir brecht, | |
Levi | GerTextb | 26:16 | so will auch ich demgemäß mit euch verfahren und will Schreckliches über euch verhängen: Schwindsucht und Fieber, die die Augen erlöschen und das Leben schwinden machen. Da sollt ihr dann vergeblich euren Samen säen, denn eure Feinde werden es verzehren. | |
Levi | GerTextb | 26:17 | Und ich werde mein Angesicht wider euch kehren, daß ihr geschlagen werdet und fliehen müßt vor euren Feinden; und eure Hasser werden euch unterjochen, und ihr werdet fliehen, auch wenn euch niemand verfolgt. | |
Levi | GerTextb | 26:18 | Und wenn ihr mir auch dann noch ungehorsam seid, so will ich euch noch siebenmal härter züchtigen um eurer Sünden willen | |
Levi | GerTextb | 26:19 | und will euren frechen Stolz brechen und will machen, daß der Himmel über euch wie Eisen und euer Boden wie Erz ist. | |
Levi | GerTextb | 26:20 | Da werdet ihr euch dann nutzlos abquälen: der Boden wird euch keinen Ertrag geben, und die Bäume im Lande werden keine Früchte tragen. | |
Levi | GerTextb | 26:21 | Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mir nicht gehorchen wollt, so will ich euch weiter schlagen siebenmal, wie es eure Sünden verdienen. | |
Levi | GerTextb | 26:22 | Da werde ich die wilden Tiere gegen euch entsenden, daß Sie euch eurer Kinder berauben und euer Vieh würgen und eure Zahl mindern, so daß eure Straßen veröden. | |
Levi | GerTextb | 26:23 | Und wenn ihr euch dadurch nicht von mir warnen laßt, sondern mir zuwiderhandelt, | |
Levi | GerTextb | 26:24 | so will auch ich euch zuwiderhandeln und will euch meinerseits schlagen siebenmal um eurer Sünden willen | |
Levi | GerTextb | 26:25 | und will ein Schwert über euch kommen lassen, das Rache nehmen soll für den Bundesbruch. Und wenn ihr euch dann in eure Städte zurückziehen werdet, so will ich die Pest unter euch senden, und ihr sollt in Feindeshand gegeben werden. | |
Levi | GerTextb | 26:26 | Wenn ich euch die Stütze des Brotes zerbreche, so werden dann zehn Weiber in einem Backtopfe Brot für euch backen und euch das Brot abgewogen zurückbringen, und ihr werdet essen, aber nicht satt werden. | |
Levi | GerTextb | 26:28 | so will dann auch ich im Grimm euch zuwiderhandeln und euch züchtigen siebenmal um eurer Sünden willen. | |
Levi | GerTextb | 26:29 | Und ihr sollt das Fleisch eurer Söhne verzehren und das Fleisch eurer Töchter sollt ihr verzehren. | |
Levi | GerTextb | 26:30 | Und ich will eure Opferhöhen verwüsten und eure Sonnensäulen zerstören und will eure Leichen auf die Leichen eurer Götzen werfen und werde Abscheu vor euch empfinden. | |
Levi | GerTextb | 26:31 | Eure Städte will ich zu Trümmerhaufen machen und eure Heiligtümer verwüsten und will nicht riechen den lieblichen Geruch eurer Opfer. | |
Levi | GerTextb | 26:32 | Ja, ich selbst will das Land verwüsten, daß sich eure Feinde, die sich darin niederlassen, darüber entsetzen sollen. | |
Levi | GerTextb | 26:33 | Euch aber will ich verstreuen unter den Völkern und will hinter euch her das Schwert zücken; und euer Land soll zur Wüste und eure Städte sollen zu Trümmerhaufen werden. | |
Levi | GerTextb | 26:34 | Da wird dann das Land seine Ruhezeiten ersetzt bekommen die ganze Zeit hindurch, in der es wüste liegt, während ihr im Land eurer Feinde seid; da wird dann das Land Ruhe haben und seine Ruhezeiten abtragen. | |
Levi | GerTextb | 26:35 | Die ganze Zeit hindurch, in der es wüste liegt, wird es Ruhe haben - die Ruhe, die es nicht gehabt hat zu den Ruhezeiten, die euch geboten waren, als ihr noch darin wohntet. | |
Levi | GerTextb | 26:36 | Und die von euch übrig sein werden, die will ich gänzlich verzagt machen in den Ländern ihrer Feinde, daß sie das Rauschen eines verwehten Blattes in die Flucht jagen soll, daß sie fliehen sollen, wie man vor dem Schwerte flieht, und hinstürzen, obschon sie niemand verfolgt. | |
Levi | GerTextb | 26:37 | Und sie sollen übereinander fallen, wie auf der Flucht vor dem Schwert, obschon sie niemand verfolgt; und ihr sollt nicht Stand halten können vor euren Feinden. | |
Levi | GerTextb | 26:38 | Und ihr sollt unter den Heiden zu Grunde gehen, und das Land eurer Feinde soll euch verzehren. | |
Levi | GerTextb | 26:39 | Und die von euch übrig sein werden, sollen infolge ihrer Sündenschuld in den Ländern eurer Feinde dahinsiechen; überdies auch infolge der Verschuldungen ihrer Väter sollen sie dahinsiechen, wie diese. | |
Levi | GerTextb | 26:40 | Wenn Sie dann ihre Sündenschuld und die Schuld ihrer Väter bekennen - die Untreue, die sie gegen mich begangen haben, und wie sie mir zuwidergehandelt haben, | |
Levi | GerTextb | 26:41 | daher auch ich ihnen zuwiderhandelte und sie in das Land ihrer Feinde verbrachte, - ja, wenn sich dann ihr unbeschnittenes Herz beugt, und Sie alsdann ihre Sündenschuld büßen, | |
Levi | GerTextb | 26:42 | so will ich an meinen Bund mit Jakob gedenken und auch meines Bundes mit Isaak, sowie meines Bundes mit Abraham will ich gedenken und des Landes will ich gedenken. | |
Levi | GerTextb | 26:43 | Es muß aber das Land von ihnen verlassen werden und seine Ruhezeiten ersetzt bekommen, während es wüste liegt nach ihrer Entfernung; sie selbst aber müssen ihre Sündenschuld büßen, dieweil Sie meine Rechte verworfen und gegen meine Satzungen Widerwillen gehegt haben. | |
Levi | GerTextb | 26:44 | Aber selbst dann, wenn sie im Land ihrer Feinde sind, verwerfe ich sie nicht und verabscheue ich sie nicht, daß ich sie ganz vertilgen und so meinen Bund mit ihnen brechen sollte, denn ich bin Jahwe, euer Gott. | |
Levi | GerTextb | 26:45 | Und ich will zu ihrem Besten gedenken an den Bund mit den Vorfahren, die ich vor den Augen der Heiden aus Ägypten weggeführt habe, um ihr Gott zu sein - ich, Jahwe! | |
Chapter 27
Levi | GerTextb | 27:2 | Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand Jahwe ein Gelübde abträgt, und zwar ein solches von Personen nach dem Schätzungswert, | |
Levi | GerTextb | 27:3 | so soll der Schätzungswert eines Mannes von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silbersekel nach dem heiligen Gewichte betragen; ist es aber ein Weib, so soll der Schätzungswert dreißig Sekel betragen. | |
Levi | GerTextb | 27:5 | so soll der Schätzungswert der männlichen Person zwanzig Sekel, der weiblichen zehn SekeI betragen. | |
Levi | GerTextb | 27:6 | Ist es jemand von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll der Schätzungswert des Knaben fünf Silbersekel, der Schätzungswert des Mädchens drei Silbersekel betragen. | |
Levi | GerTextb | 27:7 | Ist es jemand von sechzig Jahren und darüber, so soll der Schätzungswert des Mannes fünfzehn Sekel betragen, der des Weibes zehn Sekel. | |
Levi | GerTextb | 27:8 | Und wenn der Betreffende zu arm ist, um den Schätzungswert zu entrichten, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester möge ihn abschätzen; mit Rücksicht darauf, wie viel der Gelobende zu leisten vermag, soll ihn der Priester abschätzen. | |
Levi | GerTextb | 27:9 | Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten. | |
Levi | GerTextb | 27:10 | Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein. | |
Levi | GerTextb | 27:11 | Ist es aber irgend welches unreines Vieh, von dem man Jahwe keine Opfer bringen kann, so soll man das Vieh dem Priester darstellen, | |
Levi | GerTextb | 27:12 | und der Priester soll es abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; bei dem Schätzungswerte, den der Priester festsetzt, soll es verbleiben. | |
Levi | GerTextb | 27:13 | Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen. | |
Levi | GerTextb | 27:14 | Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschätzt, soll es zu stehen kommen. | |
Levi | GerTextb | 27:15 | Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm. | |
Levi | GerTextb | 27:16 | Wenn jemand etwas von seinem erblichen Grundbesitze Jahwe weiht, so richtet sich der Schätzungswert nach dem Maße der Aussaat; ein Feld von einem Gomer Gerste Aussaat ist auf fünfzig Silbersekel zu schätzen. | |
Levi | GerTextb | 27:17 | Weiht er sein Feld vom Halljahr ab, so soll es nach dem Schätzungswerte zu stehen kommen. | |
Levi | GerTextb | 27:18 | Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen. | |
Levi | GerTextb | 27:19 | Will aber der, der das Feld geweiht hat, es doch wieder einlösen, so hat er ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann verbleibt es ihm. | |
Levi | GerTextb | 27:20 | Löst er das Feld nicht ein, verkauft aber trotzdem das Feld an einen anderen, so kann es nicht wiederum eingelöst werden, | |
Levi | GerTextb | 27:21 | sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu. | |
Levi | GerTextb | 27:22 | Weiht er dagegen Jahwe ein von ihm erkauftes Feld, welches nicht zu seinem erblichen Grundbesitze gehört, | |
Levi | GerTextb | 27:23 | so muß ihm der Priester ausrechnen, wie hoch sich der Schätzungswert für den Zeitraum bis zum Halljahre beläuft, und er soll diesen Schätzungswert am gleichen Tag als eine Jahwe geweihte Gabe entrichten. | |
Levi | GerTextb | 27:24 | Im Halljahr aber kommt das Feld wieder an den, von dem er es gekauft hatte, dem es als Erbbesitz gehörte. | |
Levi | GerTextb | 27:25 | Alle Schätzungen haben nach heiligem Gewichte zu geschehen; zwanzig Gera machen einen Sekel. | |
Levi | GerTextb | 27:26 | Jedoch Erstgeburten unter dem Vieh, die als erstgeborne Jahwe verfallen, darf niemand weihen; es sei Rind oder Schaf - es gehört Jahwe. | |
Levi | GerTextb | 27:27 | Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen. | |
Levi | GerTextb | 27:28 | Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig. | |
Levi | GerTextb | 27:29 | Wenn irgend Menschen mit dem Banne belegt werden, so dürfen sie nicht losgekauft werden, sondern müssen getötet werden. | |
Levi | GerTextb | 27:30 | Alle Zehnten vom Boden, von der Saatfrucht, wie von den Baumfrüchten, gehören Jahwe, sind Jahwe geheiligt. | |
Levi | GerTextb | 27:31 | Sollte aber jemand einen Teil seines Zehnten einlösen wollen, so hat er ein Fünftel des Betrags darauf zu legen. | |
Levi | GerTextb | 27:32 | Was aber den Zehnten von den Rindern und Schafen anlangt, so soll von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, das je zehnte Stück Jahwe geheiligt sein. | |
Levi | GerTextb | 27:33 | Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und darf es nicht mit einem anderen vertauschen. Sollte es einer aber doch vertauschen, so ist das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen und darf nicht eingelöst werden. | |